Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 6, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Aktualisierungen, Ergänzungen und Änderung zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und den Endbericht des Konzeptes zur Kenntnis und beschließt das Konzept im Sinne eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. In zahlreichen Sitzungen, Arbeitsgruppen und Bürgerforen wurde der Prozess des Stadtentwicklungskonzeptes begleitet. Das abschließende Konzept wird nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegt. Er weist darauf hin, dass für die Ratssitzung am 07.11.2017 geplant ist, sowohl das Einzelhandelskonzept als auch das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2025 in der Beschlussfassung zusammenzuführen. Vor der Ratssitzung am 07.11.2017 wird eine Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung stattfinden, wo über das Ergebnis der Beteiligungen berichtet wird. Im Prozess wurde deutlich, dass beide Konzepte aufeinander angewiesen sind.

Nunmehr übergibt er das Wort an Frau Heinz (Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln), die eingehend anhand einer Power-Point-Präsentation erläutert. Präsentation (ist im Ratsinformationssystem dem Tagesordnungspunkt angehängt).

 

Mitglied Malischewski fragt, ob es nach Stellung des Förderantrages zum 30.11.2017 noch Einfluss- oder Änderungsmöglichkeiten zum dann bestehenden und beschlossenen Konzept gibt.

Frau Heinz antwortet, dass neben dem Beschluss zum ISEK der Beschluss über eine Gebietskulisse für den Förderantrag wichtig ist. Es wäre vorstellbar, dass man mögliche Änderungen noch nachreichen könnte. Wichtig ist aber der Gebietsbeschluss; d. h. das Stadterneuerungsgebiet muss umgrenzt und beschlossen werden. Bei der Bezirksregierung Düsseldorf ist der Termin 01.12.2017 (Frist zur Einreichung eines Förderantrages); Verhandlungsmöglichkeiten gibt es ihrer Meinung nach immer.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass – wie von Frau Heinz erwähnt - mit dem Ministerium und der Bezirksregierung ein Ortstermin stattgefunden hat. Es ist die deutliche Aussage gemacht worden, dass bis Ende November 2017 das ISEK 2025 in der konzeptionellen Form vorliegen muss. Sollten im Rahmen der Abarbeitung des Konzeptes Fragen auftauchen, so wird man sich mit diesen entsprechend beschäftigen und bei der Bezirksregierung einsteuern. Wichtig ist aber der Beschluss vom 07.11.2017, damit die Städtebauförderung für das Jahr 2018 generiert werden kann. Von der konzeptionellen Ebene geht es später in die Maßnahmenebene, wo man dann bei Zeiten evtl. mit der Bezirksregierung über evtl. Änderungen in Kontakt treten muss.

 

Mitglied ten Brink geht auf die Bahnübergangsbeseitigung „Am Löwentor“ (S. 46) ein. Er möchte festgeschrieben haben, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein als Ersatz des Bahnüberganges Löwentor eine Eisenbahnüberführung (EÜ) mit einem einseitigen Fuß- und Radweg im Zweirichtungsverkehr 150 m weiter östlich und ein separates Bauwerk für Fußgänger und Fahrradfahrer (EÜ-F) in der jetzigen Trasse beschlossen hat.

Auf Wortäußerung von Mitglied ten Brink erklärt Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass ein gültiger Ratsbeschluss zur ´s Heerenberger Straße existiert. Dieser wurde im Erörterungstermin auch so vertreten und ist Grundlage. Zur Spezifizierung und zur Deutlichmachung wird die Höhe entsprechend noch ergänzt werden. Im ISEK 2025 kann man nicht von Ratsbeschlüssen abweichen, die anderweitig getroffen wurden. Grundlage für das ISEK ist der geltende Ratsbeschluss.

Mitglied ten Brink ist der Meinung, dass man seine Forderungen aufrechterhalten sollte. Das jetzt Machbare sollte eingefordert werden.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht nochmals deutlich, dass es sich beim ISEK und dem eisenbahnkreuzungsrechtlichen Verfahren um 2 verschiedene Bereiche handelt und miteinander nichts zu tun haben. Grundlage für das von der Verwaltung Abgebildete im ISEK ist das, was vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossen wurde. Will man Änderungen im ISEK müssen Änderungen der Ratsbeschlüsse herbeigeführt werden. Fazit: Grundlage kann nur das sein, was vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossen wurde.

