Kenntnisnahme(kein Beschluss)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage und übergibt das Wort nunmehr an Herrn Deutenberg vom Landesbetrieb Straßenbau NRW, der eingehend anhand einer Power-Point-Präsentation (ist im Ratsinformationssystem dem Tagesordnungspunkt angehängt) erläutert.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Spiertz stellt die Frage, antwortet Herr Deutenberg, dass seine Behörde für die Zu- und Abfahrten an Autobahnen zuständig ist. Auf weitere Nachfrage erklärt er, dass die Brücken nicht abgängig sind; sie wären durchaus noch 20-30 Jahre mit einer entsprechenden Beschilderung weiterhin nutzbar.

 

Mitglied Spiertz führt an, dass nunmehr kurz vor der Öffnung des 3. Autobahnanschlusses eine Brückenerneuerung der Budberger Straße gemacht wird, obwohl zum damaligen Diskussionszeitpunkt zu Beginn der Beratungen zum 3. BAB dies angeblich nicht erforderlich war. Dies ist für die Bürger unverständlich.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass die Frage mehrfach diskutiert wurde. Wichtig zu nennen ist hierbei, dass der Hintergrund des damaligen Verkehrsgutachtens die Anbindung des Hafens an die Autobahn war. Ein weiterer Aspekt waren die Klassifizierungen der Anschlussstellen an die Autobahn. Die Autobahn schließt an eine Landesstraße = Netterdensche Straße an.

 

Mitglied Leypoldt versteht die Ausführungen von Herrn Deutenberg so, dass die derzeitige Stützweite der Brücken 36 m beträgt. Er fragt nach, wie weit die Stützweite zukünftig sein wird; könnte möglicherweise ein 6spuriger Bundesautobahnausbau zukünftig erfolgen?

Herr Deutenberg teilt mit, dass aufgrund von Zählungen entsprechend untersucht worden ist, was in den nächsten Jahren benötigt wird. Es wird beim 4spurigen Ausbau bleiben, der als Bedarf als ausreichend angesehen wird.

Mitglied Leypoldt fragt nach, ob von Seiten der Anrheinerkommunen dort was geändert werden könnte. Ein solches Bauwerk hält durchaus 70 Jahre und von daher wäre es sinnvoll, einen evtl. 6spurigen Ausbau einzuplanen.

Herr Deutenberg antwortet, dass lt. Prognosen nicht darauf geschlossen werden kann, dass ein 6spuriger Ausbau erforderlich wird. Für einen 6spurigen Ausbau würde eine zusätzlich Stützweite von 6-8 m erforderlich werden.

 

Mitglied ten Brink fragt, wann die Erneuerung der Überführung der B 220 ansteht.

Herr Deutenberg erklärt, dass die Brücken mit einer Brückenklasse 60 oder höher nicht erneuert werden. Überführungen an Bundesstraßen oder Landstraßen haben eigentlich eine höhere Lastklasse. Die Netterdensche Straße ist nach Brückenklasse 45 eingestuft und nicht zukunftsfähig.

 

Mitglied Bongers spricht die Umleitungsverkehre an. Ihres Wissens nach verkehren dort viele Radfahrrouten und sie fragt nach, ob das in der Planung berücksichtigt ist.

Herr Deutenberg erklärt, dass selbstverständlich auch entsprechende Umleitungsschilder oder Informationen zu Sperrungen für Radfahrer aufgestellt werden.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Leypoldt teilt Herr Deutenberg mit, dass die Brücken – wie bisher – nicht mit Fahrradwegen ausgestattet werden. Mitglied Leypoldt fragt nach, ob man beim Landesbetrieb Straßenbau NRW darauf hinwirken könnte, den Brückenausbau zukunftsgerechter zu gestalten. Herr Deutenberg erklärt, dass, wenn die Stadt Emmerich am Rhein eine Verbreiterung wünscht, an den Kosten gemäß Gesetz beteiligt ist.