Sitzung: 07.05.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1855/2019
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich des
Grundstücks Nierenberger Straße 136, Gemarkung Emmerich, Flur 10, Flurstück
505, unter Anwendung der
Bestimmungen des § 13a BauGB einen
Bebauungsplan aufzustellen.
Das Bebauungsplanverfahren
erhält die Bezeichnung E 10/6
–Nierenberger Straße Ost-.
Das künftige
Plangebiet ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie
gekennzeichnet (siehe Anlage 1).
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung der
Planungsabsichten in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1
der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB zu veranlassen. In Absprache mit dem Vorhabenträger ist die
Voraussetzung hierfür die Anpassung der festgesetzten Gebäudehöhe im Teilgebiet
WA2 im weiteren Verfahren, um eine abgestufte Höhenentwicklung im hinteren Teil
des Baufeldes zu erreichen.
Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.