Sitzung: 12.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 2218/2020
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1
Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60
Abs. 1 Satz 2 GO NW) beschließt,
dass die Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2
Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60
Abs. 1 Satz 2 GO NW) beschließt,
dass die Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.3
Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60
Abs. 1 Satz 2 GO NW) beschließt,
dass die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu 2)
Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60
Abs. 1 Satz 2 GO NW) beschließt
den beiliegenden Entwurf zur Teilaufhebung des Bebauungsplans E 24/2 -Lohmann-
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Über den Antrag von Mitglied Baars, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.