Beschlussvorschlag

 

3.   Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor getroffenen Beschlüsse und beschlossenen Empfehlungen

 

die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2019 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2019

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

 

 

im Ergebnisplan mit

     Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       75.673.425 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                          77.120.999 EUR

 

im Finanzplan mit dem

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     71.316.266 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    71.485.940 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                   9.225.290 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                24.535.776 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf            10.499.000 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf             1.950.552 EUR

 

festgesetzt.     

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,

wird auf                                                                                                           10.499.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf                      16.764.000 EUR

festgesetzt.

§ 4

           

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf                                                1.447.574 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf                                                                                15.000.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17.12.2014 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 19.12.2018  wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                                                        250 v.H.

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                                                        443 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                         425 v.H.

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen nebst Vorfälligkeitsentschädigungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

Stellen wirksam.

 


Stadtkämmerer Siebers erläutert die Vorlage und di Veränderungsliste.

 

Mitglied Sigmund stellt den Antrag, über die Punkte 1 – 3 des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen.

 

Nachdem keine Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt mehr vorliegen lässt der Vorsitzende über die Punkte 8.2.1 bis 8.2.4 abstimmen.

 

 

8.2.1.   Antrag Nr. XVI/2018 der SPD-Ratsfraktion vom 07.05.2018 auf Erhöhung des Zuschusses an den Eigenbetrieb KKK um 25.000 €

 

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Erhöhung des

Betriebskostenzuschusses wurde bereits im Haushaltsplanentwurf 2019 (‚Seiten 1

03/104) mit dem höheren Grundzuschuss von jetzt 675.000 € (bisher 650.000 e)

umgesetzt.

 

Stimmen Dafür 16 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 3

 

8.2.2    Antrag Nr. L/2018 der Ratsfraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.12.2018 auf

Verpflichtung von Logistikunternehmen für LKW-Fahrer Container mit Toilettenanlagen

und Waschmöglichkeiten sowie Müllentsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen und dies bei künftigen Ansiedlungen zur Bedingung zu machen.

 

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt nachfolgende Stellungnahme

zur Kenntnis:

Die beantragte Bedingung ließe sich nur zivilrechtlich in einem Kaufvertrag aufnehmen.

In nächster Zeit sind Grundstücksverkäufe der Stadt an Logistikunternehmen nicht

erkennbar.

 

Stimmen Dafür 15 Stimmen dagegen 1Enthaltungen 3

 

8.2.3    Antrag Nr. II/2019 der SPD-Ratsfraktion vom 02.01.2019 auf Bereitstellung von 2.500 €

zur Förderung der theaterpädagogischen Angebote der inklusiven Theatergruppe „Fanta

20“ der „Grenztheaterkinder“ und der jungen Erwachsenengruppe im TIK

 

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Bereitstellung von 2.5000 € an den

Eigenbetrieb KKK zur Förderung theaterpädagogischer Angebote der inklusiven

Theatergruppe „Fanta 10“, der „Grenztheaterkinder“ und der jungen Erwachsenengruppe

im TiK.

 

Stimmen Dafür 16 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 3

 

8.2.4    Antrag Nr. VIII/2019 der SPD-Ratsfraktion vom 15.01.2019 auf Bereitstellung von

20.000 € für Baum-Ersatzpflanzungen im Stadtgebiet.

 

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, zusätzliche Haushaltsmittel i. H. v. 15.000 € für Ersatzpflanzungen bereitzustellen.

 

            Stimmen Dafür 19 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 0

 

 

Mitglied Reintjes verweist auf den CDU-Antrag vom 06.02.2019 auf Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen im Fachbereich 5 und bittet hierüber abzustimmen.

 

Mitglied Sigmund erklärt, dass von Seiten der BGE-Fraktion diesbezüglich noch offene Fragen bestünden. Er bittet diesen Punkt ohne Empfehlung an den Rat zu verweisen um nachfolgende Fragen zu beantworten:

  1. Was begründet aus Sicht der Verwaltung den Mehrbedarf im Fachbereich 5 und ist der Mehrbedarf auf Dauer gegeben?
  2. Wir halten neben der Darstellung eines Projektbezuges beider Stellen vorerst eine Befristung auf fünf Jahre und damit die Ausweisung von zwei KW-Vermerken da Überprüfung im Jahre 2023 für angebracht.

 

Die Ausschussmitglieder sind mit der Vorgehensweise einverstanden. Dass dieser Antrag im Zusammenhang mit dem Stellenplan beraten werde und ohne Empfehlung an den Rat verwiesen werde.

Der Vorsitzende lässt hierüber abstimmen.

 

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Stellenplan ohne Empfehlung an den Rat zu verweisen.

 

Stimmen Dafür 19 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 0

 

Nunmehr lässt der Vorsitzende über die Punkte 1 – 3 des Beschlussvorschlages abstimmen. 

 

Beschlussvorschlag

1.    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse sowie seiner zuvor getroffenen Beschlüsse und getroffenen Empfehlungen zu den sonstigen Fachbereichsbudgets 100, 200, 300, 600, 013, 014, 015 und 017 dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

Stimmen Dafür 15 Stimmen dagegen 1 Enthaltungen 3

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1. Veränderungsliste vom 31.01.2019 aufgeführten Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzplanung dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

Stimmen Dafür 15 Stimmen dagegen 3 Enthaltungen 1