Sitzung: 26.09.2017 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 16 1195/2017
Beschlussvorschlag
- Der Betriebsausschuss beschließt, der
Betriebsleitung für das Jahr 2016 gemäß § 5 Abs. 2 EigVO NRW Entlastung zu
erteilen.
- Der Rat beschließt den Jahresabschluss
gemäß § 4 c EigVO der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2016
festzustellen und
- den Jahresabschluss wie folgt zu
verwenden:
a) Abführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt
Emmerich am Rhein
im Rahmen der
Eigenkapitalverzinsung und
b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 1.167.069,79 € in die
allgemeine Rücklage
(Gewinnrücklage) sowie
- den Betriebsausschuss der
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.
Über den Antrag von Mitglied Tepaß, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.