Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Stellungnahme im o. g. Planfeststellungsverfahren zum Neubau der B 8n im Zuge der Beseitigung des Bahnüberganges Emmericher Straße in der vorliegenden zweigeteilten Form.

 


Vorsitzender Jansen teilt mit, dass die Stellungnahme in einer arbeitsreichen und intensiven Sitzung des AK ÖPNV/SPNV am 12.06.2018 beraten wurde. Die von den Fraktionen vorgetragenen Ergänzungen/Korrekturen sind in der nunmehr vorliegenden Stellungnahme alle eingearbeitet worden. Ergänzend führt er aus, dass im Nachgang noch 2 weitere Änderungen erfolgen, die von Herrn Kemkes erläutert werden.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht einige grundsätzliche Anmerkungen aus Verwaltungssicht. Grundlage der vorliegenden Vorlage ist der Ratsbeschluss vom 07.11.2017; der Rat hat sich in dem Beschluss unbedingt von dem bisherigen BÜ-Konzept abgewandt und der sogenannten modifizierten Gleisbettvariante zugewandt. Die Verwaltung hat dazu damalig in der Ratsvorlage vom 07.11.2017 und in der Ratsvorlage am 24.04.2018 Stellung genommen. Die Wertungen der Verwaltung zum Verfahren und zum Konsens bleiben seitens der Verwaltung aufrecht erhalten. In der neuen Vorlage ist als Anlage das Schreiben des Verkehrsministers hinsichtlich der Situation des Konsenses und unter welchen Voraussetzungen der Konsens gegeben bzw. nicht gegeben ist und eine mögliche Förderung beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung stehen somit alle wichtigen Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung.

 

Nunmehr erläutert Herr Kemkes die Vorlage. Diese ist auf die Beschlusslage des Rates vom 07.11.2017 aufgebaut. Die Stellungnahme ist in 2 Teile gegliedert. Der 1. Teil beschäftigt sich mit den Einforderungen, die modifizierte Gleisbettvariante als Vorzugsvariante zu verwenden. Im Wesentlichen wurde Bezug auf den Entwurf der Bürgerinitiative genommen. Im 2. Teil ist die eigentliche Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zum offengelegenen Planentwurf abgebildet, für den Fall, dass im Planfeststellungsverfahren die Gleisbettvariante nicht als Vorzugsvariante gewählt wird. Damit hat man den Fuß in der Tür, um nicht bei gemachten Anmerkungen und abgegebene Stellungnahmen Gefahr zu laufen, dass man im dem Verfahren präkludiert wird, d. h. keine Anmerkungen zum Entwurf hätten vorbringen können.

Im Arbeitskreis ÖPNV/SPNV sind einige Änderungen vorgenommen worden, die da wären:

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Auf Seite 4 der Stellungnahme wurde im Teil 2 das Wort „zunächst“ gestrichen.

 

In Teil 1 der Stellungnahme:

Auf Seite 8 wurde im 4. Absatz die Korrektur des Jahres von 2013 auf 2014 vorgenommen.

Auf Seite 9 unter Punkt 1.3.2 wurde eingefügt, dass man auch bei der BI-Variante ein Ersatzbauwerk für das Viadukt eingebaut hat und durch eine „schleifende“ Unterführung ersetzt wird.

Auf Seite 15 ist das Thema „ersatzlose Aufgabe Bushaltestelle Spyker Weg“ nochmals aufgenommen worden.

 

In Teil 2 der Stellungnahme:

Auf Seite 20 wurden unter der Rubrik „Planung der Stadt Emmerich am Rhein“ die letzten beiden Absätze ergänzt. Es geht dabei um die Kostenfrage im Hinblick auf die Anwendung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes für das Bauwerk Viadukt; es wird darauf hingewiesen, dass der zuständige Straßenbaulastträger den Neubau des Bauwerkes hätte einfordern müssen. Ferner wurde angemerkt, dass bei einem Neubau zu prüfen ist, das Bauwerk schräg zu setzen, um die S-Kurvensituation am Viadukt zu beseitigen.

Auf Seite 25 wurde unter der Rubrik „Sicherheitsaudit“ ergänzt, dass das Erfordernis der Installation von Abwurfsicherungssystemen geprüft werden sollte.

Auf Seite 27 unter der Rubrik „Fazit“ wurden die letzten beiden Absätze ergänzt.

Auf Seite 33, Punkt 31 wurde das Wort nördlich der B8n durch südlich der B8n ersetzt.

 

Im Anschluss an die Sitzung des Arbeitskreises ÖPNV/SPNV hat die Verwaltung überlegt, genauso wie im eisenbahnrechtlichen Verfahren, die Frage hinsichtlich der Schließung des BÜ Emmericher Straße für Fußgänger und Radfahrer und mobilitätseingeschränkte Personen und der daraus resultierenden weiten Umwege noch anzubringen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens soll hierzu eine Lösung verlangt werden, um eine Querungsverbindung für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen. Er macht folgenden Formulierungsvorschlag, der auf Seite 28 unter der Rubrik „Planung des Landesbetriebes Straßenbau NRW“ eingefügt werden soll:

Aufgrund der heutigen Verbindungsfunktion des zu beseitigenden Bahnüberganges Emmeicher Straße entstehen bei dessen ersatzlosem Wegfall für Radfahrer und Fußgänger in Richtung Ortszentrum Elten, insbesondere aber für mobilitätseingeschränkte Fußgänger, z. B. die Anwohner des Tichelkamps, erhebliche nicht zumutbare Umwege via Viadukt bzw. EÜ Lobither Straße. Dies ist nicht hinnehmbar. Insoweit ist auch im Rahmen des Planfeststellungsverfahren B8n eine Lösung zu erarbeiten.

