Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stimmt dem in der Vorlage dargestellten Konsens mit Blick auf die Modifizierung des Sicherheitskonzeptes, die Löschwasserversorgung und die Zuwegungen zur Strecke betreffend, für die Planfeststellungsabschnitte 3.3 bis 3.4,  zu.

 

 

 


Erster Beigeordneter Dr. Wachs nimmt einleitend zu diesem Tagesordnungspunkt Stellung. Er erklärt, dass Herr Bettray anschließend an einem Beispiel erklären wird, was er zuvor generalisierend erläutern wird. Es geht um die Sicherheit an der Betuwe ABS 46.2. Anfang Oktober wurde dieses Thema bereits im Ausschuss besprochen. Zu diesem Zeitpunkt standen jedoch noch ein Dutzend Fragen im Raum, welche beantwortet werden sollten. Das wurde in der Vorlage mit den entsprechenden Anlagen, soweit es möglich war, getan. Grundlegend für die gesamte Betrachtung der Sicherheit an der Betuwe, so wie diese hier in Emmerich diskutiert wird, seien in erster Linie die Punkte, die der Arbeitskreis Streckensicherheit erarbeitet hat. Das hat dieser getan, vor einer Kulisse von verschiedenen Szenarien, die er für die Strecke eingespielt hat und hat auf Grundlage dieser Szenarien einen entsprechenden Forderungskatalog in Richtung Bahn definiert. Dieser Katalog sei den ASE-Mitgliedern bekannt, weil dieser für die Stellungnahmen für die Planfeststellungsabschnitte 3.3, 3.4 und 3.5 jeweils auch zum Gegenstand der Stellungnahme gemacht wurde. Parallel zu dem Forderungskatalog und den Forderungen in den Anhörungsverfahren, haben die sieben Anrainerkommunen Gespräche mit der Deutschen Bahn im Sinne der Zielerreichung geführt. Das Ergebnis liegt den Mitgliedern in der Vorlage zu diesem TOP vor. Es kann festgehalten werden, dass die wesentlichen Gegebenheiten erfüllt worden sind und die Bahn den Anrainerkommunen in ihrer Gesamtheit entgegen gekommen ist. Erster Beigeordnter Dr. Wachs teilt im Namen der Stadtverwaltung mit, dass dieses Ergebnis für richtig gehalten wird, auch im Hinblick auf die Pflichten aus dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und Katastrophenschutz (BHKG). Da ist der jeweiligen Gemeinde der Brandschutz an der Strecke beantwortet worden. Dafür wurden entsprechende Maßstäbe festgelegt. Diese Maßstäbe sind aus Sicht der Stadtverwaltung auch erreicht worden, weshalb diese dem ASE auch empfiehlt, diesen Konsens entsprechend zu beschließen, damit die Stadtverwaltung das Paket „Sicherheit an der Betuwe“ auch aus einem streitigen Verfahren heraushalten können. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass über die Verhandlungen weit mehr erreicht wurde, als je in einem einzelnen Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahnbundesamtes hätte erreicht werden können. Herr Bettray stellt nun an dem PFA 3.4 Emmerich und Teile von Hüthum da, wie die von Herrn Dr. Wachs dargestellten Ziele, in erster Linie die Löschwasserversorgung, die Zuwegung und die Frage der Einsehbarkeit der Zugstrecke, umgesetzt werden und was durch die Verhandlungen erreicht werden konnte.

 

Herr Bettray stellt die erreichten Ziele aus den Verhandlungen noch einmal dar. Er erklärt zunächst mithilfe einer Präsentation am Abschnitt 3.4, welche Regelungen bezüglich der Zuwegungen aus Sicht der Deutschen Bahn notwendig waren und welche Zuwegungen nun herausgehandelt worden sind. Auch die Löschwasserversorgung wurde entsprechend in der Präsentation erläutert. Besonders im Bereich der bebauten Gebiete wurde eine Zuwegung in Abständen von ca. 150 Metern erreicht. In den Verhandlungen wurde eine Zuwegung in Abständen von maximal 200 Metern vorausgesetzt. Bei dem vorliegenden Beschlussvorschlag liegt die Zuwegung somit sogar noch unterhalb der als Ziel gesetzten Abstände. Für die Löschwasserversorgung werden zum einen spezielle Löschwasserbrunnen angelegt, aus denen eine entsprechende Wassermenge gezogen werden kann. Aufgrund der zusätzlichen Brunnen ist eine Wasserversorgung entlang der Strecke zu 95 % gegeben. Die übrigen 5 % liegen weit außerhalb der bewohnten Gebiete, sodass mit dieser Einschränkung durchaus zu leben ist. Das Sicherheitskonzept ist durch das EBA gefordert worden.

