Beschluss: zurückgestellt

Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Leypoldt teilt für die BGE-Fraktion mit, dass die Durchführung erst dann beschlossen werden sollte, wenn die Ausführungsplanung vorliegt. Grund hierfür ist, dass Herr Schoofs momentan noch keine Baugenehmigung hat. Die BGE-Fraktion sieht derzeit keine Notwendigkeit, den Beschluss zu fassen.

Herr Kemkes erklärt, dass die Planung auf der politischen Planungsebene soweit abgestimmt werden soll, damit die Verwaltung in die Lage versetzt wird, den nächsten Schritt in Richtung Ausführungsplanung zu gehen. Es ist bekannt, dass wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen  und die Genehmigung vorliegt, gemäß des Durchführungsvertrages mit dem Investor bestimmte Fristen beginnen zu laufen. Innerhalb von 6 Monaten muss der Investor mit den Hochbauarbeiten beginnen. Planerisch muss die Verwaltung sich so aufstellen, dass man bei den jeweiligen Zeitpunkten der Fristen in der Lage ist, die weiteren planerischen Schritte anzugehen.

 

Mitglied Leypoldt ist der Meinung, dass der Beschluss

„Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß dem vorliegenden Entwurf für die Platzfläche Neumarkt die Ausführungsplanung zu erarbeiten.“

 

Vorsitzender Jansen macht den Vorschlag, den Beschlussvorschlag im letzten Absatz auszutauschen durch „…. und die Baumaßnahme nach Erteilung der Baugenehmigung durchzuführen.“

 

Herr Kemkes kann die Schwierigkeiten nicht nachvollziehen; der Platz wird nicht gebaut, wenn das Hochbauvorhaben nicht begonnen wird. Auf Grundlage der Ausführungsplanung werden die Ausschreibungsunterlagen/Leistungsverzeichnisse erstellt. Dies sind die wesentlichen Voraussetzungen, die dazu verpflichten, ein Bauvorhaben durchzuführen. Die Schritte werden dann in Auftrag gegeben wenn Sicherheit des Bauvorhabens besteht. Die Verwaltung benötigt allerdings den zeitlichen Vorlauf, um Planungssicherheit zu bekommen, auf Basis des Entwurfes die weiteren Schritte zu gehen.

 

Mitglied Leypoldt gibt für die BGE-Fraktion zu Protokoll, dass sie keine Bremse bei dem Vorhaben einbauen wollen. Natürlich soll eine Ausführungsplanung erarbeitet werden. Den Auftrag zur Durchführung der Baumaßnahme sollte aus dem Beschluss rausgenommen werden, um die Ausführungsplanung zu gegebenem Zeitpunkt vor Durchführung nochmals im Ausschuss für Stadtentwicklung vorzustellen.

Herr Kemkes schlägt vor, die Ausführungsplanung erstellen zu lassen und nochmals dem Ausschuss für Stadtentwicklung zur Beratung vorzulegen. Auf Basis des Entwurfes wird der Ausführungsplan erstellt. Änderungen im Nachhinein sind dann nicht mehr möglich.

 

Mitglied Tepaß teilt mit, dass ein Teil der Gestaltung des Neumarktes von einem städtischen Mitarbeiter bereits vorgestellt wurde. Zum damaligen Zeitpunkt war niemals die Rede von Pflanzung von Kirschbäumen. Es wurde über Platanen gesprochen; nicht solche wie an der Rheinpromenade sondern solche Platanen, die quer wachsen. Ebenfalls wurde abgesprochen, dass unter den Bäumen keine Sitzbänke positioniert werden. Alles was zum damaligen Zeitpunkt besprochen worden ist, ist in der nunmehr vorliegenden Vorlage nicht wieder zu erkennen.

