Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1         Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) beschließt, dass die Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2         Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) beschließt, dass die Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3         Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) beschließt, dass die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu 2)

Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) beschließt den beiliegenden Entwurf zur Teilaufhebung des Bebauungsplans E 24/2 -Lohmann- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


 

Über den Antrag von Mitglied Baars, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.