 

Mitglied Sigmund bringt an, dass der Punkt Noterdung der Strecke vor Ort noch im Raum stand. Er erkundigt sich bei Herrn Bettray nach dem aktuellen Sachstand.

Herr Bettray teilt mit, dass die Noterdung die Restspannung der Oberleitungen nach Abschaltung dieser in die Erde abführen soll. Derzeit ist der aktuelle Stand, dass das durch den Notfallmanager der Bahn erfolgt. Bei der letzten Sitzung wurde bereits angebracht, dass dieses Thema derzeit bundesweit besprochen wird. Aus persönlicher Sicht handele es sich dabei um einen erheblichen Erfolg, da es dadurch vermutlich zu einer starken Anhebung der gesetzlichen Vorschriften kommen wird. In Gesprächen mit dem EBA hat der Arbeitskreis Sicherheit noch einmal über dieses Thema gesprochen. Es handelt sich um eine Kostenfrage, weshalb die Deutsche Bahn generell gegen eine bundesweite Regelung  bezüglich dieser Angelegenheit sei. Besonders im Bereich der Betuwe wird es somit noch zu deutlichen Ausbesserungen kommen.

 

Mitglied ten Brink erklärt, dass man für all die Dinge, die bisher erreicht worden sind, der Hut  zu ziehen sei. Dieses konnte nur erreicht werden, weil man in dieser Hinsicht stur geblieben ist. Lediglich in Hinsicht auf die Noterdung könne er für diesen Beschluss keinen Konsens erklären. Er fordert entweder einen Vermerk, der auf die mangelnde Klärung dieses Punktes hinweist, oder er kann diesem Vorschlag nicht zustimmen. Sollte es zu einem Riss der Leitung kommen und die Hochspannungsleitung würde auf dem Boden liegen, so würde eine Schrittspannung vorliegen. Wenn die Feuerwehr nun in die Nähe dieser gerissenen Leitung muss, so dürfe sie gar nicht in die Nähe dieser Leitung kommen. Es bestände eine Gefahr, welche tödliche Folgen mit sich ziehen könnte. Aus diesem Grund sollte deutlich gemacht werden, dass die Noterdung mindestens genauso wichtig ist wie die Wasserversorgung.

Herr Bettray nimmt diesbezüglich Stellung. Er bedankt sich, dass dieser Punkt angebracht wird, jedoch erklärt er zugleich, dass man bei all diesen Wünschen und Forderungen immer mit technischen und gesetzlichen Voraussetzungen zu tun hat und in den Verhandlungen mit den Beteiligten nur wenig Einfluss hat. Er gibt zudem an, dass er aus den letzten acht Jahren auch mitgenommen hat, dass die Betuwe trotz jeglicher Forderungen nicht verhindert werden kann. Er befürchtet, dass man aufgrund der zuhauf geäußerten Forderungen irgendwann und eines immer wieder herrschenden Dissenses auf die gesetzlichen Mindestanforderungen zurückgestuft wird. Dies würde bedeuten, dass alles, was bisher erreicht worden ist, zunichte gemacht wird. Es ist bereits ein großer Erfolg, dass sich die Bundesinnenministerkonferenz mit diesem Thema auseinander setzt. Zugleich spricht Herr Bettray sich positiv gegenüber einer Verbesserung der gesetzlichen Anforderungen aus, da sich ansonsten nicht auf solch hoher Ebene mit dem Thema auseinander gesetzt werden würde.

