Sitzung: 19.03.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1801/2019
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für einen
Bereich der Rheinpromenade zwischen Wassertor und Fährstraße unter Anwendung der Bestimmungen des § 13a
BauGB einen Bebauungsplan
aufzustellen.
Das
Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 18/17 -Rheinpromenade-.
Das
künftige Plangebiet ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie
gekennzeichnet (siehe Anlage 1).
Zu 2)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung der
Planungsabsichten in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1
der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Mitglied Kukulies stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.