Sitzung: 27.11.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 06 - 16 1556/2018/1
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein stimmt dem in der Vorlage dargestellten Konsens mit Blick auf
die Modifizierung des Sicherheitskonzeptes, die Löschwasserversorgung und die
Zuwegungen zur Strecke betreffend, für die Planfeststellungsabschnitte 3.3 bis
3.4, zu.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs nimmt einleitend zu diesem Tagesordnungspunkt Stellung.
Er erklärt, dass Herr Bettray anschließend an einem Beispiel erklären wird, was
er zuvor generalisierend erläutern wird. Es geht um die Sicherheit an der
Betuwe ABS 46.2. Anfang Oktober wurde dieses Thema bereits im Ausschuss besprochen.
Zu diesem Zeitpunkt standen jedoch noch ein Dutzend Fragen im Raum, welche
beantwortet werden sollten. Das wurde in der Vorlage mit den entsprechenden
Anlagen, soweit es möglich war, getan. Grundlegend für die gesamte Betrachtung
der Sicherheit an der Betuwe, so wie diese hier in Emmerich diskutiert wird, seien
in erster Linie die Punkte, die der Arbeitskreis Streckensicherheit erarbeitet
hat. Das hat dieser getan, vor einer Kulisse von verschiedenen Szenarien, die
er für die Strecke eingespielt hat und hat auf Grundlage dieser Szenarien einen
entsprechenden Forderungskatalog in Richtung Bahn definiert. Dieser Katalog sei
den ASE-Mitgliedern bekannt, weil dieser für die Stellungnahmen für die
Planfeststellungsabschnitte 3.3, 3.4 und 3.5 jeweils auch zum Gegenstand der
Stellungnahme gemacht wurde. Parallel zu dem Forderungskatalog und den
Forderungen in den Anhörungsverfahren, haben die sieben Anrainerkommunen
Gespräche mit der Deutschen Bahn im Sinne der Zielerreichung geführt. Das
Ergebnis liegt den Mitgliedern in der Vorlage zu diesem TOP vor. Es kann
festgehalten werden, dass die wesentlichen Gegebenheiten erfüllt worden sind
und die Bahn den Anrainerkommunen in ihrer Gesamtheit entgegen gekommen ist. Erster
Beigeordnter Dr. Wachs teilt im Namen der Stadtverwaltung mit, dass dieses
Ergebnis für richtig gehalten wird, auch im Hinblick auf die Pflichten aus dem
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und Katastrophenschutz (BHKG).
Da ist der jeweiligen Gemeinde der Brandschutz an der Strecke beantwortet
worden. Dafür wurden entsprechende Maßstäbe festgelegt. Diese Maßstäbe sind aus
Sicht der Stadtverwaltung auch erreicht worden, weshalb diese dem ASE auch
empfiehlt, diesen Konsens entsprechend zu beschließen, damit die
Stadtverwaltung das Paket „Sicherheit an der Betuwe“ auch aus einem streitigen
Verfahren heraushalten können. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass über die
Verhandlungen weit mehr erreicht wurde, als je in einem einzelnen Planfeststellungsbeschlusses
des Eisenbahnbundesamtes hätte erreicht werden können. Herr Bettray stellt nun
an dem PFA 3.4 Emmerich und Teile von Hüthum da, wie die von Herrn Dr. Wachs
dargestellten Ziele, in erster Linie die Löschwasserversorgung, die Zuwegung
und die Frage der Einsehbarkeit der Zugstrecke, umgesetzt werden und was durch
die Verhandlungen erreicht werden konnte.
Herr
Bettray stellt die erreichten Ziele aus den Verhandlungen noch einmal dar. Er erklärt
zunächst mithilfe einer Präsentation am Abschnitt 3.4, welche Regelungen bezüglich
der Zuwegungen aus Sicht der Deutschen Bahn notwendig waren und welche
Zuwegungen nun herausgehandelt worden sind. Auch die Löschwasserversorgung
wurde entsprechend in der Präsentation erläutert. Besonders im Bereich der
bebauten Gebiete wurde eine Zuwegung in Abständen von ca. 150 Metern erreicht.
