meister / zur hauptamtlichen Bürgermeisterin sowie zur Vertretung der Stadt Emmerich am Rhein und Entscheidung über ihre Zulassung
Beschlussvorschlag
Der Wahlausschuss
beschließt
A.
Die
Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters / der
Bürgermeisterin entsprechend Anlage A dieser Vorlage.
B.
Die
Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Emmerich am Rhein
in den Wahlbezirken entsprechend Anlage B dieser Vorlage.
C.
Die
Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Emmerich am Rhein
aus den Reservelisten entsprechend Anlage C dieser Vorlage.
Sachdarstellung :
Am 13. September
2020 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Dem Wahlausschuss
obliegt die Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Die Aufforderung
zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters / der
Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Emmerich am Rhein wurde am 17.
März 2020 bekannt gemacht (Emmericher Amtsblatt Ausgabe 7/2020). Nach Maßgabe
des Gesetzes zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 vom 29.05.2020 (GV. NRW.2020 Nr. 19 vom 2.6.2020 Seite 357
bis 380) erfolgte vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie und der
Herausforderungen, die diese u.a. auch an die Wahlvorschlagsträger stellt, die
Änderung der vorstehend genannten Aufforderung. Die neuerliche Bekanntmachung
wurde am 25.Juni 2020 vollzogen (Emmericher Amtsblatt Ausgabe 21/2020).
Die Frist zur
Einreichung von Wahlvorschlägen endete am 27. Juli 2020 um 18.00 Uhr.
Bis zu diesem
Zeitpunkt wurden folgende Wahlvorschläge eingereicht:
A.
Wahlvorschläge
für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin (siehe Anlage A);
B.
Wahlvorschläge
für die Wahl in den Wahlbezirken (siehe Anlage B );
C.
Wahlvorschläge
für die Wahl aus den Reservelisten (siehe Anlage C).
Eine Vorprüfung der
Wahlvorschläge erfolgte durch den Wahlleiter. Über das Ergebnis wird in der
Sitzung berichtet.
Der Wahllausschuss
prüft die eingegangenen Wahlvorschläge und beschließt gemäß § 18 Abs. 3 KWahlG
in Verbindung mit § 28 Abs. 3 KWahlO über ihre Zulassung oder Zurückweisung.
Das Prüfverfahren
erstreckt sich im Besonderen auf folgende Punkte:
a) Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe und ggf. Kurzbezeichnung, im Falle eines Einzelbewerbers/einer Einzelbewerberin Name und ggf. Kennwort,
b) bei Parteien und Wählergruppen
aa) Nachweise über demokratisch gewählten Vorstand, schriftliche Satzung und Programm, falls eine Partei oder Wählergruppe in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen
bei Wahlvorschlägen für die Bürgermeisterwahl:
in der Vertretung der Gemeinde, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlags aus dem Land im Bundestag vertreten ist,
bei Wahlvorschlägen für die Gemeinderatswahl:
in der zu wählenden Vertretung, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten ist,
und – nur bei Parteien – auch die Unterlagen gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1
Nr. 1 und 2, Abs. 4 des Parteiengesetzes bis zum Tage der Wahlausschreibung dem Bundeswahlleiter nicht eingereicht hat.
bb) Aufstellung der Bewerber/Bewerberinnen an Hand der Ausfertigung der Niederschrift über die Versammlung nach § 17, § 46 b des Kommunalwahlgesetzes,
c) Unterzeichnung des Wahlvorschlags, Bescheinigung des Wahlrechts und Zahl der gültigen Unterschriften,
d) Person des Bewerbers/der Bewerberin, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit.
Über die Sitzung
des Wahlausschusses wird eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 16 der
Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31. August 1993 (GV.NRW. S.592, ber. S. 967)
zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 5. Mai 2020 (GV. NRW. S. 312d), in Kraft getreten am 7. Mai 2020. gefertigt.
Diese ist vom
Wahlleiter, der Schriftführerin und allen
anwesenden Beisitzern unmittelbar im Anschluss an die Sitzung zu unterschreiben
persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Der Wahlleiter
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter