Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2016 gemäß § 5 Abs. 2 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.
  2. Der Rat beschließt den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2016 festzustellen und
  3. den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

a) Abführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein

    im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und

b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 1.167.069,79 € in die allgemeine Rücklage

     (Gewinnrücklage) sowie

  1. den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

 

Herr Tepaß begrüßt Herrn Friedrich vom Büro Eversheim/Stuible aus Düsseldorf, der zum vorgelegten Jahresabschluss berichten wird. Herr Friedrich begleitet seinen Vortrag mit einer Präsentation, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Herr Friedrich erläutert zunächst die grundlegenden Vorgehensweisen der vorgenommenen Jahresabschlussprüfung. In den einzelnen Sparten gab es im vergangenen Jahr keine wesentlichen Ergebnisse, die negative Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren haben könnten. Der Budgetrahmen des  Baubetriebshofes wies eine kleine Unterdeckung in Höhe von 4 T€ aus, welche als Forderung seitens der Stadt Emmerich am Rhein ausgeglichen wird..

Ein interner Betriebsvergleich zum Vorjahr beinhaltet lediglich geringe Unterschiede. Das Gesamtjahresergebnis entspricht in etwa dem des Vorjahres.

Die vorgesehenen Investitionen wurden wie geplant umgesetzt. Lediglich abrechnungstechnisch habe sich Verschiebungen ergeben.

 

Abschließend berichtet Herr Friedrich, dass – wie in den Vorjahren – ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden konnte.

 

Mitglied Spiegelhoff stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.