Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die vorliegenden Ausführungen der Verwaltung zum Entwurf der 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) als Grundlage für die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange von Seiten der Stadt Emmerich am Rhein bis zum 30.09.2019 gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf abzugebende Stellungnahme.

 


Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Kaiser teilt mit, dass er sich ein wenig im Konflikt befindet; die angedachten Flächen scheinen durchaus sinnvoll zu sein. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich im Regionalrat jedoch vehement gegen weitere Ausweitungen von Bauland ausgesprochen hat. Die Argumente sind die Schaffung des erforderlichen Wohnraums in der Rheinschiene muss sich stärker als bisher auf den bestehenden Siedlungsraum beziehen. Die aktuelle Studie des Testinstitutes weist nach, dass erhebliche Potentiale bestehen, insbesondere durch Nachverdichtung sowie Umnutzung und Aufstockung des Bestandes. Es muss in sozialgebundenen Wohnraum investiert werden. Ferner weist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf hin, dass der erst im Dezember 2017 verabschiedete Regionalplan noch erhebliche ungenutzte Wohnbauflächenreserven enthält. Diese vorhandenen Reserven sollten zuerst in Gänze ausgeschöpft werden, bevor neuer Freiraum planerisch in Anspruch genommen würde. Von Seiten seiner Fraktion ist eine Stellungnahme zur weiteren Ausweitung von mehr Wohnbauland am Rhein nicht notwendig.

 

Mitglied Kukulies ist durchaus der Meinung, dass die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein durchaus sinnvoll und schlüssig ist. Lt. Aussage der Verwaltung sollen die derzeit ausgewiesenen Stellen nicht zuerst bebaut werden, da bei Bedarf dies eine Änderung im Regionalplan erschweren würde. Auch das Argument der Betuwe ist zielführend. Eine Ausweisung bedeutet ja nicht, dass man diese Stellen sofort bebauen würde. Seine Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.

Er macht deutlich, dass intensiv und sensibel daran weiter gearbeitet werden sollte, u. a. eine Lückenbebauung oder Umwandlung alter Gebäude in Baufläche zu ermöglichen. Mit dem zu versiegelnden Boden sollte behutsam umgegangen werden.

 

Mitglied Gerritschen teilt für seine Fraktion mit, dass auch sie sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließen kann. Auf seine Nachfrage hinsichtlich Arrondierungsflächen im Bereich östlich der Hegiusstraße, Leni-Braunmüller-Straße teilt Herr Bartel mit, dass diese Flächen bereits im Regionalplan als Arrondierungsflächen eingeflossen sind. Die Entwicklung dieser Flächen kann somit von der Stadt Emmerich am Rhein erfolgen.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Mölder antwortet Herr Bartel, dass es sich um weitere Flächen (in Ergänzung der bereits vor Jahren vorgestellten kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Bauflächen) handelt. Sowohl im Regionalplan als auch im Flächennutzungsplan sind noch Reserveflächen vorhanden, die jedoch nicht einfach zu entwickeln sind. Dies hängt u. a. davon ab, wie der Wohnbaulandbedarf der Stadt Emmerich am Rhein abbildbar ist. Eine Regionalplanänderung ist sehr langwierig und durch die Stellungnahme möchte die Stadt Emmerich am Rhein vorsorgen, um über die kurz-, mittel- und langfristigen Flächen hinaus Perspektiven für eine Planung und Ausweichmöglichkeiten zu erhalten.

 

Mitglied Leypoldt macht deutlich, dass die Regionalplanung eine übergeordnete Planung ist, auf der nachher die entsprechenden Flächennutzungspläne und daraus resultierend Bebauungspläne erstellt werden können. Eine Lückenbebauung ist in keiner Weise widersprüchlich zum Regionalplan. Die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein ist zu befürworten.

 

Mitglied Dr. Reintjes stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.