 

Mitglied ten Brink geht nunmehr auf die Ziele des Bahnhofsumfeldes (S. 47) ein. Seiner Meinung nach werden die Restflächen für die Kreisellösung nicht ausreichen und möglicherweise auf andere Flächen zu verteilen sind. Auf seine Nachfrage, welches Gebäude abgerissen wird, teilt die Verwaltung mit, dass es sich um das ehem. Schenker-Gebäude handelt. Das zur Neuordnung des Bahnhofsumfeld dargestellte Bild (S. 47) kann seiner Meinung nach nicht alles sein.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs bittet darum, die Thematik unter den jeweiligen Kapitelüberschriften einzuordnen. Unter Planungsvorgaben bzw. unter Bestandsaufnahme sieht man, welche Planungen angedacht sind. Es geht darum deutlich zu machen, im Sinne des Bahnhofsumfeldes eine entsprechende Studie durchgeführt zu haben. Grundlage ist die Studie, zu dem es einen gleichlautenden Ratsbeschluss gibt; dies bedeutet noch keine genaue Maßnahme. Dem Leser soll verdeutlicht werden, dass man sich damit beschäftigt hat.

Mitglied ten Brink vermisst den Hafenanschluss gänzlich im ISEK. Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass dies im Rahmen des PFA 3.4 mitbehandelt werden muss. Die Vorstellungen der Stadt Emmerich am Rhein sind der Bahn bzw. der Bezirksregierung in der Offenlage und im Erörterungstermin dargelegt worden.

 

Mitglied Leypoldt ist der Meinung, dass, wenn im Rahmen einer Konzeptarbeit viele Anregungen in eine Richtung gehen, es dadurch möglich werden muss, alte Ratsbeschlüsse neu zu bewerten und ggfs. auch neu zur Abstimmung zu bringen. Werden entscheidende Anregungen im Erörterungstermin angesprochen müssen diese ansonsten immer als Eingabe an den Rat gehen als vor Ort angesprochen werden. Es kann doch nicht Sinn der Sache sein, dass geäußerte Ideen beim Ortstermin im Raum stehen gelassen werden und ein früherer Ratsbeschluss steht dem entgegen und die Idee ist hinfällig. Seiner Auffassung nach behindert eine solche Vorgehensweise die Offenheit des Konzeptes.

Für seine Fraktion teilt er mit, dass man der Auffassung ist, dass das ISEK insgesamt ergebnisoffen hätte geführt werden müssen und für den Bürger hätte entwickelt werden müssen, ohne vorab den Ausschluss von Flächen zu erklären. Dies ist sowohl im „Einzelhandelskonzept als auch im ISEK passiert. Deutlich wird dies auf S. 72, worin es heißt, dass mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes eine Entscheidung herbeigeführt werden soll, die eine Entwicklungsoption für das Steintorgelände und den Standort Wemmer & Janssen ist. Im Ergebnis des im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts entstandenen verwaltungsseitigen und politischen Diskussion wurde von der Politik beschlossen, das Steintorgelände nicht dem Einzelhandel zur Verfügung zu stellen. …“

Mit einer solchen Aussage nimmt man direkt viele Sachen heraus, die gar nicht untersucht werden Somit kann auch nicht das bestmögliche Ergebnis erreicht werden. Von daher wird die BGE-Fraktion dem ISEK nicht zustimmen.

Im Erörterungstermin wurde immer wieder über die Konsensvereinbarung gesprochen. Seiner Meinung nach kann jegliche gemachte Äußerung den Konsens nicht gefährden. Erstmal müssen alle Punkte auf den Tisch gebracht werden, was man sich vorstellt. Die Gegenseite muss entsprechend erwidern, welche Vorstellungen von ihr kommen. Würde die Aussage dann getroffen werden, dass die Stadt Emmerich am Rhein zu kostenaufwendig plane und man würde einiges anderes anbieten, müsste man entsprechend beraten. Wenn alle Dinge und Forderungen vorliegen und man denen nicht nachgibt – erst dann würde man den Konsens gefährden.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht deutlich, dass all das, was aufgeworfen wurde, im Rahmen des Verfahrens ABS 46.2 gemacht wurde. Die einzelnen Bahnübergänge wurden lange diskutiert und über die Offenlage, Erörterungstermin ist man letztendlich zu den bindenden Ratsbeschlüssen gelangt. Er macht deutlich, dass ein Planfeststellungsverfahren keine Diskussionsveranstaltung ist; die Diskussion findet im Rat statt, woraus entsprechende Entscheidungen resultieren, die in einem Verfahren einzubringen sind.