In den Verhandlungen wurde eine Zuwegung in Abständen von maximal 200 Metern
vorausgesetzt. Bei dem vorliegenden Beschlussvorschlag liegt die Zuwegung somit
sogar noch unterhalb der als Ziel gesetzten Abstände. Für die
Löschwasserversorgung werden zum einen spezielle Löschwasserbrunnen angelegt,
aus denen eine entsprechende Wassermenge gezogen werden kann. Aufgrund der
zusätzlichen Brunnen ist eine Wasserversorgung entlang der Strecke zu 95 %
gegeben. Die übrigen 5 % liegen weit außerhalb der bewohnten Gebiete, sodass
mit dieser Einschränkung durchaus zu leben ist. Das Sicherheitskonzept ist
durch das EBA gefordert worden.
Mitglied Sigmund
bringt an, dass der Punkt Noterdung der Strecke vor Ort noch im Raum stand. Er
erkundigt sich bei Herrn Bettray nach dem aktuellen Sachstand.
Herr
Bettray teilt mit, dass die Noterdung die Restspannung der Oberleitungen nach Abschaltung
dieser in die Erde abführen soll. Derzeit ist der aktuelle Stand, dass das
durch den Notfallmanager der Bahn erfolgt. Bei der letzten Sitzung wurde
bereits angebracht, dass dieses Thema derzeit bundesweit besprochen wird. Aus
persönlicher Sicht handele es sich dabei um einen erheblichen Erfolg, da es
dadurch vermutlich zu einer starken Anhebung der gesetzlichen Vorschriften
kommen wird. In Gesprächen mit dem EBA hat der Arbeitskreis Sicherheit noch
einmal über dieses Thema gesprochen. Es handelt sich um eine Kostenfrage,
weshalb die Deutsche Bahn generell gegen eine bundesweite Regelung bezüglich dieser Angelegenheit sei. Besonders
im Bereich der Betuwe wird es somit noch zu deutlichen Ausbesserungen kommen.
Mitglied
ten Brink erklärt, dass man für all die Dinge, die bisher erreicht worden sind,
der Hut zu ziehen sei. Dieses konnte nur
erreicht werden, weil man in dieser Hinsicht stur geblieben ist. Lediglich in
Hinsicht auf die Noterdung könne er für diesen Beschluss keinen Konsens
erklären. Er fordert entweder einen Vermerk, der auf die mangelnde Klärung
dieses Punktes hinweist, oder er kann diesem Vorschlag nicht zustimmen. Sollte
es zu einem Riss der Leitung kommen und die Hochspannungsleitung würde auf dem
Boden liegen, so würde eine Schrittspannung vorliegen. Wenn die Feuerwehr nun
in die Nähe dieser gerissenen Leitung muss, so dürfe sie gar nicht in die Nähe
dieser Leitung kommen. Es bestände eine Gefahr, welche tödliche Folgen mit sich
ziehen könnte. Aus diesem Grund sollte deutlich gemacht werden, dass die
Noterdung mindestens genauso wichtig ist wie die Wasserversorgung.
Herr
Bettray nimmt diesbezüglich Stellung. Er bedankt sich, dass dieser Punkt
angebracht wird, jedoch erklärt er zugleich, dass man bei all diesen Wünschen
und Forderungen immer mit technischen und gesetzlichen Voraussetzungen zu tun
hat und in den Verhandlungen mit den Beteiligten nur wenig Einfluss hat. Er
gibt zudem an, dass er aus den letzten acht Jahren auch mitgenommen hat, dass
die Betuwe trotz jeglicher Forderungen nicht verhindert werden kann. Er
befürchtet, dass man aufgrund der zuhauf geäußerten Forderungen irgendwann und
eines immer wieder herrschenden Dissenses auf die gesetzlichen Mindestanforderungen
zurückgestuft wird. Dies würde bedeuten, dass alles, was bisher erreicht worden
ist, zunichte gemacht wird. Es ist bereits ein großer Erfolg, dass sich die
Bundesinnenministerkonferenz mit diesem Thema auseinander setzt. Zugleich
spricht Herr Bettray sich positiv gegenüber einer Verbesserung der gesetzlichen
Anforderungen aus, da sich ansonsten nicht auf solch hoher Ebene mit dem Thema auseinander
gesetzt werden würde.
