Sitzung: 09.10.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1604/2018
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu II.a.1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Beachtung von Zielen der Raumordnung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.a.2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Berücksichtigung von Zielen der Raumordnung
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.a.3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur regionalplanerischen Beurteilung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.a.4) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Landschaftsschutzgebiet-Verordnung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.a.5) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zu weiteren Hinweisen der Bezirksregierung
Düsseldorf mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.a.6) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Wasserwirtschaft mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu
II.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen zur geänderten Flächennutzungsplan-Darstellung
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu
II.c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen
der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.d) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen zu Bodendenkmälern mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.e) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen der Bezirksregierung Düsseldorf mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf
zur 94. Änderung des Flächennutzungsplans als Offenlegungsentwurf und
beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Es wurde ein einheitlicher Antrag aller Fraktionen gestellt.