 

Nunmehr erläutert Herr Hegemann von der Planergruppe Oberhausen detailliert die Ausführungsplanung anhand einer Power-Point-Präsentation (im Ratsinformationssystem abrufbar). Im November 2016 fand die erste Vorstellung des Entwurfes statt; die entsprechenden Anregungen wurden in den nunmehr vorgelegten Entwurf eingearbeitet. Im Januar 2017 wurde daraufhin der Entwurf in der Bürgerinformation vorgestellt; dort wurden ebenfalls Anregungen vorgetragen, die entsprechend geprüft wurden. Ferner gab es eine sehr intensive Diskussion über die vorgestellten Materialien. Aufgrund dessen erfolgte die Bereisung der verschiedenartig verbauten Materialien. Nunmehr geht er gezielter auf die vorgenommenen Änderungen in der Geometrie, der Materialwahl und der Entwässerung ein.

 

Mitglied Mölder stellt mit großer Verwunderung fest, dass die gesamte Fläche von 3.800 qm eine gepflasterte eintönige graue Fläche wird; kein Farbwechsel oder Materialmix, keine Auflockerung. Die große Fläche muss lebendiger werden; es handelt sich um einen Platz mit minimalem Aufenthaltscharakter. Mit der Planung des Wasserspiels hat er seine Zweifel. In Emmerich gibt es schon zahlreiche Wasserspiele, die nicht funktionieren. In der Hoffnung, dass dieses jetzt funktioniert. Ferner kann er sich der Meinung von Mitglied Tepaß hinsichtlich der Bäume und Bänke anschließen.

 

Herr Kemkes teilt mit, dass man bei der seinerzeitigen ersten Vorstellung auf den konzeptionellen Ansatz für die Gestaltung der Innenstadt eingegangen ist. Es handelt sich um ein recht einheitliches Gestaltungskonzept, der Fußboden einfarbig in gräulicher Richtung und keine Unruhe durch Farbe etc. reinbringen. Die umliegenden Gebäude und das Aufstehende und Grünflächen soll das Lebendige ausmachen. Auf der Bereisung hat man in einigen Kommunen auch sehen können, wie eine Platzgestaltung mit Bemusterung (eingefärbtes Pflaster) aussehen könnte. Im Gesamteindruck verwischen die Farben nach einigen Jahren; sie sind nach einigen Jahren alle grau. Der gestalterische Ansatz bestand für die Verwaltung immer darin, den Fußboden ruhig zu halten und alles andere drum herum muss zum Farbbild beitragen.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Byloos antwortet Herr Kemkes, dass Ladestationen für E-Kraftfahrzeuge derzeit nicht geplant sind. Die technischen Voraussetzungen sind gegeben und somit besteht jederzeit die Gelegenheit zur Nachrüstung.

 

Mitglied Leypoldt stellt die nachfolgenden fragen:

  • Sind öffentliche Toiletten vorgesehen, im besten Fall barrierefrei?
  • Da die Eingangsbereiche zu den Parkplätzen sehr eng sind, stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, die Befahrung des Parkplatzes als Einbahnstraße auszuweisen? Wie wird der Begegnungsverkehr sein?
  • Sie die Kastenrinnen bei der Entwässerung gesichert oder können diese von außen manipuliert werden? Er kennt solche Rinnen nur in der Form, wo der Deckel sehr leicht abgenommen werden kann.
  • Wird auf der gesamten Marktplatzfläche (1.800 qm) die Teflonbeschichtung ausgeführt?

 

Herr Hegemann führt aus, dass die Teflonbeschichtung für den gesamten Marktplatzbereich vorgesehen ist. Es macht aus seiner Sicht keinen Sinn, das Material nochmal zu wechseln.

Zur Kastenrinne führt er aus, dass es diese in verschiedenen Systemen gibt. Erfahrungswerte zeigen, dass die verschraubten Rinnen nicht gerne genommen werden, da für die Reinigung der Abschraubeaufwand sehr hoch ist. Bewährt haben sich die Kastenrinnen mit Klemmvorrichtung, die er empfehlen würde. Im Bereich, wo die Kastenrinnen liegen, gibt es eine geringe Beleuchtung, so dass der Platz durchaus nicht im Dunkeln liegt. Es ist immer noch hell genug, um entgegenkommende Personen und Gefahrenstellen zu erkennen. Hinsichtlich der Einmündungsbereiche und der Verkehrsführung führt er aus, dass bislang keine Einbahnstraßenregelung geplant ist. Die breiten Fahrgassen von 7 m lassen einen 2-Richtungsverkehr zu; die Müllfahrzeuge müssen rumfahren können und die Anlieferung von dem Drogeriemarkt muss gewährleistet bleiben. Wie es im Einmündungsbereich aussehen könnte kann man nochmals prüfen.

