Sitzung: 04.09.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1557/2018
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für einen
Bereich an der Ecke Beeker Straße und
Stokkumer Straße unter Anwendung der Bestimmungen des § 13a BauGB einen
Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß
§ 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
Das
Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung EL 7/4 - Beeker Straße/
Stokkumer Straße - .
Das künftige
Plangebiet ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie
gekennzeichnet (siehe Anlage 1).
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung der Planungsabsichten in der Form der
einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur
Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.
Vorsitzender Jansen ergänzt, dass es sich um den kleinen Backshop bei Penny handelt, der nicht mehr betrieben wird. Diese Fläche gehört nicht zur Verkaufsfläche von Penny; die Fläche soll zukünftig für die Pfandflaschen genutzt werden.
Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.