Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt den Sachstand und Inhalte der Erarbeitung des Einzelhandelskonzepts zur Kenntnis.

 

In Bezug auf die konzeptionellen Aussagen zum Umgang mit dem Kasernen-Standort gilt jedoch: Unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 04.04.2017, Ziff. 1 Punkt b und der ohnehin noch nicht gegebenen Voraussetzungen „deutliche Wohnflächenentwicklung“ sowie „siedlungsräumliche Integration“ folgt der Rat der gutachterlichen Empfehlung der Ausweisung „perspektivischer Nahversorgungsstandort mit herausgehobener Bedeutung“ derzeit nicht. Bei Erkennbarkeit der genannten konstitutiven Elemente wird sich der Rat hinsichtlich der gutachterlich vorgeschlagenen Ausweisung erneut beraten.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des Einzelhandelskonzeptes unter Berücksichtigung des Vorgenannten öffentlich auszulegen und die betreffenden Behörden zu beteiligen.

 


Herr Kemkes teilt mit, der der in der letzten Sitzung von Seiten der BGE-Fraktion vorgeschlagene Beschlussvorschlag schon als Beschlussvorschlag aufgenommen wurde. Aus der Diskussion in der damaligen Sitzung heraus wurde der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes überarbeitet und den Fraktionen in Textform zugeschickt. In der Textform spiegeln sich alle Dinge wieder, die bereits am 14.03.2017 im Ausschuss für Stadtentwicklung dargestellt wurden und auch die angesprochenen Dinge für den vorgestellten Konzeptentwurf im Ausschuss für Stadtentwicklung am 05.09.2017 sind eingeflossen. Es wurde nochmal die Entscheidungshoheit deutlich gemacht, dass der Startschuss für die weitere Bauleitplanung durch den Rat der Stadt Emmerich am Rhein erfolgt.

 

Nunmehr geht Herr Nussbaum auf die wesentlichen veränderten Punkte ein. Er geht genauer auf die Nahversorgungsanalyse ein. In Emmerich fehlt es an einem modernen Lebenssupermittelmarkt. Es wurde dann untersucht, wo man einen solchen möglichen Markt unterbringen kann. Hierfür kamen 4 Potentialflächen in Betracht, die näher untersucht wurden. Die beiden innerstädtischen Flächen Steintor und Wemmer & Janssen sind auf Grundlage des Ratsbeschlusses nicht für eine solche Entwicklung vorgesehen. Die Variante Kaufland mit einer großen Erweiterung ist nach Rücksprache mit der Bezirksregierung nicht durchführbar. Die Variante 3 „ehem. Kaserne“ bleibt letztendlich übrig, sofern man eine Verbesserung der Nahversorgungssituation in Angriff nehmen möchte. Aufgrund der Diskussion in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung wurde die Option „Kaserne“ als mögliche Handlungsoption gekennzeichnet und nicht in das tatsächliche Konzept aufgenommen. Im Konzept handelt es sich um die Ausweisung eines perspektivischen Nahversorgungsstandortes als eine Handlungsoption, um in Zukunft das Nahversorgungsdefizit zu beheben. Sofern diese Option gezogen wird bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung des Rates und eines neuen Bauleitplanverfahrens, um auf dem Kasernengelände auch Baurecht für einen neuen Supermarkt zu schaffen. Ferner wurde die Anregung aufgenommen, in die übergeordneten Ziele aufzunehmen, dass man dafür Sorge zu tragen hat, die Lebensmittelmärkte in Emmerich am Rhein an die Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen (insbesondere im Zuge des demographischen Wandels) anzupassen. Als weiteres Unterziel wurde somit definiert: Zielgruppenorientierte Optimierung von Nahversorgungsangeboten insbesondere im Zuge des demographischen Wandels (ist in der Textform ebenfalls nochmals ausführlich ausgelegt). Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen hat man darauf verzichtet, für alle Lebensmittelmärkte eine Verkaufsfläche zu empfehlen, die über der Grenze der Großflächigkeit (800 qm) liegt, weil sie sowohl den Zielen des Einzelhandelskonzeptes als auch den Zielen der Landesplanung widersprechen würde. Stattdessen wird empfohlen, in einer Einzelfallbetrachtung zu prüfen, ob eine Verbesserung für ältere Mitmenschen möglich ist (bestenfalls sogar ohne eine Verkaufsflächenerweiterung). Des Weiteren wurde deutlicher hervorgehoben, wie der neue zentrale Versorgungsbereich „Hauptzentrum Emmerich am Rhein“ definiert werden soll. Auch am Ende des Konzeptes wurde im Schlusswort nochmals hervorgehoben, dass die Entwicklungsoption „Nahversorgungsstandort Kaserne“ nur eine Option ist und kein Bestandteil des Einzelhandelskonzeptes ist. Sofern der Rat sich zukünftig entschließen sollte, diese Option umzusetzen, sind die notwendigen Schritte im Einzelhandelskonzept vorgesehen, so dass keine weitere Fortschreibung erforderlich wird.

