Beschlussvorschlag

 

Der Wahlausschuss beschließt:

 

A.    Die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin entsprechend Anlage A dieser Vorlage.

 

B.    Die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Emmerich am Rhein in den Wahlbezirken entsprechend Anlage B dieser Vorlage.

 

C.   Die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Emmerich am Rhein aus den Reservelisten entsprechend Anlage C dieser Vorlage.

 


 

Der Wahlleiter erklärt, dass über die in der Vorlage gemachten Wahlvorschläge als Anlage A zur  Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin, Anlage B für die Wahl des Rates der Stadt Emmerich am Rhein und Anlage C der Wahlvorschläge für die Wahl des Rates aus den Reservelisten beschlossen werden müsse.

 

Der Verlauf der Beratung und Beschlussfassung ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Niederschrift nach Anlage 16 zu § 28 Abs. 6, §§ 70, 75 a) KWahlO.

 

Ergänzend hierzu:

 

Bericht über das Ergebnis der Vorprüfung:

Frau Lebbing informiert darüber, dass alle Wahlvorschläge fristgerecht eingereicht wurden und festgestellte Mängel sämtlich bis zum Ablauf der Einreichungsfrist nach Austausch mit den jeweiligen Vertrauenspersonen ausgeräumt werden konnten.

Somit wird empfohlen, die Wahlvorschläge wie in den vorliegenden Anlagen A, B und C zuzulassen und keine Zurückweisung vorzunehmen.

 

Der Wahlleiter stellt fest, dass weitere Fragen nicht gestellt werden und verliest nun den Beschlussvorschlag.

Beisitzer Dr. Reintjes stellt den Antrag gemäß Vorlage zu beschließen.

Der Wahlleiter lässt hierüber abstimmen.