Sitzung: 04.09.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1551/2018
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I.a)
1.
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Bedeutung der
Flächen für den landwirtschaftlichen Betrieb mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
2.
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu steuerlichen
Konsequenzen der Planung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
3.
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Lärmbelästigung
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
4.
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur
Geruchsproblematik mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
5.
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Abstand mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
6.
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu weiteren
Maßnahmen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.a)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Technischen Werke Emmerich am Rhein GmbH
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.b)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Deutschen Telekom mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.c)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises
Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.d)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.e)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises
Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.f)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.g)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Unteren Denkmalbehörde mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.h)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.i)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.j)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.k)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen Landesbetriebes Straßenbau NRW mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.l)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Kreisbauernschaft Kleve mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.m)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Handwerkskammer Düsseldorf mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu III.a)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Rechtsanwältin mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind und mit der Anpassung des Geltungsbereiches gefolgt
wurde.
Zu III.b)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind und mit der Anpassung des Geltungsbereiches gefolgt wurde.
Zu IV.a)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu IV.b)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, in der Begründung zum Bebauungsplan ein zusätzliches Kapitel zum
Bodenschutz einzufügen und die Empfehlungen bzw. Maßnahmen zum Schutz des
Bodens zu benennen.
Zu IV.c)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen des
Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu IV.d)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen sind.
Zu IV.d)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass die Anregungen der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu VI.a.1)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde bzgl. des
Naturschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu VI.a.2)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Unteren Bodenschutz- und Abfallbehörde mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu VI.b)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass die Anregungen des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu VIII.a) und b)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze und des
Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. N 8/2 -Budberger Straße- (Teil 2) gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung.
Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage. Der städtebauliche Vertrag wird bis zur Ratssitzung vorliegen.
Mitglied Leypoldt erinnert daran, dass man den restlichen Ausbau des Ravensackerweges bis zum 3. Autobahnanschluss nicht vergessen sollte und plädiert an die Verwaltung, alles Mögliche für dessen Umsetzung zu tun.
Mitglied ten Brink führt aus, dass gegenüber der ursprünglichen Planung die Bebauungsfläche nunmehr weit zurückgenommen wurde und stellt die Frage, ob die Widersprüche der betroffenen Landwirtschaft ausgeräumt wurden.
Herr Bartel teilt mit, dass es in der durchgeführten Bürgerbeteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit nur noch 2 Anregungen von Verbänden vorgetragen wurden; von den Eigentümern wurden keine Einwände mehr vorgebracht. Mit den Eigentümern wurde die einvernehmliche Regelung getroffen, dass deren Grundstücke von der Planung ausgenommen wurden.
Mitglied Sloot geht auf die Stellungnahme der Verwaltung zu den Betriebsabläufen ein (S. 7 der Vorlage.) Darin heißt es, dass die Betriebsabläufe momentan nicht beeinträchtigt werden; wie ist das Wort momentan zu bewerten (Monate, Jahre).
Herr Bartel erklärt, dass sich die Stellungnahme auf den alten Planungsstand bezieht. Dort war die alte Bebauungsplanfläche abgebildet, wo die Flächen des Landwirtes noch überplant wurden. Das Wort „momentan“ bezieht sich darauf, dass der betroffene Landwirt nicht gezwungen wird, seine Fläche zu einem Gewerbegebiet umzuwandeln sondern es wie bisher nutzen kann.
Mitglied Sloot versteht unter den Betriebsabläufen etwas anderes und nicht die Bewirtschaftung der Fläche. Betriebsabläufe bedeutet, dass der Betrieb mit Fahrzeugen bewirtschaftet wird und An- und Zufahrten von Lieferanten etc. benutzt werden. Sie bittet die Verwaltung über den Begriff nochmals nachzudenken.
Mitglied Spiertz teilt mit, dass, wie bekannt ist, ein großer Logistiker das Areal erworben hat. Die verkehrliche Situation wird eine bedeutend höhere werden, wodurch der ansässige landwirtschaftliche Betrieb unter Umständen nur noch eingeschränkt arbeiten kann. Dennoch ist man sehr erfreut über den Verkauf des Areals.
Mitglied Gerritschen teilt mit, dass man sich bereits seit geraumer Zeit mit der Fläche beschäftigt und dieses als Vorratsplanung gehandelt wurde. Ist es richtig, dass lle heutigen Besitzverhältnisse sind nach wie vor gültig und auch so lange gültig sind, bis kein Bauantrag gestellt wird.
Herr Kemkes erklärt, dass es sich um ein reduziertes Verfahrensgebiet handelt; es sind Teilflächen von seinerzeit im Eigentum der Landwirtschaft stehenden Flächen aus dem Verfahren herausgenommen wurden. Im nunmehr vorgelegten Bebauungsplan handelt es sich um verfügbare Flächen der Erschließungsgesellschaft, so dass die angedachte Planung umgesetzt werden kann.
Mitglied Brouwer stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.