Sitzung: 09.04.2019 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1813/2019
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1
Der
Rat beschließt, dass die Belange der Kampfmittelbeseitigung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.2
Der
Rat beschließt, dass der Belang der Bodendenkmalpflege mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.3
Der
Rat beschließt, den Bebauungsplanentwurf zur Berücksichtigung der Belange des
Artenschutzes nach Durchführung der Offenlage dahin gehend zu ändern, dass sich
das in der textlichen Festsetzung Nr. 5.1 festgesetzte Pflanz- und
Erhaltungsgebot auf einen Laubbaum I. Größenordnung sowie vier klein- bis
mittelkronigen Laubbäume bezieht und um Pflanzlisten in Anpassung an die
Gehölzlisten für Ersatzpflanzungen in der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich
am Rhein ergänzt wird.
1.4
Der
Rat beschließt, dass die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde zur
Beurteilung des Verkehrslärms mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
1.5
Der
Rat beschließt, dass die Belange des Hochwasserschutzes und der
Hochwasservorsorge mit der Ergänzung der Begründung gemäß den Ausführungen der
Verwaltung sowie der Einführung eines Hinweises auf die Lage innerhalb der
Deichschutzzone 3 abgewogen sind.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans „4. Änderung des Bebauungsplans E
18/3 -Gaemsgasse-“ mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Über den Antrag von Mitglied Jansen, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.