Zur Nachfrage der Toilette teilt Herr Kemkes mit, dass die in dem Bereich Neumarkt vorhandene Toilettenanlage in die Nähe des Rheinparks umgesetzt wurde. Eine neue öffentliche Toilette im öffentlichen Raum ist nicht vorgesehen. Mit dem Vorhabenträger hat die Verwaltung Gespräche dahin gehend geführt, dass während des Geschäftsbetriebes die dortigen Toiletten genutzt werden können.

 

Mitglied Kulka fragt an, ob an Frauenparkplätze gedacht wird. Diese benötigen breitere Parkplätze, da sie mit Kindern und Babyschalen etc. den Wagen verlassen. Herr Hegemann teilt mit, dass im Bereich der Behindertenstellplätze auch breite Stellplätze geplant sind. Alle übrigen Stellplätze haben eine Breite von 2,50 m. Mitglied Kulka weist auf die Wichtigkeit der Ladestationen für E-Kraftfahrzeuge hin und gibt der Verwaltung die Anregung auf, in die Richtung zu prüfen; es gibt ihres Wissens nach Förderprogramme.

 

Nunmehr meldet sich Mitglied ten Brink zu Wort. Er fragt nach, ob der Sicherheitsabstand der  Parkstreifen auf dem neuen Steinweg zur Fahrbahn berücksichtigt ist. Herr Hegemann teilt mit, dass der Sicherheitsabstand immer eingeplant ist.

Auf weitere Nachfrage teilt Herr Hegemann mit, dass sämtliche behindertengerechte Querungsbereiche mit einem taktilen Leitsystem ausgebaut werden.

 

Weiterhin hat Mitglied ten Brink die Vorstellung so verstanden, der der Alleengehweg plangleich mit dem Pflaster und Fahrbahn ausgebildet wird und hofft, dass dem nicht so ist. Herr Hegemann erklärt, dass das Baumkarree plangleich in der Fläche liegen soll. Die Stellplätze werden mit einer Anfahrschwelle ausgebildet und somit ist der mittige Bereich maximal 10 cm erhöht.

Weiterhin führt er aus, dass als Bepflanzung des Grünstreifens eine Vogelkirsche gewählt ist, die zwar blüht aber keine Früchte trägt.

Mitglied ten Brink unterstützt die Anregung von Mitglied Leypoldt, einen Kreisverkehr einzurichten. So wie die Müllfahrzeuge fahren müsste auch der PKW-Verkehr abgewickelt werden. Nunmehr geht er auf die Querungsmöglichkeit/Fahrbahneinengung links vom „Haus der Familie“ ein. In Emmerich sind mittlerweile auf allen 50 m Maßnahmen auf der Straße, die den KFZ-Verkehr behindern. Im damaligen EuropeanEnergyAward hat man sich dafür stark gemacht, dass man den fließenden Verkehr fördern wolle. Die Querungsmöglichkeit „Haus der Familie“ wird viel An- und Abfahrten und Stillstand bringen. Er fragt nach, ob geprüft worden ist, ob es im Bereich vor dem Gebäude der Kath. Waisenhausstiftung eine bessere Lösung gibt. Herr Hegemann führt aus, dass dies geprüft wird. Man benötigt in der Mitte eine Aufstellfläche von mind. 2 m; an der Stelle wäre dies zu eng. Die Querungshilfe wurde an die Stelle gelegt, um möglichst nah am Kindergarten die Querung zu haben.

Herr Kemkes führt aus, dass die Engstelle eingesetzt wurde, um die Querungshilfe abzubilden. Seinerzeit ist diese auf Wunsche des Kindergartens installiert worden, um eine sichere Querung auf kürzestem Wege zu erreichen. Für das Parken auf der Fahrbahn ist ein separater Parkstreifen vorgesehen. Die Verwaltung geht von minimalen Behinderungen in dem Bereich aus.

