Sitzung: 20.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1551/2018
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I.a)
1.
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Bedeutung der
Flächen für den landwirtschaftlichen Betrieb mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
2.
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu steuerlichen
Konsequenzen der Planung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
3.
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Lärmbelästigung
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
4.
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur
Geruchsproblematik mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
5.
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Abstand mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
6.
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu weiteren
Maßnahmen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.a)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Technischen Werke Emmerich am Rhein GmbH
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.b)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Deutschen Telekom mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.c)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises
Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.d)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.e)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises
Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.f)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.g)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Unteren Denkmalbehörde mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.h)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.i)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.j)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.k)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen Landesbetriebes Straßenbau NRW mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.l)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Kreisbauernschaft Kleve mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.m)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Handwerkskammer Düsseldorf mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu III.a)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Rechtsanwältin mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind und mit der Anpassung des Geltungsbereiches gefolgt
wurde.
Zu III.b)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind und mit der Anpassung des Geltungsbereiches gefolgt wurde.
Zu IV.a)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu IV.b)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, in der Begründung zum Bebauungsplan ein zusätzliches Kapitel zum
Bodenschutz einzufügen und die Empfehlungen bzw. Maßnahmen zum Schutz des
Bodens zu benennen.
Zu IV.c)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen des
Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu IV.d)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen sind.
Zu IV.d)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass die Anregungen der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu VI.a.1)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde bzgl. des
Naturschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu VI.a.2)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Unteren Bodenschutz- und Abfallbehörde mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu VI.b)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
dass die Anregungen des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu VIII.a) und b)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze und des
Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. N 8/2 -Budberger Straße- (Teil 2) gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung.
Mitglied Brouwer appelliert an die BGE-Fraktion, den Antrag zum Ausbau „Ravensackerweg“ zurückzuziehen, da die Landwirte nicht bereit seien, entsprechende Grundstücke zu verkaufen, so dass hier Arbeitskraft der Verwaltung eingespart werden könne.
Mitglied Sigmund teilt für seine Fraktion mit, dass sie diesen Antrag aufrechterhalten werden, da sich nicht nachvollziehen können, den Ravensackerweg aus diesem Bebauungsplan herauszunehmen, weil Verhandlungsprobleme vorlägen.
Mitglied Brouwer stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.