Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den vorliegenden Entwurf des Klimaschutzteilkonzeptes - Fuß- und Radwegekonzept - für die Stadt Emmerich am Rhein.

 

 


Herr Bartel führt aus, dass das seit zwei Jahren geplante Nahmobilitätskonzept nun beschlussfähig sei und geht im Zuge dessen auf die Historie zur Entstehung des Klimaschutzteilkonzeptes ein. Dazu erklärt er, dass den Bürgern zu Beginn, von Juli bis Oktober 2019, eine interaktive Mängelkarte zur Verfügung gestellt wurde, auf welcher die Bürger Rückmeldungen zu Fuß- und Radwegen in Emmerich geben konnten, wobei etwa 400 Mängel angezeigt wurden. Des Weiteren habe eine repräsentative Haushaltsbefragung stattgefunden, bei welcher stichprobenartig Bewohner der Stadt Emmerich am Rhein angeschrieben wurden und diese bezüglich der Fortbewegungsmittel zur Erfüllung verschiedener alltäglicher Aufgaben befragt wurden, um die Verkehrsverteilung in Emmerich am Rhein analysieren zu können. Ziel sei die Verringerung des Kfz-Verkehrs und die Steigerung des Fuß- und Radverkehrs. Weiter führt Herr Bartel aus, dass im November 2019 eine Arbeitsgruppe mit mehreren Instanzen aus Emmerich stattgefunden habe, um allgemein bekannte Mängel und diesbezügliche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Fuß- und Radwege in Emmerich am Rhein auszuarbeiten. Anschließend erklärt Herr Bartel, dass man zum Ende der Bestandserhebung einen Planungsspaziergang und eine Radtour durch die Innenstadt und umliegende Wohngebiete durchgeführt habe, um weitere Verbesserungsbedarfe festzustellen. Weiter führte er aus, dass aus jeder dieser Meldungen entsprechende Maßnahmen erstellt wurden, welche dem Rat und der Öffentlichkeit vorgelegt wurden. Diesbezüglich erläutert Herr Bartel, dass man parallel den Baulastträger Straßen NRW sowie die Kreispolizei an der Prüfung aller Maßnahmen beteiligt habe. Daraus entstandene Einwände wurden eingearbeitet. Daraufhin erklärt Herr Bartel, dass man die Maßnahmen zukünftig aufgrund dieses Konzepts im Haushalt berücksichtigen könne, um folglich die Umsetzung der Maßnahmen sukzessiv durchführen zu können. Im Anschluss erklärt Herr Bartel, dass man begleitende Maßnahmen durchgeführt habe und führt dazu exemplarisch das Stadtradeln an, welches in Emmerich am Rhein sehr erfolgreich gewesen sei. Bezüglich des Rad- und Fußwegekonzeptes weist Herr Bartel auch darauf hin, dass dieses finanziell gefördert wird, da es ein Teil des Klimaschutzteilkonzeptes sei. Die Fördermittel sollen für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers genutzt werden. Zudem sei dieses Konzept Grundlage für eine Bewerbung bei der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Städte (AGFS). Abschließend verdeutlicht Herr Bartel, dass dies ein offenes Konzept sei und folglich eine Anpassung des Maßnahmenkataloges erfolgen kann. Im Zuge dessen bittet Herr Bartel um Mitteilung, sofern ein Mangel bekannt ist und verweist auf den Mägelmelder der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Vorsitzender Jansen fasst zusammen, dass weitere Anregungen eingearbeitet werden können, der Antrag für die Förderung des Konzepts bis zum 30.09.2020 eingereicht werden müsse und dies zudem die Grundlage für eine Bewerbung bei der AGFS sei. Zudem erläutert er, dass dies im Haushalt eingeplant werde.

 

Mitglied Leypold bedankt sich bei der Verwaltung und erfragt, ab wann ein Klimaschutzmanager in der Verwaltung einzuplanen sei. Herr Bartel verweist darauf, dass das Klimaschutzteilkonzept vorerst ein Zugang zu einem Klimaschutzmanager sein kann und dies als Stabstelle innerhalb der Verwaltung geplant sei. Bezüglich der Einstellung verweist Herr Bartel auf die Zuständigkeit des Fachbereich 1 – Zentrale Dienste. Herr Dr. Wachs erklärt dazu, dass Ausschreibungsunterlagen für die benannte Stelle zusammengestellt worden sind und das Bewerbungsverfahren somit angelaufen sei. Bezüglich des weiteren Bewerbungsverfahrens gelte es nun vorerst abzuwarten.

 

Mitglied Leypold erfragt zusätzlich, wie oft mit einer Berichterstattung bezüglich der Fortschritte in der Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes gerechnet werden könne. Herr Bartel erklärt, dass durch die Differenz der Maßnahmen in Aufwand und Zeit kein fester Zeitrahmen geschaffen werden kann, in dem für den betroffenen Ausschuss eine Berichterstattung vorzunehmen sei.

 

Mitglied Gerritschen bedankt sich bei der Verwaltung und bei den Teilnehmern des Stadtradelns und Erkundungsradelns. Zudem verweist er auf die Wertung mehrerer Maßnahmen im Konzept und erklärt dazu, dass er die aktuelle Wertung nicht mittragen könne. Gleichzeit weist Mitglied Gerritschen darauf, dass durch die Gestaltung als offenes und dynamisches Konzept eine Veränderung der Maßnahmen vorstellbar sei.

 

Mitglied Kaiser bedankt sich für die Gestaltung als offenes Konzept. Zudem weist er darauf hin, dass bereits im Jahr 2014 ein Antrag eingereicht worden sei, sich bei der AGFS zu bewerben. Zudem erklärt Mitglied Kaiser, dass eine Verbindung der Innenstadt mit den Außenbezirken im Fuß- und Radwegekonzept nicht berücksichtigt worden sei. Außerdem erfragt er, ob bei der geplanten Unterführung am Löwentor ein Fahrradweg gemäß Antrag eingeplant sei. Herr Dr. Wachs weist darauf hin, dass die Beschlussüberwachung nur Thema im Rat sei. In Bezug auf die Nebenanlage erklärt er, dass das Eisenbahnbundesamt angeschrieben worden sei.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt zusätzlich, dass aufgrund der Planungen der Betuwe eine dauerhafte Fortschreibung des Teilkonzeptes erforderlich sei.

 

Herr ten Brink erfragt, inwiefern das Konzept der Betuwe als Unterstützung bei den geforderten Aufhebungen der Bahnübergänge in Bezug auf Fuß- und Radwege genutzt werden könne. Herr Dr. Wachs erklärt, dass bei der Überschneidung der Konzepte ein Deckblattverfahren stattfinden werde, um Ergänzungen bezüglich des Fuß- und Radwegekonzeptes aufzunehmen. Zusätzlich erfragt Mitglied ten Brink, ob ein Radweg bei der geplanten Unterführung am Löwentor eingeplant sei. Herr Dr. Wachs weist darauf hin, dass dies von der Stellungnahme des Rates abhänge.

 

Mitglied Leypold erfragt, ob ein erneuter Termin als Berichterstattung festgehalten werden könne. Herr Dr. Wachs erklärt, dass dies nicht zugesichert werden könne, da der Aufwand der Maßnahmen unterschiedlich sei. In Bezug auf größere Maßnahmen erklärt Herr Dr. Wachs zusätzlich, dass eine Beteiligung des Rates erforderlich sei. Mitglied Leypold erklärt, dass das Ziel sei den Prozess zu begleiten und weist darauf hin, dass die Anwesenheit des Klimaschutzmanagers in einigen Sitzungen zum Zwecke der Berichterstattung zu erwarten sei. Herr Dr. Wachs weist darauf hin, dass dies 2019 im Konzept des Klimaschutzmanagers bereits beschlossen worden ist.

 

Mitglied Spirtz schlägt vor, dass ein Verweis zum Klimaschutzkonzept in den Anträgen berücksichtigt werden könne.

 

Mitglied ten Brink erfragt, ob Unterlagen der Planung vor der Umsetzung dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorgelegt werden. Vorsitzender Jansen weist darauf hin, dass dies übliches Verwaltungshandeln sei.