Sitzung: 07.09.2017 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 16 1195/2017
Beschlussvorschlag
- Der Betriebsausschuss beschließt, der
Betriebsleitung für das Jahr 2016 gemäß § 5 Abs. 2 EigVO NRW Entlastung zu
erteilen.
- Der Rat beschließt den Jahresabschluss
gemäß § 4 c EigVO der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2016
festzustellen und
- den Jahresabschluss wie folgt zu
verwenden:
a) Abführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt
Emmerich am Rhein
im Rahmen der
Eigenkapitalverzinsung und
b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 1.167.069,79 € in die
allgemeine Rücklage
(Gewinnrücklage) sowie
- den Betriebsausschuss der
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.
Herr Tepaß begrüßt Herrn Friedrich vom Büro Eversheim/Stuible aus Düsseldorf, der zum vorgelegten Jahresabschluss berichten wird. Herr Friedrich begleitet seinen Vortrag mit einer Präsentation, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Herr Friedrich erläutert zunächst die grundlegenden Vorgehensweisen der vorgenommenen Jahresabschlussprüfung. In den einzelnen Sparten gab es im vergangenen Jahr keine wesentlichen Ergebnisse, die negative Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren haben könnten. Der Budgetrahmen des Baubetriebshofes wies eine kleine Unterdeckung in Höhe von 4 T€ aus, welche als Forderung seitens der Stadt Emmerich am Rhein ausgeglichen wird..
Ein interner Betriebsvergleich zum Vorjahr beinhaltet lediglich geringe Unterschiede. Das Gesamtjahresergebnis entspricht in etwa dem des Vorjahres.
Die vorgesehenen Investitionen wurden wie geplant umgesetzt. Lediglich abrechnungstechnisch habe sich Verschiebungen ergeben.
Abschließend berichtet Herr Friedrich, dass – wie in den Vorjahren – ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden konnte.
Mitglied Spiegelhoff stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.