Sitzung: 27.11.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1664/2018
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der Bebauungsplan
die Belange der Kampfmittelbeseitigung nicht durch planungsrechtliche
Festsetzungen berücksichtigen kann, und beschließt, in den Bebauungsplanentwurf
einen Hinweis aufzunehmen.
1.2 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregung auf
Ausdehnung der nördlichen Fläche für Garagen und Stellplätze im
Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen.
1.3 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Bedenken der Unteren
Naturschutzbehörde durch die Ergänzung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages
zu berücksichtigen.
1.4 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die
bodendenkmalrechtlichen Belange im Bebauungsplan durch einen Hinweis zu
berücksichtigen.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, und
beauftragt die Verwaltung die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Nach kurzer Erläuterung der Vorlage durch Herrn Kemkes lässt der stellv. Vorsitzende Baars über den Antrag von Mitglied Gerritschen, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.