Mitglied Gerritschen
zeigt sich enttäuscht gegenüber den letzten Aussagen von Herrn Bettray. Er gibt
an, dass bei dem Erörterungstermin, welcher eine Woche vor der Ratssitzung
stattgefunden hat, begeistert von der Präsentation war, die Herr Bettray dort
gehalten hat, da dort alle Punkte angesprochen worden sind. Er spricht sich
positiv gegenüber den erreichten Zielen aus, jedoch muss er Mitglied ten Brink
in der Hinsicht zustimmen, dass es um die Sicherheit der Feuerwehrleute,
allerdings auch um die Sicherheit der Fahrgäste geht. Die Strecke wird komplett
neu aufgezogen, weshalb man nicht mehr mit dem Notfallsystem aus dem letzten
Jahrhundert arbeiten sollte. Die angegebenen 30 Minuten, welche benötigt
werden, bis die Noterdung von Düsseldorf aus gemacht wird, kann nicht jedes Mal
eingehalten werden. Die Notfallerdung gibt es bereits in Tunnelbereichen, in
den Niederlanden und auch in Teilen Deutschlands. Nirgendwo gab es bisher
diesbezüglich Probleme. Solange dies noch nicht endgültig geklärt wurde, könne
man diesen Bereich der Sicherheit nicht einfach absegnen. Der Konsens ist erst
dann gegeben, wenn alle Punkte ordentlich gelöst sind. Man könne den Beschluss
so übernehmen, jedoch müsse man eine lokale Notfallerdung ohne vorherige
Anreise eines Notfallmanagers mit in die Vorlage einbringen. Diesen Punkt
bittet er als Voraussetzung mit in den Beschluss einzuarbeiten, damit man zu
einem Konsens kommen kann. Man kann nicht, nachdem man so viel erreicht hat,
einfach stehen bleiben.
Erster Beigeordneter
Dr. Wachs merkt mithilfe eines Beispiels an, dass man eine Schraube nur so
lange andrehen kann, bis sie fest sitzt. Dann kann man den Kopf zwar noch
weiter drehen, dann fällt er aber ab. Ähnlich kann man dies hier sehen. Seine
Pflicht ist es, dies den Ratsmitgliedern auch so vorzutragen. Das Ganze wird
hier unter eine Bedingung gestellt. Es wird angebracht, dass nur unter der
einen Bedingung, die aktuell noch nicht erfüllt ist, ein entsprechender Konsens
beschlossen werden kann. Herr Dr. Wachs bringt hinzufügend an, dass in
Gesprächen mit der Deutschen Bahn und dem Land Nordrhein-Westfalen die von
Herrn Bettray angebrachten Ziele durchgesetzt werden konnten. Werden jedoch
weitere Bedingungen mit aufgenommen, besteht der Konsens von Seiten der Bahn
nicht mehr. Dies würde für die Stadt Emmerich am Rhein bedeuten, dass das EBA
entscheidet, was an der Strecke bezüglich der Sicherheit zu tun ist. Die zweite
Konsequenz ist, so wurde dies auch von Seiten des Landes und der DB vermittelt,
dass der Konsens der sieben Anrainerkommunen nur in der Gesamtheit möglich ist.
Das bedeutet, dass, wenn eine Kommune aus dem Konsens ausschert oder
beschließt, nein, das möchten wir so nicht, kommt es auf der gesamten Strecke
nicht zu einer Umsetzung des Konzeptes, sondern es wird nach den Vorgaben des
EBA entschieden.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs muss aus gemeindlicher Sicht noch auf einen weiteren
Schritt hinweisen. Es gibt Verpflichtungen aus dem BHKG, in dem der Brandschutz
auf Gemeindegebiet relativ generalisierend beschrieben wird. Daraus lassen sich
keine konkreten Forderungen ziehen. Die Forderungen, die aus Sicht der
Verwaltung für richtig gehalten werden, wurden nun im Arbeitskreis
Streckensicherheit formuliert. Daran wird sich also auch in Zukunft jede
Gemeinde messen lassen müssen. Das bedeutet wir lehnen den Konsens ab, die Bahn
fällt auf das beschriebene Szenario zurück, die Städte bekommen eine Zuweisung
aus dem EBA und dann ist an dieser Stelle immer noch ein Delta, bei dem die
Frage ist, wer dieses Delta bezahlt, welches von uns gefordert wurde und dann
ist an dieser Stelle kein Dritter mehr und wir als Gemeinde werden dafür
herangezogen. Das sei nur bei der Entscheidung mit zu beachten, dass
möglicherweise am Ende des Tages noch erhebliche Forderungen auf die Stadt
Emmerich zu kommen. Das ist das Gleiche wie bei dem Finanzierungskonsens, man
kann die ganze Sache bis zum Ende treiben, irgendwann ist die Schraube aber
auch ab.
