Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:


1. den anliegenden Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das   
    Wirtschaftsjahr 2019 und

 

2. die Vorabführung eines Betrages in Höhe von 866.728,00 € an die Stadt Emmerich am
    Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung gemäß § 26 Abs. 2 EigVO.


Herr Gruyters erläutert nochmals kurz die Gründe für die ab jetzt praktizierte Trennung von Wirtschaftsplan und Investitionsplan. Hierdurch soll vermieden werden, dass mögliche Bieter für Ausschreibungen vorab Informationen über die Angebotshöhe erhalten.

Eine Prognose über die Gebührenentwicklung ab 2020 kann naturgemäß derzeit noch nicht gegeben werden, Man kann jedoch davon ausgehen, dass mit Ausnahme des Abwasserbereiches die noch vorhandenen Überschüsse in den Gebührenausgleichsrücklagen der übrigen Gebührenhaushalte aufgebraucht sein dürften.

Weiterhin berichtet Herr Gruyters, dass die Ergebnisse der Orga-Untersuchung weitestgehend in den Wirtschaftsplan eingearbeitet sind, um einen gewissen Handlungsrahmen zu haben. Der Ausschuss hat aber nach wie vor die Möglichkeit, einzelne Maßnahmen zu hinterfragen und zu überprüfen.

Weitere Detailfragen von Mitglied Weicht werden vom Betriebsleiter beantwortet.

Die Höhe der Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Emmerich am Rhein hält der Betriebsleiter für vertretbar.

 

Mitglied Langer stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage