Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

1)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der landesplanerischen Abstimmung nach § 35 Abs. 5 LPlG zur Kenntnis.

 

2)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorgelegten Entwurf zur 77. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung als Entwurf der erneuten Offenlage und beauftragt die Verwaltung eine zweite öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Die Tagesordnungspunkte 10 und 11 werden gemeinsam beraten. Die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Brouwer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.