Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Erlass der beigefügten  Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass.

 


 

Über den Antrag gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.