 

Mitglied Leypoldt macht deutlich, dass alle Beteiligten die Qualität des Einkaufens verbessern möchten; es soll eine moderate Erweiterung für die Verbesserung der Qualität möglich sein. In dem gezeigten Beitrag von Herrn Nussbaum findet dieser Aspekt nicht ausreichend Berücksichtigung. Ferner teilt er für die BGE-Fraktion mit, dass man über eine Aussage der Verwaltung in der Presse verwundert ist, dass eine Erweiterung der Verkaufsflächen auch ohne Erweiterung des Sortiments ausgeschlossen sei.

Herr Bartel erklärt, dass außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche (Innenstadt und Elten) verschiedene Lebensmitteldiscounter angesiedelt sind. Diese lassen sich in 2 Kategorien unterteilen; in großflächige Betriebe (ALDI, LIDL, Kaufland). Da kann planungsrechtlich nur im Rahmen des LEP ausnahmsweise eine Erweiterung um 10 % durchgeführt werden. Die andere Kategorie befasst sich mit den kleinflächigen Discountern (maximale Verkaufsfläche von 800 qm). Diese dürfen nach der geltenden Baunutzungsverordnung keine Erweiterung durchführen. Sowohl der LEP als auch die Baunutzungsverordnung sind in diesem Jahr novelliert worden. Die Thematik zur Anpassung des demographischen Wandels wurde auch in dem Hinblick diskutiert, jedoch nicht durchgeführt. Die Verkaufsflächengrenze liegt weiterhin bei 800 qm Verkaufsfläche für die kleinflächigen Betriebe.

 

Mitglied Tepaß hat die damalige Äußerung von Herrn Nussbaum so verstanden, dass die Verkaufsflächen ohne Artikel vergrößert werden können. Dies bedarf allerdings einer besonderen Einzelfallüberprüfung. In der Presse hat es man so verstanden, dass eine solche Einzelfallüberprüfung grundsätzlich ausgeschlossen wird.

Vorsitzender Jansen macht deutlich, dass man gegen die Gesetzgebung handelt, würde man eine solche Option in das Einzelhandelskonzept festschreiben. Im Einzelhandelskonzept steht allerdings festgehalten, dass eine Einzelfallprüfung jederzeit möglich ist.

Herr Bartel führt erklären aus, dass gemäß Landesplanungsgesetz eine Erweiterung der Verkaufsfläche grundsätzlich nicht möglich ist. Die Thematik wurde mit der Bezirksregierung vorgesprochen, woraus der Hinweis an die Stadt Emmerich am Rhein gegeben wurde, dass für den Kernbereich von Emmerich die notwendigen Potentiale nicht vorhanden sind und daher die Ausnahme, die vom Landesgesetz möglich wäre, nicht zum Tragen kommen kann. Derzeit ist für Emmerich auszuschließen, dass eine Erweiterung stattfinden kann.

Vorsitzender Jansen macht deutlich, dass jeder Betreiber die Möglichkeit hat, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dieser wird dann im Einzelfall bei der Bezirksregierung in Düsseldorf geprüft.

 

Mitglied Kukulies geht auf das Verfahren ein. Er geht davon aus, dass, wenn ein Betreiber einen solchen Antrag bei der Verwaltung einreicht, dass die Stadt Emmerich am Rhein eine entsprechende Stellungnahme verfasst und der Rat und die entsprechenden Ausschüsse nicht beteiligt werden.