 

Nunmehr meldet sich Mitglied ten Brink zu Wort.

 

1.  Teil der Stellungnahme auf Seite 15

hinter

Die Stadt Emmerich am Rhein fordert daher eine Umsetzung der Gleisbettvariante.

 

Die nachfolgende Änderung soll aus folgendem Grund gemacht werden. Bei Gesprächen damals bei der Bahn und Straßen NRW gab es wesentliche Hinweise auf den 3. Teil des Straßenausbaus von Lobither Straße bis Zevenaarer Straße. Unser System war immer dreigeteilt. Und es geht im Wesentlichen erstmal um den Ausbau von B 8 Beginn Baumaßnahme Straße bis zur Lobither Straße. Und insofern kann dieser anschließende Teil auch zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden. Das haben wir immer wieder betont. Und wesentlich ist, dass man jetzt nicht sagt, wir wollen eine Gesamtumfahrung haben und daher lehnen wir das ab, weil wir es letztlich nicht bauen. Deshalb soll folgende Ergänzung eingefügt werden.

 

Das Konzept der Gleisbettvariante wird auch dann gefordert, wenn im laufenden Verfahren vorerst nur ein Teilausbau der B 8n - von Baubeginn Eltener Straße bis Lobither Straße (L472),  (Teile 1, 2a und 2b) umsetzbar ist,  der weitere Straßenverlauf bis zur Neuanbindung an die Zevenaarer Straße (Teil 3) aus Planungs- und Finanzierungsgründen aber erst später umsetzbar ist.

 

Dadurch kann der Verwaltung kein Strick daraus gedreht werden, dass alles in einmal gemacht werden soll. Wesentlich für die Stadt Emmerich ist, dass vorm Viadukt bis zur Lobither Straße der Verkehr vorübergehend zeitlich begrenzt über die Lobither Straße/Zevenaarer Straße fahren kann und der 3. Teil dann planungs- und finanzierungsrechtlich wie beim normalen Straßenbau abgewickelt werden kann.

 

Mitglied ten Brink stellt den Antrag, nach Vorlage mit den vorgetragenen Ergänzungen in der Stellungnahme, zu beschließen.

 

Mitglied ten Brink meldet sich nochmals zu Wort und teilt mit, dass es in Bezug auf die Rheintalbahn den Beschluss aus dem Bundestag gibt, dass auf den Endstrecken der Bahn (wie von der Grenze bis Oberhausen) den Kommunen ein Vorteil oder Gewinn aus dieser Maßnahme zufließen soll.

 

Mitglied Gerritschen weist auf die Problematik Fließsand hin. Die Tektonik zeigt, dass die Niederrheinplatte von der Mittelrheinplatte überwälzt wird. Als im Mühlenfeld versucht wurde die Baugruben auszuheben gab es verschiedene negative Vorfälle. Der Fließsand führte dazu, dass die Baugrubensicherung nicht einfach war. In einem Fall passierte es, dass ein Bauarbeiter beim Aushub des Versorgungsschachtes bis zu den Knien im Fließsand eingesackt war. Probebohrungen der Bahn wurden dann im Auftrag der DB durchgeführt, um festzustellen, wie sicher die Bohrungen sind, wenn eine Stützwand aufgestellt wird. Ein damaliger Bauarbeiter hat auf Nachfrage eines Anwohners die Äußerung getätigt, dass man besser die Finger von einer Schutzwand am Englischen Hügel lassen sollte. Von einer ostseitigen Erweiterung hat die DB abgesehen; die Erweiterung ist in Richtung Westen nach Spijk geplant. Die DB hat dann dem Landesbetrieb Straßenbau NRW die Verantwortung übergeben. Vom Landesbetrieb Straßenbau NRW wurde die Aussage gemacht, dass die Stützpfeilergrundierung zwar schwierig aber machbar ist.

Von daher ist es richtig, sich hier und jetzt für die Gleisbettvariante auszusprechen.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Kaiser hinsichtlich des Schreibens vom Minister für Verkehr erklärt Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass das Klagerecht im Verwaltungsverfahrensgesetz vorgesehen ist. Der Planfeststellungsbeschluss wird immer mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen werden, wo auf das Klageverfahren hingewiesen wird. Sollte die Kommune klagen, so steht es im Ministerbrief, ist der Konsens hinfällig.

Die Frage der Klage, welche vom Minister für Verkehr angesprochen wird, bezieht sich nur auf die grundlegende Entscheidung zur Beseitigung der BÜ’s und nicht auf das gesamte Planfeststellungsverfahren.

 

Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den Antrag von Mitglied ten Brink, nach Vorlage mit den vorgetragenen Ergänzungen zu beschließen.