Sitzung: 21.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1032/2017
Beschlussvorschlag
Zu 1)
I.
Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3
Abs. 1 BauGB vom 05.06.2014
1.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Standortes des Wochenmarktes mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Parkplätze mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
3.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der bestehenden Passage mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
4.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Bepflanzung mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
5.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Bodenmaterials mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
II.
Stellungnahmen aus der 1. förmlichen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB
1.
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zum Verschieben des Baukörpers in östlicher
Richtung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.1
Der Rat
beschließt, dass die Anregung, das Flurstück 628 insgesamt zum Gegenstand des
Bebauungsplanverfahrens E 18/14 zu machen, mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
2.2
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Anbindung des Flurstücks 628 mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.3
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Durchfahrtsbreite der öffentlichen
Verkehrsfläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.4
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Herstellung einer Feuerwehrzufahrt mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.5
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zu Stellflächen für Mülltonnen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.6
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung von Baulinien mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.7
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur überbaubaren Grundstückfläche mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.8
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zum Klimaschutzkonzept mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
2.9
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Aufstockung des Gebäudes mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
2.10
Der Rat
beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung eines reinen Wohngebietes mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
III.
Stellungnahmen aus der 1. förmlichen
Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
1.1 Der Rat beschließt, dass
die Auffassung, die Überschreitung des Immissionsrichtwerts am Immissionspunkt
IP 4 sei nicht zulässig, nicht geteilt wird und mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.2 Der Rat beschließt, dass die Hinweise zum
Umgang mit der Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet (MU)“, mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen sind.
2. Der
Rat beschließt, dass die Anregungen zur Berücksichtigung der
bodendenkmalpflegerischen Belange mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
3. Der
Rat nimmt den Hinweis zur Beschreibung der Hochwassersituation zur Kenntnis.
4. Der
Rat beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke Emmerich mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
IV.
Stellungnahmen aus der 2. förmlichen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass keine Anregungen und Bedenken im Rahmen der erneuten
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB geäußert
wurden.
V.
Stellungnahmen aus der 2. förmlichen
Behördenbeteiligung gemäß
§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
1.
Der Rat
beschließt, dass die Belange des LVR (Landesamt für Bodendenkmalpflege) mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
2.
Der Rat
beschließt, dass die Belange der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
3.1 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zur Artenschutzprüfung mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen sind.
3.2 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zur Überschreitung der
Gesamt-Immissionsrichtwerte am Neuen Steinweg mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
2.3 Der Rat beschließt, dass
die Auffassung, die Überschreitung des Immissionsrichtwerts am Immissionspunkt
IP 4 sei nicht zulässig, nicht geteilt wird und mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. E 18/14
-Neumarkt/Umgebung- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Über den Antrag von Mitglied Jansen, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.