Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

1.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der Bebauungsplan die Belange der Kampfmittelbeseitigung nicht durch planungsrechtliche Festsetzungen berücksichtigen kann, und beschließt, in den Bebauungsplanentwurf einen Hinweis aufzunehmen.

 

1.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregung auf Ausdehnung der nördlichen Fläche für Garagen und Stellplätze im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen.

 

1.3       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde durch die Ergänzung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages zu berücksichtigen.

 

1.4       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die bodendenkmalrechtlichen Belange im Bebauungsplan durch einen Hinweis zu berücksichtigen.

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, und beauftragt die Verwaltung die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Nach kurzer Erläuterung der Vorlage durch Herrn Kemkes lässt der stellv. Vorsitzende Baars über den Antrag von Mitglied Gerritschen, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.