Beschlussvorschlag

 

  1. Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2016 gemäß § 5 Abs. 2 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.
  2. Der Rat beschließt den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2016 festzustellen und
  3. den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

a) Abführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein

    im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und

b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 1.167.069,79 € in die allgemeine Rücklage

     (Gewinnrücklage) sowie

  1. den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

 

Über den Antrag von Mitglied Tepaß, gemäß Vorlage zu  beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.