Sitzung: 09.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1062/2017
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I.1) Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung das Baufeld im
Bereich des Vereinsheimes über die Abgrenzung des bestehenden Gebäudes hinaus
an zupassen, sodass sich dort eine Entwicklungsmöglichkeit eröffnet, zu folgen.
Zu I.2) Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung auf dem Flurstück
377, Flur 31, Gemarkung Emmerich ein Baufeld zu ergänzen, gefolgt wird.
Zu I.3) Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt zur Kenntnis, dass derzeit keine Bäume in
der Erschließungsplanung vorgesehen sind.
Zu I.4) Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum
Vereinsheim zur Kenntnis.
Zu I.5) Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, eine textliche Festsetzung im
Entwurf aufzunehmen, dass in den Bereichen WA 1 und WA 2 maximal zwei
Wohneinheiten je Gebäude zulässig sind.
Zu I.6) Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum
Einfügen des geplanten Mehrfamilienhauses in die Umgebung zur Kenntnis.
Zu I.7 - 10) Der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Zu II.1) Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt den Hinweis der DB AG zur Kenntnis.
Zu II.2) Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass ein entsprechender Hinweis,
zu Kampfmittelablagerungen im Bebauungsplanentwurf aufgenommen ist.
Zu II.3 - 7) Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Zu III) Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen
eingegangen sind.
Zu IV.1 - 6) Der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den vorlegten Entwurf des Bebauungsplanes E 31/5 Im Polderbusch West gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung.
Mitglied Mölder fragt nach ob es möglich wäre, den Baustellenverkehr über den Borgheeser Weg und nicht über den Heideweg abzuwickeln, da dieser erst gerade neu erstellt sei und durch diesen Schwerlastverkehr sicherlich beschädigt werden würde.
Die Verwaltung sagt Prüfung zu.
Mitglied Siebers bedauert es sehr, dass die dort stehenden alten Kastanien gefällt werden würden.
Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.