Sitzung: 02.05.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 05 - 16 1067/2017
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen einfachen Bebauungsplan zur Steuerung von
Vergnügungsstätten sowie Anlagen und Betrieben, die gewerblich betriebenen
sexuellen Dienstleistungen und Darbietungen dienen, für Teilbereiche der
Innenstadt aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Stadtkern“.
Die
Verfahrensbereiche sind in der Planunterlage mit einer Umrandung
gekennzeichnet.
Die Tagesordnungspunkt 9 und 10 werden gemeinsam beraten. Es erfolgt eine getrennte Abstimmung.
Vorsitzender Jansen weist darauf hin, dass die Anlage 1 und 2 auszutauschen ist.
Herr Kemkes erklärt zum Austausch der Anlagen, dass in der Anlage 1 der Bebauungsplan mit den blau schraffierten Flächen dargestellt ist. Auf der Anlage 2 ist eine Zusammenlegung des Bebauungsplanes (blau schraffiert) und die angrenzenden Bebauungspläne (rot umrandet) gekennzeichnet. Im Bereich der Kaßstraße ist die Fläche zwischen Hottomannsdeich und Hinter dem Schinken nunmehr blau schraffiert. Sie wurde irrtümlicherweise nicht markiert, da man einen Bezug zu einem Bebauungsplan vermutet hatte, was sich nach Überprüfung nicht bestätigte.
Nunmehr erläutert er kurz die Vorlagen.
Mitglied Baars stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.