Sitzung: 13.03.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1392/2018
Beschlussvorschlag
Zu 1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, für den
Bebauungsplan E 31/5 ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB
durchzuführen.
Zu 2)
Zu I.1) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung das Baufeld im
Bereich des Vereinsheimes über die Abgrenzung des bestehenden Gebäudes hinaus
anzupassen, sodass sich dort eine Entwicklungsmöglichkeit eröffnet, zu folgen.
Zu I.2) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung auf dem Flurstück
377, Flur 31, Gemarkung Emmerich ein Baufeld zu ergänzen, gefolgt wird.
Zu I.3) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass derzeit keine Bäume in
der Erschließungsplanung vorgesehen sind.
Zu I.4) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Vereinsheim
zur Kenntnis.
Zu I.5) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, eine textliche Festsetzung im
Entwurf aufzunehmen, dass in den Bereichen WA 1 und WA 2 maximal zwei
Wohneinheiten je Gebäude zulässig sind.
Zu I.6) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum
Einfügen des geplanten Mehrfamilienhauses in die Umgebung zur Kenntnis.
Zu I.7 - 10) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Zu II.1) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Hinweis der DB AG zur Kenntnis.
Zu II.2) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass ein entsprechender Hinweis, zu
Kampfmittelablagerungen im Bebauungsplanentwurf aufgenommen ist.
Zu II.3 - 7) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Zu III) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen
eingegangen sind.
Zu IV.1 - 6) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Zu 3)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Bebauungsplanentwurf im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und
beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Behördenbeteiligung nach § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Offenlage wird
hierbei nach § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt, das heißt, dass lediglich zu den
geänderten oder ergänzten Aspekten Stellungnahmen abgegeben werden dürfen.
Mitglied ten Brink stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.