Er führt weiter aus, dass für das Bebauungsplanverfahren Verkehrsprognosen und Verkehrszahlen bestehen. Die Verwaltung prüft und würde im Rahmen der vorzustellenden Ausführungsplanung einen entsprechenden Beschluss fassen oder nicht.

 

Mitglied Leypoldt stellt aufgrund der fortgeschrittenen Zeit den Antrag auf Sitzungsunterbrechung und beantragt, diesen und die weiteren Tagesordnungspunkte in der Sondersitzung zu verschieben.

Vorsitzender Jansen bittet darum, die Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt noch bis zum Schluss durchzuführen und dann in die Sondersitzung zur Beschlussfassung zu vertagen. Somit könnten die Anregungen von Herrn Hegemann in die Ausführungsplanung miteingearbeitet werden.

Die Mitglieder sind einstimmig dafür, die Sitzung nach Tagesordnungspunkt 5 zu unterbrechen und am Donnerstag, den 21.09.2017, 17.00 Uhr, fortzuführen.

 

Herr Kemkes regt an, für den Tagesordnungspunkt 5 „Bebauungsplan Waldhotel“ die Beratung und Beschlussfassung in jetziger Sitzung durchzuführen, da man dem Betreiber möglichst schnell Baurecht versprochen hat. Bis zum Jahresende möchte man in die Offenlage gehen um dann das Planverfahren abzuschließen. Sollte kein großer Beratungsbedarf bestehen wäre die Verwaltung dankbar, wenn in heutiger Sitzung der Offenlagebeschluss gefasst wird.

 

Vorsitzender Jansen teilt mit, dass geplant ist, für diesen Punkt einen Ortstermin durchzuführen. Er wird kurzfristig zu einem Ortstermin einladen, wo von Seiten der Verwaltung die Punkte der Offenlage vorgestellt werden.

 

Mitglied Kukulies hält es für elementar wichtig, dass für die Beschlussfassung im nächsten ASE mind. 2 Elektroladestationen in die Ausführungsplanung mitaufgenommen werden. Er stellt den entsprechenden Antrag. Ferner stellt er den Antrag, den Punkt ohne Empfehlung in die Sondersitzung des ASE zu verschieben.

 

Mitglied Gerritschen geht auf die Äußerung von Mitglied Mölder zum einheitlichen grauen Pflaster ein. Er schlägt vor, symmetrisch zum Karree eine andersartige farbige Pflasterung aufzubringen; evtl. in Form von Springflächen für Kinder.

Herr Hegemann führt aus, dass das Fazit aus der Bereisung so war, dass alle Beteiligten es als wohltuend empfunden haben, einen ruhigen Untergrund zu haben. Er rät von einer farblichen modischen Gestaltung ab, die nach 2-5 Jahren nicht mehr ansehnlich ist (i. S. von „satt gesehen“). Eine vorstellbare Alternative wäre mit verschiedenen Formaten ein abwechslungsreicheres Bild auf der Fläche zu erhalten.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Tepaß antwortet Herr Kemkes, dass der Aus-/Umbau des Neuen Steinweges von der Stadt Emmerich am Rhein unter Kostenbeteiligung des Investors gezahlt wird. In den Randbereich, wo die Baugrube hergestellt werden muss, muss die Stadt Emmerich am Rhein Straßenwiederherstellung betreiben. Diese Verpflichtung ist über den städtebaulichen Vertrag mit entsprechendem Kostenfaktor verankert, welcher von dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein so beschlossen worden ist. Auf die Anwohner kommen keine Kosten zu.

 

Mitglied ten Brink warnt davor, mehr Farbe im Pflaster ins Spiel zu bringen. Auf der Bereisung hat es sich gezeigt, wie unruhig es wirken kann.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Langer, um welche Beschichtung des Pflasters handelt, antwortet Herr Hegemann dass es sich lt. Herstellerangaben um eine RSF5-Beschichtung handelt. Dabei handelt es sich um eine Teflonbeschichtung Basis. Herr Hegemann wird das nochmals nachprüfen.

 

Mitglied Leypoldt verlässt um 19.25 Uhr die öffentliche Sitzung.