Sitzung: 21.04.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 2220/2020
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt auf der Grundlage der Ausführungen
der Verwaltung, den Bebauungsplanentwurf dahingehend zu ergänzen, dass eine
Fläche für ein Leitungsrecht parallel zum Entwässerungsgraben zwischen den
beiden Privatwegeflächen festgesetzt wird.
1.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt auf der Grundlage der Ausführungen
der Verwaltung den Bebauungsplanentwurf um einen Hinweis auf erforderliche
wasserrechtliche Genehmigungen im Falle von Maßnahmen, die das Gewässer
verändern oder beeinflussen können, zu ergänzen.
1.3
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Bebauungsplanentwurf
entsprechend den Ausführungen der Verwaltung um eine textliche Festsetzung zur
Altlastsanierung, eine veränderte Kennzeichnung der Altlastfläche sowie einen
Hinweis zu ergänzen.
1.4
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt aufgrund der Ausführungen der
Verwaltung, den Bebauungsplanentwurf hinsichtlich der straßenbaulichen Belange
unverändert zu belassen.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den beiliegenden Änderungsentwurf gemäß § 4a Abs. 3
Satz 1 erneut auszulegen und beauftragt die Verwaltung Stellungnahmen erneut
einzuholen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB sollen Stellungnahmen nur zu den
geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz
3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf 2
Wochen gekürzt.
Auf
Nachfrage von Mitglied Spiertz, ob die bereits begonnen Maßnahmen irgendwelche
Nachteile für den Bauherrn bringen, teilt Herr Bartel mit, dass die Verwaltung
in enger Abstimmung mit dem Bauherrn steht. Derzeit werden
Altlastenuntersuchungen durchgeführt und der Bauherr bereits mit Baumaßnahmen
beginnt. Diese sind konform mit dem Planungsrecht.
Mitglied
Dr. Reintjes und Mitglied Schaffeld stellen gemeinsam den Antrag, nach Vorlage
zu beschließen.