Herr Kemkes erläutert, dass solche Bauvoranfragen und Anträge aufgrund der gesetzlichen Vorgaben von der Verwaltung zu prüfen sind. Sollten die Ausnahmetatbestände vorliegen würde die Verwaltung den Antrag im Ausschuss für Stadtentwicklung vorstellen, um evtl. einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung zu stellen und um eine entsprechende Bauleitplanung anzustoßen. Es handelt sich eindeutig um Ausnahmeregelungen, die die Landesplanung vorsieht. Der Regelfall ist der, dass ab 800 qm Verkaufsfläche von möglichen negativen Auswirkungen auf den Versorgungsbereich ausgegangen werden muss. Es gibt bestimmte Ausnahmekriterien, die zu beachten sind. Emmerich ist, was die flächendeckende Nahversorgung auf das Emmericher Stadtgebiet verteilt betrifft, sehr gut aufgestellt. Einige Einzelhandelsbetriebe außerhalb des Versorgungsbereiches sind bereits großflächig und haben ihre Ausnahmekriterien erfüllt. Weitere Ausnahmen zu begründen bedarf wirklich einer ausführlichen und besonderen Begründung. Es wird kein Betreiber daran gehindert, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

 

Mitglied Kukulies regt an, dass alle Fraktionen über grundsätzliche Anfragen aus dem Einzelhandel informiert werden, um evtl. Wege und Mittel zu finden, den Antrag entsprechend zu unterstützen. Die Verwaltung sollte positiv prüfen, wenn der Rat dem Antrag zustimmt.

Vorsitzender Jansen stimmt dem zu und man kann davon ausgehen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung entsprechend über diese Anträge informiert wird.

 

Nunmehr meldet sich Mitglied ten Brink zu Wort. Er geht auf die verkehrlichen Anbindungen auf dem Gelände der Kaserne ein. Entgegen dem Gutachten sieht er die verkehrlichen Anbindungen als nicht gut an. Die Straße „Am Busch“ ist nicht ausgebaut, die Straße „Nollenburger Weg“ ist keine Verkehrsstraße sondern eine Nebenstraße. Auch die Ostermayerstraße ist nicht als Verkehrsstraße nutzbar, für das was auf dem Gelände geplant ist. Er bittet die Verwaltung den Straßenausbau im Hinblick auf die geplante Nutzung und der künftigen Bebauung zu überprüfen. Die bestehenden Straßen „Am Busch“ und „Borgheeser Weg“ können keinen zusätzlichen Verkehr mehr aufnehmen.

Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Kukulies merkt an, dass auch Informationen über entsprechende Erweiterungsanträge von kleineren Märkten mit bis zu 800 qm Verkaufsfläche den Fraktionen weitergeleitet werden.

Vorsitzender Jansen macht deutlich, dass selbstverständlich jeder Antrag behandelt werden wird.

 

Mitglied Tepaß möchte von Herrn Nussbaum eine Antwort dahin gehend erhalten, welche relevanten Auswirkungen es auf die Innenstadt hat, wenn ein Supermarkt das Sortiment nicht erweitert aber die Gänge verbreitert.

Vorsitzender Jansen macht nochmals deutlich, dass diese Frage an die Gesetzgebung gestellt werden muss.

 

Mitglied Leypoldt teilt für die BGE-Fraktion mit, dass es nach 1 ½ Jahren Gutachterzeit nicht gelungen ist, den großen Wurf zu landen. Vielmehr werden der Neumarkt und die Entwicklung der Kaserne trotz einiger Vorbehalte konzeptionell gefestigt. Steintor, Wemmer & Janssen sowie Erweiterung der Discounter Aldi, Lidl usw. fallen hinten über. Ein Lebensmittelvollsortimenter an der Kaserne wird – egal wann er kommt – unseres Erachtens nach die Innenstadt nachhaltig schädigen. Sinnvolle und nachhaltige Investitionen in der Innenstadt werden zum Schutz zum Neumarkt und der irgendwann mal geplanten Entwicklung an der Kaserne verhindert. Unsere Vorstellung wäre:

 1. eine ergebnisoffene Untersuchung aller Flächen

 2. Auf dem Steintorgelände mit seiner städtebaulichen integrierten Lage soll eine moderne Lebensmittelvollsortimenter zugelassen werden, um die Innenstadt nachhaltig zu stärken und wieder zu beleben

3. Die Lebensmitteldiscounter wie Aldi und Lidl sollen erweitern dürfen und eine realistische Chance erhalten, sich dem demographischen Wandel und dem energetischen Wandel zu stellen. Möglichst auch über Einzelfallprüfung

4. Kein Lebensmittelvollsortimenter zusätzlich zum geplanten Aldi-Markt an der alten Kaserne. Ein solcher Markt ist städtebaulich nicht integriert. Das wäre unserer Meinung nach der Todesstoß für die Innenstadt.

5. Investoren sollen sich endlich in Emmerich am Rhein der Konkurrenz am Markt stellen. Wir sollten unsere Stadt nach unseren Vorstellungen entwickeln und nicht nach den Vorstellungen eines einzelnen Investors.

 

Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den Antrag von Mitglied ten Brink, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.