Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Stellungnahme im o.g.
Planfest-stellungsverfahren zum Neubau der B 8n im Zuge der Beseitigung des
Bahnüberganges Emmericher Straße in der vorliegenden zweigeteilten Form.
Sachdarstellung :
Veranlassung
In der Zeit vom
30.04. – 29.05.2018 haben die Planfeststellungsunterlagen zum Neubau der B8 n
im Zuge der Beseitigung des Bahnübergangs ‚Emmericher Straße‘ offen gelegen.
Der Einwendungszeitraum dauert noch an bis zum 29.06.2018.
Bei diesem
Planfeststellungsverfahren handelt es sich um das straßenrechtliche Verfahren
zur Aufhebung des BÜ Emmericher Straße.
Die Stadt Emmerich
am Rhein ist aufgefordert, dazu eine Stellungnahme abzugeben und damit mögliche
Einwendungen im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorzubringen.
Träger der Baulast
und Vorhabenträger ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein.
Öffentlich
vorgestellt wurde das Vorhaben zuletzt am 08. Mai 2018 im Kolpinghaus in
Emmerich – Elten durch Vertreter des Landesbetriebes Straßen NRW als
Vorhabenträger.
Hauptanliegen der
Planung
Anlass der Planung
ist die seitens der DB AG verfolgte Aufhebung des Bahnübergangs ‚Emmericher
Straße‘. Dazu soll der bisherige niveaugleiche Bahnübergang aufgehoben werden.
Inhaltlich plant
Straßen NRW, auf einer Länge von 1200 m eine neue B8 n nordwestlich der
Gleistrasse parallel zum Gleis am Hangfuß des Eltenberges zu errichten, die in
der Folge für den Hauptteil der Verkehre auch keine Gleisquerung mehr in Höhe
des Viaduktes erforderlich machen würde.
Zur Vorgeschichte
Die vorgelegte Planung entspricht der bisher
mit der Stadt Emmerich am Rhein abgestimmten, konsensorientierten sog.
‚Bergfußvariante‘ (Ratsbeschluss vom 03.12.2014). Diese war im bahnrechtlichen
Planfeststellungsverfahren zur ABS 46/2, Planfeststellungsabschnitt 3.5, mit
Hinweis auf die Notwendigkeit eines eigenen straßenrechtlichen
Planfeststellungsverfahrens lediglich nachrichtlich dargestellt.
Mit Beschluss vom 07.11.2017 hat der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschlossen, sich nunmehr für die sog.‚ modifizierte
Gleisbettvariante‘ auszusprechen.
Diese stellt, im Gegensatz zur
Bergfußvariante, lt Studie des Büros Hensel, “ein eigenständiges
Gesamtverkehrskonzept“ für Elten dar, das eine integrative Lösung sowohl der
schienen- wie auch der straßentechnischen Verkehrsführung anstrebt. Dazu soll
die komplette Gleisanlage westlich ihrer derzeitigen Lage im Abschnitt Hüthum
bis Elten neu errichtet werden, um anschließend die B8 alt auf die derzeitige
Gleistrasse zu verlegen. Diese Bundesstraße soll dann über Abzweigungen an den
Ortskern sowie an einen künftigen Haltepunkt Elten angeschlossen werden und so
die Hauptverkehre in Form einer Ortsumgehung um den Siedlungskern herum geführt
werden. Ziel ist es unter anderem, einen Eingriff in den Hang des Eltenberges
weitestgehend zu vermeiden.
Inhaltlicher Aufbau der Stellungnahme
Die nun zur Beurteilung anstehende Frage des
straßenbaulichen Verlaufs der B8 wird in einem eigenen
Planfeststellungsverfahren von Straßen NRW erörtert (wie auch das
Eisenbahnbundesamt sein eigenes schienenbezogenes Verfahren unabhängig davon
durch-führt). Das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (§ 78) sieht in bestimmten
Fällen beim Zusammentreffen mehrerer Verfahren, die Möglichkeit vor, eine
einheitliche Entscheidung in nur einem gemeinsamen Planfeststellungverfahren
herbeizuführen. Das hielte die Stadt Emmerich am Rhein für eine geeignetere
Vorgehensweise, da die Inhalte und Auswirkungen sich z.T. überschneiden bzw.
sich gegenseitig verstärken.
In dieser aktuellen Konstellation ist die
Stadt Emmerich am Rhein nun aufgefordert, in dem straßenrechtlichen
Verfahren Stellung zu beziehen.
Eine aufgrund der Beschlusslage vom
07.11.2017 ausschließlich auf die Gleisbettvariante ausgerichtete Stellungnahme
ist aus Sicht der Verwaltung weder sachgerecht noch ratsam.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass
sich der Vorhabenträger und die Planfeststellungsbehörde gleichwohl für die im
Planfeststellungsverfahren befindliche Variante entscheiden und bei
Nichtgeltendmachung von Anregungen durch die Gemeinde gehindert sein könnten,
sachlich zutreffende Einwände und Anregungen zur Verbesserung der Trasse zu
berücksichtigen.
Von daher empfiehlt die Verwaltung, in einem
2. Teil der Stellungnahme die Anregungen zu dem eigentlichen Offenlageentwurf
vorzutragen, die im genannten Szenario
dann hilfsweise Berücksichtigung finden sollen, wenn die vom Rat
favorisierte Gleisbettvariante nicht zum Planfeststellungsbeschluss kommt.
Diese Vorgehensweise wurde mit dem
Rechtsberater der Stadt Emmerich am Rhein, Herrn Dr. Oerder, abgestimmt.
Anmerkung
Mit der vorliegenden Beschlusslage ist
einerseits auch der Beschlussvorschlag aus der Vorlage 05 16-1471/2018, am
24.04.2018 vertagt, faktisch abschlägig beschieden, andererseits der „Konsens
im Sinne der 100 % Förderung“ nach
heutigem Stand nicht erreichbar.
In seinem Schreiben vom 04.06.2018, eingegangen am 08.06.2018 (Anlage 1), definiert der Minister für Verkehr des Landes NRW die an einen, die „100%-Förderung“ bedingenden Konsens zu stellenden Anforderungen.
Die beiliegende Stellungnahme (Anlage 2) entspricht der Beschlussempfehlung des Arbeitskreises ÖPNV/SPNV.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter