Sitzung: 26.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1485/2018
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass der Anregung das Baufeld im Bereich des Vereinsheimes über die
Abgrenzung des bestehenden Gebäudes hinaus an zupassen, sodass sich dort eine
Entwicklungsmöglichkeit eröffnet, zu folgen.
Zu I.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass der Anregung auf dem Flurstück 377, Flur 31, Gemarkung
Emmerich ein Baufeld zu ergänzen, gefolgt wird.
Zu I.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
nimmt zur Kenntnis, dass derzeit keine Bäume in der Erschließungsplanung
vorgesehen sind.
Zu I.4) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Vereinsheim zur Kenntnis.
Zu I.5) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, eine textliche Festsetzung im Entwurf aufzunehmen, dass in den
Bereichen WA 1 und WA 2 maximal zwei Wohneinheiten je Gebäude zulässig sind.
Zu I.6) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Einfügen des geplanten
Mehrfamilienhauses in die Umgebung zur Kenntnis.
Zu I.7 - 10) Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Zu II.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
nimmt den Hinweis der DB AG zur Kenntnis.
Zu II.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
stellt fest, dass ein entsprechender Hinweis, zu Kampfmittelablagerungen im
Bebauungsplanentwurf aufgenommen ist.
Zu II.3 - 7) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Zu III) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.
2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind.
Zu IV.1 - 6) Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Zu V) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind.
Zu VI.1 - 4) Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Zu VI.5) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, einen Hinweis auf die Nebenbestimmungen der Artenschutzprüfung im
Bebauungsplan zu ergänzen.
Zu 2)
Der Rat
beschließt den vorlegten Entwurf des Bebauungsplanes E 31/5 Im Polderbusch West
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs weist darauf hin, dass in der Anlage ein Hinweis auf ein Bodendenkmal gegeben sei, der jedoch nicht korrekt sei. In der Originalversion sei dieses geändert.
Über den Antrag von Mitglied Jansen, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der stellv. Vorsitzende abstimmen.