Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Zu I.1)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung das Baufeld im Bereich des Vereinsheimes über die Abgrenzung des bestehenden Gebäudes hinaus an zupassen, sodass sich dort eine Entwicklungsmöglichkeit eröffnet, zu folgen.

 

Zu I.2)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung auf dem Flurstück 377, Flur 31, Gemarkung Emmerich ein Baufeld zu ergänzen, gefolgt wird.

 

Zu I.3)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt zur Kenntnis, dass derzeit keine Bäume in der Erschließungsplanung vorgesehen sind.

 

Zu I.4)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Vereinsheim zur Kenntnis.

 

 

Zu I.5)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, eine textliche Festsetzung im Entwurf aufzunehmen, dass in den Bereichen WA 1 und WA 2 maximal zwei Wohneinheiten je Gebäude zulässig sind.

 

Zu I.6)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Einfügen des geplanten Mehrfamilienhauses in die Umgebung zur Kenntnis.

 

Zu I.7 - 10) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Zu II.1)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt den Hinweis der DB AG zur Kenntnis.

 

Zu II.2)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass ein entsprechender Hinweis, zu Kampfmittelablagerungen im Bebauungsplanentwurf aufgenommen ist.

 

Zu II.3 - 7)  Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Zu III)          Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Zu IV.1 - 6) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Zu V)          Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Zu VI.1 - 4) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Zu VI.5)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, einen Hinweis auf die Nebenbestimmungen der Artenschutzprüfung im Bebauungsplan zu ergänzen.

Zu 2)

Der Rat beschließt den vorlegten Entwurf des Bebauungsplanes E 31/5 Im Polderbusch West gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Herr Kemkes teilt Mitglied Spiertz auf seine Frage hin mit, dass der Verwaltung nicht bekannt ist, wann der Investor mit dem Bau beginnen wird.

 

Mitglied Mölder teilt mit, dass mehrfach angeregt wurde, die Zuwegung während der Bauphase über den Borgheeser Weg durchzuführen, um das Wohngebiet Im Polderbusch zu schützen. Dies ist leider in der Planung nicht berücksichtigt worden. Ferner weist er darauf hin, dass die textlichen Festsetzungen überarbeitet werden müssen. Auf Seite 3 bei den Hinweisen steht eine falsche Aussage. „Bei Aufdeckung etwaiger Relikte des ehemaligen Gebäudes des Lehrerseminars an der Bergstraße soll eine fotografische Dokumentation und deren Übergabe an das Ortsarchiv des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege erfolgen.“

Erster Beigeordneter Dr. Wachs geht nochmals auf die Zuwegung während der Bauphase ein. Mit den jeweiligen Grundstückseigentümern ist abgesprochen, dass die Zufahrt während der Bauphase über den Borgheeser Weg erfolgt; hierbei handelt es sich nicht um eine textliche Festsetzung, die im Bebauungsplan festgehalten werden muss.

 

Mitglied Kaiser teilt mit, dass in der Planung nunmehr eine Stichstraße mit Wendehammer als Erschließung geplant ist. Ihm fehlen Bäume in der Stichstraße.

Herr Kemkes erklärt, dass aufgrund der engen Straßenverhältnisse und der kurzen Stichstraße die möglichen Parkflächen nicht durch Baumpflanzungen eingeschränkt werden sollen.

 

Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den Beschussvorschlag der Verwaltung abstimmen.