Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu II.a)            Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Ableitung des Oberflächenwassers vom Grundstück der Kirche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu II.b.1)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der Denkmalämter mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.b.2)  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Gewässerschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu II.c)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.d.1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.d.2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.d.3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Umgang mit dem Boden mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

 

Zu II.d.4) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.e)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zu Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.f)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Pumpwerk mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans D2/1 -Pioniergelände- als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage. Er weist im Anschluss noch auf eine Planänderung hin, die auf Grundlage der neuen Grundstückssituation erfolgt sei. Die Wohnbaugrundstücke seien nun parzelliert und herausgeteilt und die Baugrenzen seien so angepasst worden, dass sie nun rechtwinklig zum Grundstück stehen. Außerdem seien die Straßennamen und Hausnummern ergänzt sowie im Bereich des Gewerbegebietes und der unteren Grünfläche für die Obstwiese Anpassungen vorgenommen worden, damit der B-Plan auch mit den künftigen Grundstücksverhältnissen übereinstimme. So solle der Plan nun offengelegt werden.

 

Mitglied Reintjes äußert sich zu der Frage von Herrn Vedder, ob die Bürger Dornicks noch in der Politik vertreten werden und bejaht dies. Er macht deutlich, dass dieses Vorhaben schon seit ca. 10 Jahren diskutiert werde und seitens der Politik und der Verwaltung schon längst hätte realisiert sein sollen. Probleme bereitet habe der Voreigentümer und auch das Problem der Pumpstation sei erst jetzt abschließend geklärt worden. Für die Planung spricht er sich positiv aus, nicht nur aus Gründen der Dorfentwicklung. Er nennt auch die Entsiegelung als Klimaanpassungsmaßnahme sowie die neu geschafften Grünflächen und die nicht versiegelten Vorgärten.

 Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen. 

 

Mitglied Gerritschen erklärt, dass die SPD die Entwicklungen nicht blockieren wolle, die Planung im Allgemeinen befürworte und auch heute ihre Zustimmung geben möchte. Es habe sie allerdings gestört, dass nicht passende Beschlussvorlagen genutzt wurden. Er nennt hier als Beispiel den Beschlussvorschlag Zu II.f), da die Vorlage noch den Zustand vor dem abgewogenen Zustand enthalte.

 

Mitglied Leypoldt teilt mit, dass sie sich dem Antrag der CDU anschließen. Er fragt nach,ob bei Hochwasser das Wasser, welches durch das Pumpwerk nicht mehr in den Altrheinarm gepumpt werden kann, sich zunächst in der Mulde sammelt und dann über ein Rohrsystem in den Graben der Pionierstraße eingeleitet wird.

Herr Bartel erläutert diesen Ablauf und erklärt, dass es sich hier um eine Bestandssituation seit der Deicherneuerung handle. Außerdem sinke die Gefahr der Belastung der Gräben, da ja jetzt auf der vorher versiegelten Fläche die Obstwiese mit einem Bodenspeicher entstehe.

Dieses Verfahren sieht Mitglied Leypoldt nicht als kritisch an, da die Gräben auch entwässert werden. Er fragt sich allerdings, ob es sinnvoll sei, die Entwässerung der neuen Straße oben auch zum Pumpwerk zu führen oder durch eine Straßenunterführung direkt in den Graben. Die Rohrleitungen in der Obstwiese können ja eventuell auch durch das Wurzelwerk beschädigt werden und der Graben sei durch die Straße nicht stärker belastet.

Herr Bartel erklärt hierzu allerdings, dass der Deichverband kein neues Wasser in den Graben leiten möchte. Es handle sich zwar um einen städtischen Graben, dieser münde aber in die Gräben des Deichverbandes. Man habe sich daher dazu entschieden, das Wasser anders abzuleiten, um die Gräben nicht weiter zu belasten, welche ja primär dem Hochwasserschutz dienen.

Als weitere Frage formuliert Mitglied Leypoldt, inwiefern die deichverbauten gewerblich genutzten Gebäude abgesichert seien, da die Pumpstation im B-Plan als geschützt eingetragen sei, die Gebäude aber nicht.

Herr Bartel klärt auf, dass der Erhalt eines Gebäudes im B-Plan nicht festzusetzen ist, dies geschehe ergänzend in einem städtebaulichen Vertrag. Sollte die Offenlage heute beschlossen werden, werden noch zu klärende Aspekte sowie Anregungen durch die Offenlage mit in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen. Der Vertragsentwurf werde dem ASE und dem Rat vor Satzungsbeschluss noch vorgestellt.

 

Mitglied Bartels sen. fragt nach, ob der Erwerber der Gewerbefläche für den Betrieb der Pumpstation verantwortlich ist. Herr Bartel erklärt hierzu, dass das Pumpwerk der Regenwasserentwässerung der Gewerbefläche diene und somit untrennbar dazugehöre.

 

Mitglied ten Brink sieht keine Probleme beim Entwässerungssystem, da das bisherige System erhalten bleibe, jedoch die zu entwässernde Fläche geringer werde. Die Gefahr einer Überflutung habe auch vorher schon bestanden, nur sei sie jetzt ebenfalls geringer, als mit der zuvor gesamtversiegelten Fläche. Er befürwortet das Vorgehen.