Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1         Der Rat beschließt, dass die Belange der Kampfmittelbeseitigung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

1.2         Der Rat beschließt, dass der Belang der Bodendenkmalpflege mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

1.3         Der Rat beschließt, den Bebauungsplanentwurf zur Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes nach Durchführung der Offenlage dahin gehend zu ändern, dass sich das in der textlichen Festsetzung Nr. 5.1 festgesetzte Pflanz- und Erhaltungsgebot auf einen Laubbaum I. Größenordnung sowie vier klein- bis mittelkronigen Laubbäume bezieht und um Pflanzlisten in Anpassung an die Gehölzlisten für Ersatzpflanzungen in der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein ergänzt wird.

1.4         Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde zur Beurteilung des Verkehrslärms mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

1.5         Der Rat beschließt, dass die Belange des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge mit der Ergänzung der Begründung gemäß den Ausführungen der Verwaltung sowie der Einführung eines Hinweises auf die Lage innerhalb der Deichschutzzone 3 abgewogen sind.

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans „4. Änderung des Bebauungsplans E 18/3 -Gaemsgasse-“ mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


 

Über den Antrag von Mitglied Jansen, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.