Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 3, Enthaltungen: 6

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung hinsichtlich der  Sachverhalte „Bauzeitenplan“ und „Ausstiegsszenario“ in dem antragsseitig dargelegten Sinn zu verfahren.

 

Begründung

 

Wie bereits berichtet steht die Verwaltung in regelmäßigem Austausch mit dem Investor. Dieser hat zuletzt in einem Schreiben vom 30.05.2018 (vergl. Anlage) den derzeitigen Sachstand mitgeteilt.

Die Verwaltung wird abermals einen aktualisierten konkreten Bauzeitenplan einfordern und die unter Ziffer 2 des Antrages formulierte Prüfung in Angriff nehmen.

 


 

Mitglied Reintjes:

„Ich habe nur eine inhaltliche Nachfrage und zwar: Die Verwaltung stimmt dem Antrag ja inhaltlich zu und es soll die Prüfung auch in Angriff genommen werden, wie ich der Begründung entnehmen kann. Wie genau soll das denn jetzt vonstattengehen: Wer prüft dann genau was, macht das dann die Verwaltung oder machen das Externe?“

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs:

„Wir hatten das Thema ja an anderer Stelle schon, in der letzten Ratssitzung, wenn ich mich recht erinnere. Ich  habe dazu gesagt, dass wir uns dazu selber Gedanken gemacht haben und  auch Kollegen dazu heranziehen, also eine Kanzlei, die in dem Bereich bewandert ist, da wir es hier mit einer recht komplexen Rechtslage zu tun haben.“

 

Mitglied Mölder:

„Die SPD-Fraktion begrüßt natürlich ausdrücklich den Antrag, der ja eigentlich darauf resultiert, dass wir am 28.05.2018 in der nichtöffentlichen Sitzung den Antrag gestellt haben. Und dann eine Woche später, schriftlich so schön ausformuliert. Besser hätten wir es nicht gekonnt. Wir unterstützten den Antrag, nach Beschlussvorlage zu beschließen.“

 

Mitglied Sigmund:

„Ich bitte um Erstellung eines Wortprotokolls zu diesem Tagesordnungspunkt.

Nachdem die BGE mehrfach in der Vergangenheit den Antrag gestellt hat, einen Bauzeitenplan hier vorzulegen, soll das jetzt mit diesem CDU-Antrag ja wieder forciert werden. Das ist aber nicht die Kernfrage. Die Kernfrage ist: Will und kann der Investor überhaupt noch das Projekt am Neumarkt umsetzen? Als am 21.04.2017 der Rat den VEP Neumarkt mehrheitlich beschlossen hat und dann Ende des Jahres 2017 mit einer hohen Restzahlung im Februar 2018 der Kaufvertrag des Neumarkt-Grundstückes vollzogen wurde, war der BGE längst bewusst, dass uns der Ausstieg irgendwann einmal viel Geld kosten wird. Die Mehrheit im Rat hat zudem 2017 ein Einzelhandelskonzept und ein ISEK beschlossen, das diesen Investor am Neumarkt schützt und den jahrelangen Stillstand in der Emmericher Innenstadt fundamentiert.  Viel Geld wurde auch dafür ausgegeben. Dieser heutige Antrag der CDU ist eine eher politische Bankrotterklärung. Herr Schoofs hat heute alle Fäden in der Hand und das Ergebnis des Prüfauftrages wird uns zeigen, dass wir als Bürger eine hohe Zeche werden zahlen müssen, um wieder Handlungsfreiheit zu erhalten. Unsere Frage zur Vorlage an die Verwaltung ist: Bis wann wird das verwaltungsseitige Prüfergebnis zum CDU-Antrag vorliegen?“

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs:

„Gehen Sie einmal davon aus, dass es nach den Sommerferien vorliegt.“

 

Mitglied Siebers:

„Wir haben für unsere Fraktion mit Freude und auch mit ein bisschen Resignation diesen Antrag jetzt gehört und auch im Mai schon von der SPD die Rückzugstendenz vernommen und finden es sehr schade, dass das alles viel zu spät kommt und so viele Jahre vergangen sind, wo nichts passiert ist und wo wir jetzt wirklich, ich kann mich meinem Vorredner jetzt anschließen,  wo viel Geld in den Sand gesetzt wird und Planungspause, Stillstand, alles wurde auf den Neumarkt ausgerichtet, da müssen wir drauf warten. Der Investor wurde von den beiden Mehrheitsfraktionen ständig  geschützt, ständig wurden ihm wieder Konzessionen gemacht, ständig wurde gesagt, ja, das kommt schon, das kommt schon. Jetzt wo so deutlich ist, dass wir – ich sage mal veräppelt wurden von vorne bis hinten – jetzt wird endlich die Notbremse gezogen. Viel zu spät, das Kind ist schon lange in den Brunnen gefallen. Und – eigentlich müsste man ja einmal über den Schadensersatz nachdenken, wer den dann eigentlich zu tragen hat, bei einer solchen Fehlplanung und dauerhaften, jahrelangen Fehlentscheidungen von zwei großen Fraktionen. Das muss ich ehrlich sagen, aber wie gesagt, ‚besser zu spät als nie‘, aber viel zu spät.“

 

Mitglied Mölder stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.