Mitglied
Gerritschen erwidert, dass zwar ein Konsens gefordert ist, jedoch noch nicht,
wenn die Innenminister noch nicht entschieden haben.
Mitglied
Bartels bedankt sich nochmal bei der Feuerwehr für ihre Arbeit. Politik ist
immer ein Kompromiss. Man möchte zwar diese Noterdung, Jedoch sitzen an diesem
Tisch Fachleute und die Verwaltung, welche eine Einschätzung zusammen mit der
Feuerwehr erarbeitet hat. Es wäre allerdings fatal, wenn man sich darauf
versteifen würde dieses Angebot so nicht anzunehmen. Entsprechend wäre er für
die Beschließung des Konsenses, so wie dieser dem ASE vorgelegt wurde.
Mitglied
Brouwer gibt an, dass in der Fraktion über dieses Thema beraten wurde und man
mit dieser Lösung so einverstanden ist. Man kann nicht päpstlicher sein als der
Papst, weshalb der Vorschlag gemacht wird, dem Antrag zuzustimmen.
Mitglied
Spiertz bringt an, dass in dem Konsens nicht von einer Bedingung gesprechen,
sondern ergänzt werden sollte, dass man es begrüßen würde, das, was die
Innenministerkonferenz beschließt eventuell auch bespricht. In diesem Fall
hätte man als Kommune das Thema nicht unbedacht gelassen. Sollten die
Entscheidungsträger jedoch dagegen stimmen, könne man als Rat nichts dagegen
machen. Aus diesem Grund sollte lediglich ein Vermerk diesbezüglich eingebracht
werden.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass der ASE einen bedingungslosen Beschluss
fassen muss. Natürlich werden wie in anderen Dingen auch gewisse Haltungen
unterstrichen. In einem entsprechenden Anschreiben, zu dem auch ein Protokoll
der aktuellen Sitzung hinzugefügt wird, soll noch einmal unterstrichen werden,
worauf es dem Rat ankommt. Dies wird jedoch auf der politischen Ebene
gehandhabt.
Mitglied
ten Brink fragt Herrn Bettray, ob er als Fachmann mit der Situation der
Noterdung leben kann. Zudem will er seine zuvor getätigte Aussage ein wenig
abschwächend formulieren. Der Konsens wird geklärt und die Gespräche laufen
unter der Kenntnisnahme der laufenden Gespräche der Verwaltung über die noch
ausstehenden Erdungsmaßnahmen. Dann wird darauf hingewiesen, dass an dieser
Stelle noch etwas zu klären ist, da die aktuellen Verhandlungen noch nicht
abgeschlossen sind bezüglich der Erdungsmaßnahmen.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass diese Gespräche nicht auf
Verwaltungsebene geregelt werden. Dies wird durch den Vertreter der Anrainerkommunen
für diese übernommen. Die von Herrn ten Brink angedachte Formulierung wird wie
bereits erwähnt in ähnlicher Form in dem Anschreiben und dem beiliegenden
Protokoll an die Bahn weiter gegeben, sodass die Meinung der Stadt Emmerich
deutlich wird.
Mitglied
Gerritschen erklärt, dass wenn der Nachdruck deutlich ist, er mit dem Konsens leben
kann. Letztendlich sei diese Angelegenheit bundesweit zu regeln und man denke
hier regional. Im Endeffekt sei das Ziel jedoch dasselbe, und zwar das
menschliche Leben zu retten.
Herr
Bettray teilt abschließend mit, dass bezüglich der Frage von Mitglied ten Brink
die Feuerwehr in sämtlichen Notfällen ausrückt und sich einer Gefahr ausstellt.
Dies ist jedoch auch Aufgabe der Feuerwehr. Entsprechend kann man nicht sagen,
ob er mit dieser Situation leben kann, sondern, dass er mit dieser Situation
leben muss.
Die Mitglieder Bartel und Brouwer stellen gemeinsam den Antrag, nach
Vorlage zu beschließen.