Sitzung: 23.01.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 16 1362/2018
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Änderung des
Aufstellungsbeschlusses bezüglich des Geltungsbereiches. Die Flurstücke 15, 124
und 176, Flur 8, Gemarkung Klein-Netterden werden aus dem Geltungsbereich
ausgenommen. Die Flurstücke 75 und 85, Flur 8, Gemarkung Klein-Netterden
(Baustedter Kamp) werden in den Geltungsbereich aufgenommen.
Zu 2)
Zu I.a)
1. Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Bedeutung der Flächen für
den landwirtschaftlichen Betrieb mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
2. Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zu steuerlichen Konsequenzen
der Planung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
3. Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Lärmbelästigung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
4. Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Geruchsproblematik mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
5. Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Abstand mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
6. Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zu weiteren Maßnahmen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.a)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Technischen Werke Emmerich am Rhein GmbH mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu II.b)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Deutschen Telekom mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.c)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu II.d)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu II.e)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.f)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Unteren Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu II.g)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Unteren Denkmalbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.h)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des
Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu II.i)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu II.j)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.k)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen
Landesbetriebes Straßenbau NRW mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu II.l)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Kreisbauernschaft Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.m)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Handwerkskammer Düsseldorf mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu III.a)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Rechtsanwältin Michaelis mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind und
mit der Anpassung des Geltungsbereiches gefolgt wurde.
Zu III.b)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des
Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind und mit der Anpassung des Geltungsbereiches gefolgt wurde.
Zu IV.a)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Unteren Landschaftsbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu IV.b)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, in der Begründung zum
Bebauungsplan ein zusätzliches Kapitel zum Bodenschutz einzufügen und die
Empfehlungen bzw. Maßnahmen zum Schutz des Bodens zu benennen.
Zu IV.c)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des
Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu 3)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt Entwurf zur Aufstellung des
Bebauungsplan Nr. N 8/2 – Budberger Straße – (Teil 2) als Offenlegungsentwurf
und beauftragt die Verwaltung, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Auf
Nachfrage von Mitglied Spiertz teilt Herr Kemkes mit, dass die Bedenken des
Landwirtes insofern berücksichtigt sind, dass das Plangebiet verkleinert wurde
und die entsprechenden Flächen aus dem Plangebiet herausgenommen sind. Man hat
damit den Anregungen des Landwirtes entsprochen.
Vorsitzender
Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag einiger Mitglieder, nach Vorlage zu
beschließen, abstimmen.