Sitzung: 12.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 02 - 16 1776/2019
Beschlussvorschlag
3. Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor
getroffenen Beschlüsse und beschlossenen Empfehlungen
die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das
Haushaltsjahr 2019 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90), hat
der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________ folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 75.673.425 EUR
Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 77.120.999
EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 71.316.266 EUR
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 71.485.940 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 9.225.290
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 24.535.776
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 10.499.000
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 1.950.552
EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,
wird auf 10.499.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 16.764.000
EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 1.447.574 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 15.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze
für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17.12.2014 in der
Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 19.12.2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 250
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 443
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen
der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW.
Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie
außer- und überplanmäßige Tilgungen nebst Vorfälligkeitsentschädigungen und
Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer
Höhe als genehmigt.
Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. §
81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v.
§ 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Rates.
Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem.
§ 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke
"künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw)
werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
Stadtkämmerer
Siebers erläutert die Vorlage und di Veränderungsliste.
Mitglied
Sigmund stellt den Antrag, über die Punkte 1 – 3 des Beschlussvorschlages
getrennt abzustimmen.
Nachdem
keine Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt mehr vorliegen lässt der
Vorsitzende über die Punkte 8.2.1 bis 8.2.4 abstimmen.
8.2.1. Antrag Nr. XVI/2018 der SPD-Ratsfraktion vom
07.05.2018 auf Erhöhung des Zuschusses an den Eigenbetrieb KKK um 25.000 €
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Erhöhung des
Betriebskostenzuschusses wurde bereits im Haushaltsplanentwurf 2019
(‚Seiten 1
03/104) mit dem höheren Grundzuschuss von jetzt 675.000 € (bisher
650.000 e)
umgesetzt.
Stimmen
Dafür 16 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 3
8.2.2 Antrag Nr. L/2018 der Ratsfraktion „BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN vom 18.12.2018 auf
Verpflichtung von Logistikunternehmen für LKW-Fahrer
Container mit Toilettenanlagen
und Waschmöglichkeiten sowie Müllentsorgungsmöglichkeiten
zur Verfügung zu stellen und dies bei künftigen Ansiedlungen zur Bedingung zu
machen.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt nachfolgende
Stellungnahme
zur Kenntnis:
Die beantragte Bedingung ließe sich nur zivilrechtlich in einem
Kaufvertrag aufnehmen.
In nächster Zeit sind Grundstücksverkäufe der Stadt an
Logistikunternehmen nicht
erkennbar.
Stimmen
Dafür 15 Stimmen dagegen 1Enthaltungen 3
8.2.3 Antrag Nr. II/2019 der SPD-Ratsfraktion vom
02.01.2019 auf Bereitstellung von 2.500 €
zur Förderung der theaterpädagogischen Angebote der
inklusiven Theatergruppe „Fanta
20“ der „Grenztheaterkinder“ und der jungen
Erwachsenengruppe im TIK
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Bereitstellung von 2.5000
€ an den
Eigenbetrieb KKK zur Förderung theaterpädagogischer Angebote der
inklusiven
Theatergruppe „Fanta 10“, der „Grenztheaterkinder“ und der jungen
Erwachsenengruppe
im TiK.
Stimmen
Dafür 16 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 3
8.2.4 Antrag Nr. VIII/2019 der SPD-Ratsfraktion
vom 15.01.2019 auf Bereitstellung von
20.000 € für Baum-Ersatzpflanzungen im Stadtgebiet.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, zusätzliche Haushaltsmittel i.
H. v. 15.000 € für Ersatzpflanzungen bereitzustellen.
Stimmen Dafür 19 Stimmen dagegen 0
Enthaltungen 0
Mitglied
Reintjes verweist auf den CDU-Antrag vom 06.02.2019 auf Einrichtung von zwei
zusätzlichen Stellen im Fachbereich 5 und bittet hierüber abzustimmen.
Mitglied
Sigmund erklärt, dass von Seiten der BGE-Fraktion diesbezüglich noch offene
Fragen bestünden. Er bittet diesen Punkt ohne Empfehlung an den Rat zu
verweisen um nachfolgende Fragen zu beantworten:
- Was begründet aus Sicht der Verwaltung den
Mehrbedarf im Fachbereich 5 und ist der Mehrbedarf auf Dauer gegeben?
- Wir halten neben der Darstellung eines
Projektbezuges beider Stellen vorerst eine Befristung auf fünf Jahre und
damit die Ausweisung von zwei KW-Vermerken da Überprüfung im Jahre 2023
für angebracht.
Die
Ausschussmitglieder sind mit der Vorgehensweise einverstanden. Dass dieser
Antrag im Zusammenhang mit dem Stellenplan beraten werde und ohne Empfehlung an
den Rat verwiesen werde.
Der Vorsitzende
lässt hierüber abstimmen.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Stellenplan ohne
Empfehlung an den Rat zu verweisen.
Stimmen Dafür 19 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 0
Nunmehr lässt der
Vorsitzende über die Punkte 1 – 3 des Beschlussvorschlages abstimmen.
Beschlussvorschlag
1. Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse sowie seiner zuvor getroffenen
Beschlüsse und getroffenen Empfehlungen zu den sonstigen Fachbereichsbudgets
100, 200, 300, 600, 013, 014, 015 und 017 dem Rat zur Annahme zu empfehlen.
Stimmen Dafür 15 Stimmen dagegen 1 Enthaltungen 3
- Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1.
Veränderungsliste vom 31.01.2019 aufgeführten Veränderungen der Ansätze in der
Ergebnis- und in der Finanzplanung dem Rat zur Annahme zu empfehlen.
Stimmen Dafür 15 Stimmen dagegen 3 Enthaltungen 1