 

Mitglied Gerritschen zeigt sich enttäuscht gegenüber den letzten Aussagen von Herrn Bettray. Er gibt an, dass bei dem Erörterungstermin, welcher eine Woche vor der Ratssitzung stattgefunden hat, begeistert von der Präsentation war, die Herr Bettray dort gehalten hat, da dort alle Punkte angesprochen worden sind. Er spricht sich positiv gegenüber den erreichten Zielen aus, jedoch muss er Mitglied ten Brink in der Hinsicht zustimmen, dass es um die Sicherheit der Feuerwehrleute, allerdings auch um die Sicherheit der Fahrgäste geht. Die Strecke wird komplett neu aufgezogen, weshalb man nicht mehr mit dem Notfallsystem aus dem letzten Jahrhundert arbeiten sollte. Die angegebenen 30 Minuten, welche benötigt werden, bis die Noterdung von Düsseldorf aus gemacht wird, kann nicht jedes Mal eingehalten werden. Die Notfallerdung gibt es bereits in Tunnelbereichen, in den Niederlanden und auch in Teilen Deutschlands. Nirgendwo gab es bisher diesbezüglich Probleme. Solange dies noch nicht endgültig geklärt wurde, könne man diesen Bereich der Sicherheit nicht einfach absegnen. Der Konsens ist erst dann gegeben, wenn alle Punkte ordentlich gelöst sind. Man könne den Beschluss so übernehmen, jedoch müsse man eine lokale Notfallerdung ohne vorherige Anreise eines Notfallmanagers mit in die Vorlage einbringen. Diesen Punkt bittet er als Voraussetzung mit in den Beschluss einzuarbeiten, damit man zu einem Konsens kommen kann. Man kann nicht, nachdem man so viel erreicht hat, einfach stehen bleiben.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs merkt mithilfe eines Beispiels an, dass man eine Schraube nur so lange andrehen kann, bis sie fest sitzt. Dann kann man den Kopf zwar noch weiter drehen, dann fällt er aber ab. Ähnlich kann man dies hier sehen. Seine Pflicht ist es, dies den Ratsmitgliedern auch so vorzutragen. Das Ganze wird hier unter eine Bedingung gestellt. Es wird angebracht, dass nur unter der einen Bedingung, die aktuell noch nicht erfüllt ist, ein entsprechender Konsens beschlossen werden kann. Herr Dr. Wachs bringt hinzufügend an, dass in Gesprächen mit der Deutschen Bahn und dem Land Nordrhein-Westfalen die von Herrn Bettray angebrachten Ziele durchgesetzt werden konnten. Werden jedoch weitere Bedingungen mit aufgenommen, besteht der Konsens von Seiten der Bahn nicht mehr. Dies würde für die Stadt Emmerich am Rhein bedeuten, dass das EBA entscheidet, was an der Strecke bezüglich der Sicherheit zu tun ist. Die zweite Konsequenz ist, so wurde dies auch von Seiten des Landes und der DB vermittelt, dass der Konsens der sieben Anrainerkommunen nur in der Gesamtheit möglich ist. Das bedeutet, dass, wenn eine Kommune aus dem Konsens ausschert oder beschließt, nein, das möchten wir so nicht, kommt es auf der gesamten Strecke nicht zu einer Umsetzung des Konzeptes, sondern es wird nach den Vorgaben des EBA entschieden.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs muss aus gemeindlicher Sicht noch auf einen weiteren Schritt hinweisen. Es gibt Verpflichtungen aus dem BHKG, in dem der Brandschutz auf Gemeindegebiet relativ generalisierend beschrieben wird. Daraus lassen sich keine konkreten Forderungen ziehen. Die Forderungen, die aus Sicht der Verwaltung für richtig gehalten werden, wurden nun im Arbeitskreis Streckensicherheit formuliert. Daran wird sich also auch in Zukunft jede Gemeinde messen lassen müssen. Das bedeutet wir lehnen den Konsens ab, die Bahn fällt auf das beschriebene Szenario zurück, die Städte bekommen eine Zuweisung aus dem EBA und dann ist an dieser Stelle immer noch ein Delta, bei dem die Frage ist, wer dieses Delta bezahlt, welches von uns gefordert wurde und dann ist an dieser Stelle kein Dritter mehr und wir als Gemeinde werden dafür herangezogen. Das sei nur bei der Entscheidung mit zu beachten, dass möglicherweise am Ende des Tages noch erhebliche Forderungen auf die Stadt Emmerich zu kommen. Das ist das Gleiche wie bei dem Finanzierungskonsens, man kann die ganze Sache bis zum Ende treiben, irgendwann ist die Schraube aber auch ab.

