Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Emmerich am Rhein über die Errichtung und Unterhaltung von Gemeinschaftsunterkünften.

 


Herr Dahms begrüßt alle Anwesenden und führt aus, dass er auf das Eingehen eines jeden einzelnen Punktes der Satzung verzichten möchte, da diese den Anwesenden mit der Tagesordnung zur Verfügung gestellt wurde. Er erläutert, dass die vorherige Satzung im Jahr 2012 entstanden sei. Zu diesem Zeitpunkt hätten lediglich die Unterkünfte Tackenweide und Reeser Str. zur Verfügung gestanden. Um dem Zustrom seit dem Jahr 2015 und den damit aktuellen Problemen Rechnung zu tragen, sei die bisherige Satzung überarbeitet worden.     

 

Die Sozialausschussmitglieder haben einige Fragen zur Satzung, insbesondere zur Höhe der Gebühr. Diese wurde von 127,00 € auf 225,87 € erhöht. Hierzu erläutert Herr Dahms, dass die vorherige Kalkulation auf die Gebühr für zwei Unterkünften abgestellt sei, nun aber auch eine dezentrale Unterbringung im Stadtgebiet erfolge und somit Anmietungen über den freien Wohnungsmarkt notwendig gewesen wären. Hier unterlägen die Kosten dem Angebot und der Nachfrage. Leerstehende Unterkünfte würden in der Kalkulation nicht berücksichtigt.

Weiterhin stellt er dar, dass die Benutzungsgebühr in Höhe von pro Kopf 225,87 € nicht mit einer Miete in einem Mietverhältnis verglichen werden könne.  Es handele sich hier um ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis und nicht um einen Mietvertrag. Auf Befragen erklärt er, dass seitens der Regierung pro Asylbewerber monatlich pro Kopf eine Pauschale in Höhe von

866,00 € erstattet würde. Nach Ablehnung eines Asylantrages wird dieser Betrag jedoch nur für drei Monate weitergezahlt, danach habe die Kommune die Kosten zu tragen.