Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den vorgelegten Entwurf einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. E 21/1 - Neuer Steinweg - Nordwest – gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Leypoldt fragt, ob der Erlass einer Veränderungssperre für den Schulneubau problematisch wäre und evtl. zu Verzögerungen führt.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass die Veränderungssperre kein Instrument ist, welches ein Baugeschehen in Gänze anhält. Die Veränderungssperre würde die Bauvorhaben betreffen, die dem Planungsziel entgegenstehen. Die Verwaltung wäre bei entsprechenden Bauanträgen verpflichtet, dies entsprechend ermessensfehlerfrei zu prüfen. Es würde immer eine Einzelfallprüfung stattfinden.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Baars, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.