Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für einen Bereich  an der Ecke Beeker Straße und Stokkumer Straße unter Anwendung der Bestimmungen des § 13a BauGB einen Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

 

Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung EL 7/4 - Beeker Straße/

Stokkumer Straße - .

 

Das künftige Plangebiet ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet (siehe Anlage 1).

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung der Planungsabsichten in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.

Vorsitzender Jansen ergänzt, dass es sich um den kleinen Backshop bei Penny handelt, der nicht mehr betrieben wird. Diese Fläche gehört nicht zur Verkaufsfläche von Penny; die Fläche soll zukünftig für die Pfandflaschen genutzt werden.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.