Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt auf der Grundlage der Ausführungen der Verwaltung, den Bebauungsplanentwurf dahingehend zu ergänzen, dass eine Fläche für ein Leitungsrecht parallel zum Entwässerungsgraben zwischen den beiden Privatwegeflächen festgesetzt wird.

 

1.2         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt auf der Grundlage der Ausführungen der Verwaltung den Bebauungsplanentwurf um einen Hinweis auf erforderliche wasserrechtliche Genehmigungen im Falle von Maßnahmen, die das Gewässer verändern oder beeinflussen können, zu ergänzen.

 

1.3         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Bebauungsplanentwurf entsprechend den Ausführungen der Verwaltung um eine textliche Festsetzung zur Altlastsanierung, eine veränderte Kennzeichnung der Altlastfläche sowie einen Hinweis zu ergänzen.

 

 

1.4         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt aufgrund der Ausführungen der Verwaltung, den Bebauungsplanentwurf hinsichtlich der straßenbaulichen Belange unverändert zu belassen.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den beiliegenden Änderungsentwurf gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 erneut auszulegen und beauftragt die Verwaltung Stellungnahmen erneut einzuholen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB sollen Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf 2 Wochen gekürzt.

 


Auf Nachfrage von Mitglied Spiertz, ob die bereits begonnen Maßnahmen irgendwelche Nachteile für den Bauherrn bringen, teilt Herr Bartel mit, dass die Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Bauherrn steht. Derzeit werden Altlastenuntersuchungen durchgeführt und der Bauherr bereits mit Baumaßnahmen beginnt. Diese sind konform mit dem Planungsrecht.

 

Mitglied Dr. Reintjes und Mitglied Schaffeld stellen gemeinsam den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.