Sitzung: 10.10.2018 Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 07 - 16 1609/2018
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung
der Stadt Emmerich am Rhein über die Errichtung und Unterhaltung von
Gemeinschaftsunterkünften.
Herr Dahms begrüßt alle
Anwesenden und führt aus, dass er auf das Eingehen eines jeden einzelnen
Punktes der Satzung verzichten möchte, da diese den Anwesenden mit der
Tagesordnung zur Verfügung gestellt wurde. Er erläutert, dass die vorherige
Satzung im Jahr 2012 entstanden sei. Zu diesem Zeitpunkt hätten lediglich die
Unterkünfte Tackenweide und Reeser Str. zur Verfügung gestanden. Um dem Zustrom
seit dem Jahr 2015 und den damit aktuellen Problemen Rechnung zu tragen, sei
die bisherige Satzung überarbeitet worden.
Die
Sozialausschussmitglieder haben einige Fragen zur Satzung, insbesondere zur
Höhe der Gebühr. Diese wurde von 127,00 € auf 225,87 € erhöht. Hierzu erläutert
Herr Dahms, dass die vorherige Kalkulation auf die Gebühr für zwei Unterkünften
abgestellt sei, nun aber auch eine dezentrale Unterbringung im Stadtgebiet
erfolge und somit Anmietungen über den freien Wohnungsmarkt notwendig gewesen
wären. Hier unterlägen die Kosten dem Angebot und der Nachfrage. Leerstehende
Unterkünfte würden in der Kalkulation nicht berücksichtigt.
Weiterhin stellt er dar,
dass die Benutzungsgebühr in Höhe von pro Kopf 225,87 € nicht mit einer Miete
in einem Mietverhältnis verglichen werden könne. Es handele sich hier um ein
öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis und nicht um einen Mietvertrag. Auf
Befragen erklärt er, dass seitens der Regierung pro Asylbewerber monatlich pro
Kopf eine Pauschale in Höhe von
866,00 € erstattet
würde. Nach Ablehnung eines Asylantrages wird dieser Betrag jedoch nur für drei
Monate weitergezahlt, danach habe die Kommune die Kosten zu tragen.