Beschlussvorschlag

 

 

Zu 1)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses bezüglich des Geltungsbereiches. Die Flurstücke 15, 124 und 176, Flur 8, Gemarkung Klein-Netterden werden aus dem Geltungsbereich ausgenommen. Die Flurstücke 75 und 85, Flur 8, Gemarkung Klein-Netterden (Baustedter Kamp) werden in den Geltungsbereich aufgenommen.

 

Zu 2)

 

Zu I.a)

1.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Bedeutung der Flächen für den landwirtschaftlichen Betrieb mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

2.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zu steuerlichen Konsequenzen der Planung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

3.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Lärmbelästigung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

4.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Geruchsproblematik mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

5.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Abstand mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

6.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zu weiteren Maßnahmen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.a)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Technischen Werke Emmerich am Rhein GmbH mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.b)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Deutschen Telekom mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.c)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.d)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.e)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.f)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.g)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Unteren Denkmalbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.h)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.i)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.j)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.k)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen Landesbetriebes Straßenbau NRW mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.l)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Kreisbauernschaft Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.m)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Handwerkskammer Düsseldorf mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

Zu III.a)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Rechtsanwältin Michaelis mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind und mit der Anpassung des Geltungsbereiches gefolgt wurde.

 

Zu III.b)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind und mit der Anpassung des Geltungsbereiches gefolgt wurde.

 

Zu IV.a)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu IV.b)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, in der Begründung zum Bebauungsplan ein zusätzliches Kapitel zum Bodenschutz einzufügen und die Empfehlungen bzw. Maßnahmen zum Schutz des Bodens zu benennen.

 

 

Zu IV.c)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

 

Zu 3)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. N 8/2 – Budberger Straße – (Teil 2) als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 


Auf Nachfrage von Mitglied Spiertz teilt Herr Kemkes mit, dass die Bedenken des Landwirtes insofern berücksichtigt sind, dass das Plangebiet verkleinert wurde und die entsprechenden Flächen aus dem Plangebiet herausgenommen sind. Man hat damit den Anregungen des Landwirtes entsprochen.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag einiger Mitglieder, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.