 

Mitglied Gerritschen erwidert, dass zwar ein Konsens gefordert ist, jedoch noch nicht, wenn die Innenminister noch nicht entschieden haben.

 

Mitglied Bartels bedankt sich nochmal bei der Feuerwehr für ihre Arbeit. Politik ist immer ein Kompromiss. Man möchte zwar diese Noterdung, Jedoch sitzen an diesem Tisch Fachleute und die Verwaltung, welche eine Einschätzung zusammen mit der Feuerwehr erarbeitet hat. Es wäre allerdings fatal, wenn man sich darauf versteifen würde dieses Angebot so nicht anzunehmen. Entsprechend wäre er für die Beschließung des Konsenses, so wie dieser dem ASE vorgelegt wurde.

 

Mitglied Brouwer gibt an, dass in der Fraktion über dieses Thema beraten wurde und man mit dieser Lösung so einverstanden ist. Man kann nicht päpstlicher sein als der Papst, weshalb der Vorschlag gemacht wird, dem Antrag zuzustimmen.

 

Mitglied Spiertz bringt an, dass in dem Konsens nicht von einer Bedingung gesprechen, sondern ergänzt werden sollte, dass man es begrüßen würde, das, was die Innenministerkonferenz beschließt eventuell auch bespricht. In diesem Fall hätte man als Kommune das Thema nicht unbedacht gelassen. Sollten die Entscheidungsträger jedoch dagegen stimmen, könne man als Rat nichts dagegen machen. Aus diesem Grund sollte lediglich ein Vermerk diesbezüglich eingebracht werden.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass der ASE einen bedingungslosen Beschluss fassen muss. Natürlich werden wie in anderen Dingen auch gewisse Haltungen unterstrichen. In einem entsprechenden Anschreiben, zu dem auch ein Protokoll der aktuellen Sitzung hinzugefügt wird, soll noch einmal unterstrichen werden, worauf es dem Rat ankommt. Dies wird jedoch auf der politischen Ebene gehandhabt.

Mitglied ten Brink fragt Herrn Bettray, ob er als Fachmann mit der Situation der Noterdung leben kann. Zudem will er seine zuvor getätigte Aussage ein wenig abschwächend formulieren. Der Konsens wird geklärt und die Gespräche laufen unter der Kenntnisnahme der laufenden Gespräche der Verwaltung über die noch ausstehenden Erdungsmaßnahmen. Dann wird darauf hingewiesen, dass an dieser Stelle noch etwas zu klären ist, da die aktuellen Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind bezüglich der Erdungsmaßnahmen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass diese Gespräche nicht auf Verwaltungsebene geregelt werden. Dies wird durch den Vertreter der Anrainerkommunen für diese übernommen. Die von Herrn ten Brink angedachte Formulierung wird wie bereits erwähnt in ähnlicher Form in dem Anschreiben und dem beiliegenden Protokoll an die Bahn weiter gegeben, sodass die Meinung der Stadt Emmerich deutlich wird.

 

Mitglied Gerritschen erklärt, dass wenn der Nachdruck deutlich ist, er mit dem Konsens leben kann. Letztendlich sei diese Angelegenheit bundesweit zu regeln und man denke hier regional. Im Endeffekt sei das Ziel jedoch dasselbe, und zwar das menschliche Leben zu retten.

 

Herr Bettray teilt abschließend mit, dass bezüglich der Frage von Mitglied ten Brink die Feuerwehr in sämtlichen Notfällen ausrückt und sich einer Gefahr ausstellt. Dies ist jedoch auch Aufgabe der Feuerwehr. Entsprechend kann man nicht sagen, ob er mit dieser Situation leben kann, sondern, dass er mit dieser Situation leben muss.

 

Die Mitglieder Bartel und Brouwer stellen gemeinsam den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.