Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu I.a)

1.    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Bedeutung der Flächen für den landwirtschaftlichen Betrieb mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

2.    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu steuerlichen Konsequenzen der Planung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

3.    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Lärmbelästigung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

4.    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Geruchsproblematik mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

5.    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Abstand mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

6.    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu weiteren Maßnahmen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.a)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Technischen Werke Emmerich am Rhein GmbH mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.b)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Deutschen Telekom mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.c)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.d)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.e)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.f)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.g)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Unteren Denkmalbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.h)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.i)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.j)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.k)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen Landesbetriebes Straßenbau NRW mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.l)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Kreisbauernschaft Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.m)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Handwerkskammer Düsseldorf mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

Zu III.a)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Rechtsanwältin mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind und mit der Anpassung des Geltungsbereiches gefolgt wurde.

 

Zu III.b)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind und mit der Anpassung des Geltungsbereiches gefolgt wurde.

 

Zu IV.a)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu IV.b)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, in der Begründung zum Bebauungsplan ein zusätzliches Kapitel zum Bodenschutz einzufügen und die Empfehlungen bzw. Maßnahmen zum Schutz des Bodens zu benennen.

 

Zu IV.c)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu IV.d)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu IV.d)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VI.a.1)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde bzgl. des Naturschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VI.a.2)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Unteren Bodenschutz- und Abfallbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VI.b)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VIII.a) und b)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze und des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. N 8/2 -Budberger Straße- (Teil 2) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Mitglied Brouwer appelliert an die BGE-Fraktion, den Antrag zum Ausbau „Ravensackerweg“ zurückzuziehen, da die Landwirte nicht bereit seien, entsprechende Grundstücke zu verkaufen, so dass hier Arbeitskraft der Verwaltung eingespart werden könne.

 

Mitglied Sigmund teilt für seine Fraktion mit, dass sie diesen Antrag aufrechterhalten werden, da sich nicht nachvollziehen können, den Ravensackerweg aus diesem Bebauungsplan herauszunehmen, weil Verhandlungsprobleme vorlägen.

 

Mitglied Brouwer stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.