Mitglied Leypoldt merkt an, dass auf Seite vier im letzten Absatz das erste Wort „Platz“ gestrichen werden kann.

 

Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden Einwände nicht erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet.