Beschlussvorschlag

 

Der Rat beauftragt mit Wirkung zum 01.08.2019 die Gebührentabelle und Satzung zur Erhebung von KiTa-Beiträgen wie folgt anzupassen:

 

  1. Die Betreuung für Kinder über drei Jahre grundsätzlich beitragsfrei zu stellen.
  2. Die Gebühren für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren pauschal um 30 % zu senken.
  3. Den Stichtag zur Berechnung (01.11. jeden Jahres) abzuschaffen und wie in anderen Kommunen zur Folgemonatsberechnung überzugehen.
  4. Einkünfte wie Aufwandpauschalen und Entschädigungen, die aus ehrenamtlichen Tätigkeiten (Feuerwehr, Übungsleiter, Kommunalpolitik etc.) entstehen, sollen nicht mehr als Einkommen i.S.d. Satzung angerechnet werden.
  5. Beitragsfestsetzung erst ab einem Jahresbruttoeinkommen i.H.v. 28.000 €.

 


Vor Einstieg in die Beratung dieses TOP appelliert Mitglied Ludwig in seiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses zum Verfahren an die Mitglieder, die eigenen bereits gefassten Beschlüsse ernst zu nehmen und diese nicht wieder zu verwerfen.

 

Frau Bremer nimmt Bezug auf den Beschluss des JHA vom 12.03.2019, der vorsah, über die Elternbeiträge erst dann erneut zu beraten, wenn die geplante gesetzliche Änderung der Grundlagen auf Landesebene beschlossen wurde.

Sie erläutert anhand einer Präsentation die mit dem modifizierten Verwaltungsvorschlag geplanten Änderungen der Gebührentabelle und der Beitragssatzung und greift hierbei auch die einzelnen Punkte aus dem gemeinsamen CDU und BGE Antrag auf.

 

Emmerich a.Rh. sei eine familienfreundliche Stadt und auch die Verwaltung wolle die Eltern entlasten. Um eine Gleichberechtigung für alle Kinder in der Altersstufe 0 – 6 Jahre erreichen, werde u.a. vorgeschlagen, die Beiträge um 30 % bzw. 25 % zu reduzieren. Damit sei Pkt. 2 des CDU/BGE Antrages grundsätzlich aufgegriffen.

 

Die Verwaltung schlage eine Beitragsfestsetzung erst ab einem Jahresbruttoeinkommen i.H.v. 28.000 € vor.

 

Bezüglich Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit macht Frau Bremer deutlich, dass schon nach bisheriger Satzung bestimmte Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit bei der Berechnung des Elternbeitrages unberücksichtigt bleiben. Hier würde die Verwaltung gerne dem CDU/BGE Antrag folgen und künftig diese Einnahmen generell anrechnungsfrei stellen. 

 

Die prozentuale jährliche Erhöhung der Elternbeiträge, gem. § 3 Abs. 5 der Elternbeitragssatzung möchte die Verwaltung abschaffen.

 

Frau Bremer verdeutlicht, dass die Eltern durch Planungen der Landesregierung mit einem zweiten beitragsfreien Kita-Jahr ab Kindergartenjahr ab 2020/2021 auch weiter finanziell entlastet werden sollen.

Priorität habe darüber hinaus der Ausbau der Betreuungsplätze, die Erweiterung der Öffnungszeiten, die Entwicklung und Beibehaltung von Qualitätsstandards.

Für die Stadt Emmerich sei es auch wichtig, Aufgaben für alle Familien – wie z.B. freiwillige Präventionsmaßnahmen für benachteiligte Kinder und Familien, die Förderung von Freizeit und Kulturangeboten, das Angebot an Betreuung, Schulversorgung sowie eine gute Qualität der Angebote für Familien - insgesamt erfüllen zu können.

Bei Mindereinnahmen über den Verwaltungsvorschlag hinaus sei die konstante Belastung für Folgejahre und die erschwerte Rückkehroption bei Verschlechterung der Haushaltslage zu bedenken.  

 

Zu beachten seien auch zukünftige Aufgaben, wie z.B. durch Änderung der Förderrichtlinien für die Kindertagespflege, weitere Zuschüsse, weiterer Ausbau U3 u. Ü3 Plätze, Sanierungsmaßnahmen im Bestand, Mehrkosten durch die KiBiz-Reform und Ausgaben für weitere wichtige Aufgaben (Familienbüro Wette Telder, die geplante zweite Jugendeinrichtung, sowie umfangreiche Angebote im Bereich Prävention), die den städtischen Haushalt belasten werden.

 

Die Stadt Emmerich wolle den Weg als familienfreundliche Stadt mit Blick auf alle Familien und alle Altersgruppen gerne weitergehen und die Familienfreundlichkeit damit weiter stärken.  

Der modifizierte Verwaltungsvorschlag sei mit dem Gedanken entwickelt worden, die Familien mit Kindern unter 6 Jahren zu entlasten aber auch einen finanziellen Spielraum für Kinder und Jugendlichen jeder Altersstufe zu behalten.

 

Mitglied Gertsen vertritt für seine Fraktion die Auffassung, ein Zugang zur frühkindlichen Bildung für alle Kinder unserer Stadt sei, unabhängig vom Einkommen der Eltern, notwendig. Hierzu sei die Entlastung der Eltern mit unteren und mittleren Einkommen erforderlich. Zwar stelle der gemeinsame Antrag Nr. XIX/2019 von CDU und BGE-Fraktion – insbesondere im Haushaltsjahr 2019/2020 - eine erhöhte Belastung für den städtischen Haushalt dar, jedoch sei zu erwarten, dass diese bereits im Haushaltsjahr darauf durch zugesagte Landesmittel wieder auf ein erträgliches Maß zurückgehe.

 

Mit Hinweis auf den Verwaltungsvorschlag, die Elternbeiträge bis 28.000 € Jahresbruttoeinkommen auch für den U-3 Bereich beitragsfrei zu stellen, beantragt Mitglied Gertsen im Namen der CDU- und BGE-Fraktion über den um

 - 5.  Beitragsfestsetzung erst ab einem Jahresbruttoeinkommen i.H.v. 28.000 € -

ergänzten vorliegenden Antrag Nr. XIX/2019 abzustimmen.

 

Mitglied Schaffeld erklärt im Namen der SPD-Fraktion sie halte es für zu früh, schon heute eine Entscheidung über Änderungen der Gebührentabelle und Satzung zu treffen. Sie wirbt dafür, hierzu erst nochmal die fachliche Diskussion zu führen.

Sie begründet dies u.a. mit der dringenden Notwendigkeit, die Kindertageseinrichtungen freiwillig höher zu bezuschussen, damit diese die Arbeitsbedingungen für das pädagogische Personal verbessern und damit die Qualität erhalten können. Die vorgesehene Flexibilisierung der Betreuungszeiten sei zwar richtig, um Vereinbarkeit von Familie und Beruf herzustellen, dürfe ab er nicht zu Lasten der Erzieherinnen gehen. Daher regt sie an, es jeder Kindertageseinrichtung in Emmerich zu ermöglichen, z.B. durch ½ neue Personalstellen für die Entlastung des pädagogischen Personals im Fall von z.B. Krankheit, Qualifizierungen und zusätzlichen Unwägbarkeiten, die den Erziehern über gesetzliche Vorgaben zugemutet würden, zu schaffen. Die zu erwartenden Kosten hierfür würden etwa dem Differenzbetrag zwischen Verwaltungsvorschlag und dem Vorschlag der CDU- und BGE-Fraktion entsprechen. Diese Möglichkeit sei u.a. jedoch bisher nicht bedacht worden.

 

Es sei richtig, die unteren Einkommensgruppen zu entlasten. Dem Verwaltungsvorschlag könne teilweise zugestimmt werden, dies dürfe aber nicht zu Lasten der Kräfte in den Einrichtungen gehen.  Ebenfalls müsse berücksichtigt werden, dass auch im Kindertagespflegebereich die Arbeitssituation bei sehr geringem Stundenlohn ohne Vertretung bei z.B. Krankheit schlecht sei.  

 

Mitglied Schaffeld schlägt für die SPD-Fraktion vor, einen kleinen Kreis von Fachleuten zu bilden, um in kurzer Zeit noch mögliche weitere Varianten auszuarbeiten, mit dem Ziel, Eltern zu entlasten und gleichzeitig zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher und Tagespflegekräfte beitragen zu können. Sie plädiert daher dafür, die Entscheidung zu vertagen.

 

Mitglied Sigmund spricht sich dafür aus, sofort einen Beschluss zugunsten der Entlastung von Familien zu fassen. Die BGE-Fraktion räume den kostenlosen Kitas für Kinder über 3 Jahre eine höhere Priorität ein, als manch anderen aktuellen Projekten der Stadt Emmerich. Kostenlose Kitas für Kinder über 3 Jahren und geringere Beiträge für Kinder unter 3 Jahren seien ein wichtiger Standortfaktor und eine starke Wirtschaftsförderungsmaßnahme.

Den Antrag der CDU-Fraktion, den gemeinsamen Antrag von CDU- und BGE-Fraktion um den Punkt 5  - Beitragsfestsetzung erst ab einem Jahresbruttoeinkommen i.H.v. 28.000 € -  zu ergänzen, unterstützt die BGE-Fraktion.

 

Mitglied Hauptstein vertritt für die UWE-Fraktion die Meinung, die Gestaltung der Kita-Beiträge stelle sich dem Bürger gegenüber als unfair gestaltet dar. Es gebe einige Berechnungsgrundlagen zur Beitragsbemessung, insbesondere bei der Ermittlung des Gesamteinkommens der Eltern, die diese übergebührlich belasten würden. Die UWE Fraktion spreche sich ebenfalls dafür aus, die Bürger stärker zu entlasten und unterstütze den Antrag der CDU- und BGE-Fraktion in seiner ursprünglichen Form. Die Einwände der SPD seien zwar nachvollziehbar, aber einem Kompromiss stimme die UWE-Fraktion nicht zu.

 

Bürgermeister Hinze spricht die Presseberichte an, die es zu diesem Thema vorab gab und kritisiert den öffentlichen Umgang der Politik mit diesem Thema hinsichtlich des Alternativvorschlages der Verwaltung. Die Berichterstattung über den Verwaltungsvorschlag, nach der Berichterstattung zum gemeinsamen CDU/BGE Antrag, halte er für gerechtfertigt. Er lasse es sich als Bürgermeister nicht nehmen, zu Anträgen öffentlich Stellung zu nehmen.  Wenn von Seiten der Politik vor der Beratung im Fachausschuss öffentlich schon deutlich erklärt werde, „der Verwaltungsvorschlag interessiert eigentlich nicht, wir bleiben bei unserem Antrag“ lasse dies seiner Meinung nach jede Ernsthaftigkeit im Umgang mit dem Sachthema vermissen. Sich scheinbar mit den Vorschlägen der Verwaltung erst gar nicht ernsthaft auseinander gesetzt zu haben halte er für ein fatales Zeichen an die Mitarbeiterschaft der Verwaltung und für kein gutes Miteinander. Durch die Verwaltung sei sehr ernsthaft und intensiv an der Berechnung der tatsächlichen Kosten und der Ausarbeitung der Alternativvorschläge gearbeitet worden.

 

Er betont, verwaltungsseitig sei deutlich gemacht worden, dass eine Reduzierung der Elternbeiträge um 25% bzw. 30 % eine gut spürbare Entlastung für die Eltern darstelle.

 

Lt. Schätzung durch CDU und BGE-Fraktion würde die Umsetzung ihres gemeinsamen Antrages die Einnahmesituation für den städtischen Haushalt um ca. 300.000 € reduzieren. Die Verwaltung sei jedoch bei ihrer Berechnung zu einem anderen, höheren Ergebnis gekommen und habe deutlich gemacht, das die Kosten für weitere geplante Maßnahmen zugunsten von Kindern und Jugendlichen wie z.B., Änderungen bei der Kindertagespflege, weiterer Ausbau der Betreuungsplätze, die 2. Jugendeinrichtung, die der Jugend von der Politik bereits versprochen wurde, die hier zu berücksichtigen sind. Hierzu gehöre auch z.B., dass über die Finanzierung der Betreuung in den Schulen noch nachgedacht werden müsse.   

 

Beratendes Mitglied Schmidt weist in ihrer Funktion als Kindergartenleiterin darauf hin, dass bei der Entscheidung berücksichtigt werden sollte, dass keine Einrichtung auf die zu erwartenden 35 Std.-Buchungen eingestellt sei. Weder baulich noch personell. Am Ende seien ggfls. die Kinder die leidtragenden.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Vorsitzende über den Antrag von Mitglied Gertsen, der dem gemeinsamen Antrag von CDU und BGE-Fraktion entspricht, mit der Ergänzung um Punkt 5  -   Beitragsfestsetzung erst ab einem Jahresbruttoeinkommen i.H.v. 28.000 € - unterstützt von Mitglied Siegmund und Mitglied Hauptstein, abstimmen.