Sitzung: 08.10.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1986/2019
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahmen der TWE und der KBE zur Kenntnis.
1.2 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahmen der Fachbehörden des
Denkmalschutzes zur Kenntnis.t
1.3 Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass den Anregungen zu den Boden-
denkmalbelangen entsprechend
den Ausführungen der Verwaltung gefolgt wird.
1.4 Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die
Stellungnahme der Deutschen
Telekom zur Kenntnis.
1.5 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung der Unteren
Bodenschutzbehörde mit einer
Ergänzung im Kap. 7.5 in der Entwurfsbegründung gefolgt wird.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, und
beauftragt die Verwaltung die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Herr Bartel erläutert die Vorlage.
Mitglied ten Brink weist darauf hin, dass der bisherige Bebauungsplan eine Rad-Fußwege-Verbindung von Süd nach Nord (Stadtwerke bis Bahnhof) beinhaltete und diese Rad-Fußwege-Verbindung muss in dem neuen Bebauungsplan eingearbeitet werden. Sollte diese Verbindung nicht eingeplant werden wäre die Radwegeplanung für ganz Emmerich hinfällig. Ohne einen Rad- und Fußweg werden die planungsrechtlichen Vorgaben zur Nahmobilität nicht erfüllt. Er spricht die Bitte an Alle aus, dass eine Rad- und Fußwegeverbindung im neuen Straßentrog und im neuen Bebauungsplan eingetragen wird.
Vorsitzender Jansen macht den Hinweis, dass dies nicht Gegenstand der Vorlage ist. Die Vorlage befasst sich mit der Aufhebung des Bebauungsplanes.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs weist darauf hin, dass die vorgetragene Thematik von Mitglied ten Brink bekannt ist. Die Frage der EÜ-F und einer Nebenanlage in der EÜ am Löwentor wurde vom Rat mehrfach beschlossen und war Grundlage der Stellungnahmen der Stadt Emmerich am Rhein. Die Frage ist in jetziger Situation in keiner Weise relevant. Sie wird erst im Rahmen des Bebauungsplanes interessant. Dann muss geprüft werden, ob das, was vom Rat beschlossen worden ist, deckungsgleich mit dem ist, was im Sinne einer Nebenanlage in der EÜ ist.
Mitglied Mölder stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Auf Nachfrage von Mitglied Dr. Reintjes antwortet Herr Bartel, dass durch die Aufhebung des Bebauungsplanes künftige Bauvorhaben in dem Bereich der ehemaligen Feuerwache nach § 34 BauGB beurteilt werden. Erster Beigeordneter Dr. Wachs ergänzt, dass allerdings ein entsprechender Bebauungsplan zu erarbeiten ist, wenn der Charakter des geplanten Bauvorhabens (z. B. Immissionsschutz) dies erfordert.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Mölder, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.