Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, für den Bebauungsplan E 31/5 ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

 

Zu 2)

 

Zu I.1)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung das Baufeld im Bereich des Vereinsheimes über die Abgrenzung des bestehenden Gebäudes hinaus anzupassen, sodass sich dort eine Entwicklungsmöglichkeit eröffnet, zu folgen.

 

Zu I.2)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung auf dem Flurstück 377, Flur 31, Gemarkung Emmerich ein Baufeld zu ergänzen, gefolgt wird.

 

Zu I.3)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass derzeit keine Bäume in der Erschließungsplanung vorgesehen sind.

 

Zu I.4)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Vereinsheim zur Kenntnis.

 

Zu I.5)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, eine textliche Festsetzung im Entwurf aufzunehmen, dass in den Bereichen WA 1 und WA 2 maximal zwei Wohneinheiten je Gebäude zulässig sind.

 

Zu I.6)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Einfügen des geplanten Mehrfamilienhauses in die Umgebung zur Kenntnis.

 

Zu I.7 - 10) Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Zu II.1)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Hinweis der DB AG zur Kenntnis.

 

Zu II.2)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass ein entsprechender Hinweis, zu Kampfmittelablagerungen im Bebauungsplanentwurf aufgenommen ist.

 

Zu II.3 - 7)  Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Zu III)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Zu IV.1 - 6) Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Zu 3)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Bebauungsplanentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Offenlage wird hierbei nach § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt, das heißt, dass lediglich zu den geänderten oder ergänzten Aspekten Stellungnahmen abgegeben werden dürfen.

 


Mitglied ten Brink stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.