Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich des Grundstücks Nierenberger Straße 136, Gemarkung Emmerich, Flur 10, Flurstück 505, unter Anwendung der Bestimmungen des § 13a BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 10/6 –Nierenberger Straße Ost-. 

 

Das künftige Plangebiet ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet (siehe Anlage 1).

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung der Planungsabsichten in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen. In Absprache mit dem Vorhabenträger ist die Voraussetzung hierfür die Anpassung der festgesetzten Gebäudehöhe im Teilgebiet WA2 im weiteren Verfahren, um eine abgestufte Höhenentwicklung im hinteren Teil des Baufeldes zu erreichen.

 


Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.