 

Mitglied Gerritschen sind bei der Entstehung des ISEK einige Knebelungen aufgefallen. Beim Stadtsparziergang wurde klargestellt, dass das, was man sich beim Nonnenplatz vorgestellt hat, nicht realisierbar ist, da noch alte Fördermittel existieren. Ebenso kann die Restauration des Alten Marktes aufgrund einer alten Fördermaßnahme nicht so durchgeführt werden, wie es beim Spaziergang besprochen wurde. Bislang war seines Erachtens nach die Unterführung ´s Heerenberger Straße zum Kreisverkehr ohne Fahrradweg geplant, nunmehr sieht die Planung einen einseitigen Fußgänger-/Fahrradweg vor. Im Bereich Bahnhofsumfeld war angesprochen, dass von Seiten der DB AG beim PFA 3.4 im Bereich der Gleisanlage für den Port Emmerich nicht gut gearbeitet wurde. Man sollte der Bahn im Planverfahren signalisieren, dass die Planung  für Emmerich nicht gut ist.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs, macht deutlich, dass der Rat selbstverständlich frei in seiner Entscheidung ist. Sollte entsprechende Maßnahmen beschlossen werden so müssen natürlich die Fördergelder zurückgezahlt werden. Zum BÜ Löwentor macht er nochmals deutlich, dass nach entsprechenden Ratsbeschlüssen und Vorträgen in der Offenlage und dem Erörterungstermin ist die Position der Stadt Emmerich am Rhein ganz deutlich definiert ist, nämlich kein Radweg in der EÜ.

 

Mitglied ten Brink ist der Auffassung, dass man sich missverstanden hat. Es steht geschrieben, dass sich der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beim Bahnübergang Löwentor für eine EÜ mit einem einseitigen Fuß- und Radweg im Zweirichtungsverkehr 150 m weiter östlich entschieden und für ein separates Bauwerk (EÜ-F) entschieden hat.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass man gemäß Ratsbeschluss eine EÜ ohne Nebenanlage und eine EÜ-F in Höhe des Löwentors beschlossen hat. Um dem Missverständnis abzuhelfen, wird der Text gemäß Ratsbeschluss überarbeitet werden. Im ISEK 2025 wird nichts anderes abgebildet werden können, als das, was die Ratsbeschlüsse vorgeben. Sollte der Rat zu einer anderen Entscheidung kommen müssten die bisherigen Ratsbeschlüsse aufgehoben und ein neuer Ratsbeschluss im Rahmen des ISEK gefasst werden.

 

Mitglied Bartels teilt für die BGE-Fraktion mit, dass man es durchaus für möglich sieht, entsprechende Anpassungen oder Änderungen von evtl. falsch gefassten Ratsbeschlüssen vorzunehmen. Man hat den Eindruck, als würde man gedeckelt und in die Angst versetzt werden, dass evtl. der Konsens in Gefahr ist oder eine Haushaltssicherung bevorsteht. Seine Fraktion ist der Auffassung, dass die Dinge, die fehlerhaft sind, angegangen werden müssen, egal wieviel Zeit dafür benötigt wird.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein das Entscheidungsorgan ist. Aufgabe der Verwaltung ist es, fachlich auf die Gegebenheiten hinzuweisen, die im besten Falle die Ratsentscheidung tragen. Sollte der Rat der Meinung sein, dass die Ratsentscheidungen zum Thema Betuwe bisher nicht sinn- und sachgerecht sind, so können entsprechende Anträge gestellt werden, die dann zu anderen Ratsbeschlüssen führen. Die Verwaltung muss auf den Konsens hinweisen. Die möglichen Konsequenzen müssen dann dementsprechend mitgetragen werden.

 

Mitglied Meschkapowitz teilt für die Embrica-Fraktion mit, dass die im Rat vertretenen gegensätzlichen Positionen hinreichend bekannt sind. Er stimmt den Vorrednern zu. Die im ISEK enthaltenen Punkte dienen nicht dem Wohle der Stadt Emmerich, weil bestimmte Entwicklungen von vornherein ausgeschlossen werden und auch nicht zur Prüfung gelangen werden. Hierin sieht er ein großes Manko des Konzeptes. Langfristig werden dort Punkte festgezurrt; wie z. B. beim Neumarkt geschehen. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, wann eine Eröffnung stattfinden wird. Die Schuld liegt selbstverständlich nicht bei der Stadt sondern beim Investor. Es stellt sich die Frage, warum so lange an dem Investor festgehalten wird. Für seine Fraktion teilt er mit, dass man dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen wird.

 

Vorsitzender Jansen macht deutlich, dass alle bisher gefassten Ratsbeschlüsse mit Mehrheit gefasst wurden. Es kann doch nicht sein, dass Ratsbeschlüsse immer wieder in Frage gestellt werden. Es müssen Dinge auch mal zum Ziel gebracht werden.

 

Mitglied Kaiser teilt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, dass man dem Beschlussvorschlag nicht zustimmt. Man sieht Schwierigkeiten beim Steintor-Gelände und solange diese Fläche im Einzelhandelskonzept nicht integriert ist, wird man den Beschluss zum ISEK 2025 ablehnen.

 

Mitglied Brouwer stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.