Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu I.a)             Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen die Nachbargrundstücke des geplanten Parkplatzes betreffend zur Kenntnis genommen werden.

Zu I.b)             Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung für einen Kreisverkehr sowie für großkronige Bäume auf dem Parkplatz zur Kenntnis genommen wird.

Zu I.c.1)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung zu Bäumen auf dem Plangebiet mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu I.c.2)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung zur Plangebietsgröße mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu I.c.3-5)       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Gestaltung des Parkplatzes, den öffentlichen Verkehrsflächen und der Erschließung zur Kenntnis genommen werden.

 

Zu I.c.6)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung zum Schmutzwasser mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu I.c.7)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung zum Regenwasser mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu I.c.8)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung zum Lärm mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu I.c.9)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung zu Belangen von Natur und Landschaft zur Kenntnis genommen wird.

 

Zu I.d)             Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung zur Festsetzung des Parkplatzes zur Kenntnis genommen wird.

 

Zu I.e)             Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung zur Festsetzung des Parkplatzes zur Kenntnis genommen wird.

 

Zu II.a.1)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.a.2)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.a.3)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung der Unteren Immissionsschutzbehörde zur Kenntnis genommen wird.

 

Zu II.b)            Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.c)            Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung der Deutschen Telekom Technik zur Kenntnis genommen wird.

 

Zu II.d)            Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung der Technischen Werke Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans E 25/1 -Steintorgelände- als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Herr Bartel:

„Wir sind hier in einem Verfahren, das ist entstanden durch die Planung der Rettungswache des Kreises Kleve, die sich eben als Standort das Steintorgelände ausgesucht haben. Das Steintorgelände ist planungsrechtlich nicht ohne weiteres zu bebauen, sondern dafür musste eben ein Bebauungsplan aufgestellt werden und da wir ein großes Areal haben, welches da zu beplanen ist, in dem auch an verschiedenen Stellen auch verschiedene Interessen da sind oder auch verschiedene räumliche Gegebenheiten da sind, haben wir uns dazu entschieden einen Bebauungsplan aufzustellen, der dann eben das Steintorgelände mit dem Standort der Rettungswache und auch das Postgebäude, welches mittelfristig zur Disposition steht, mit zu überplanen. Dementsprechend wurde im September ein Aufstellungsbeschluss gefasst, letzten Jahres. Wir haben einen Vorentwurf im Frühjahr, kurz nach Beginn oder gerade als Corona anfing, im Rathaus öffentlich ausgelegt, haben die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt und haben entsprechende Anregungen erhalten. Jetzt ist es so, wir sind zeitlich sehr in Bedrängnis diesen Bebauungsplan vorzuführen und abzuschließen, weil die Rettungswache, so wie sie geplant ist, nicht endgültig gebaut werden kann, ohne entsprechendes Planungsrecht. Insofern müssen wir den Bebauungsplan mindestens bis zur Offenlage vorantreiben, um dann eben im besten Fall, wenn jetzt keine Stellungnahmen kommen zu diesem Teil der Rettungswache, die Rettungswache auf dem Stand nach § 33 BauGB, also vor Satzungsbeschluss genehmigen zu können. Für den Teil des geplanten Parkplatzes können wir so schnell wie die Rettungswache jetzt gerade vor Ort gebaut wird, nicht planen, sodass wir da keine ausreichende Parkplatzplanung vorliegen haben, die entsprechend dann auch dazu dienen würde jetzt eine Abwägung zu treffen für die Stellungsnahmen die jetzt eingegangen sind. Da geht es um Bäume, geht um Entwässerung, geht um Lärmschutz, geht um Zufahrten zu dem Parkplatz. Das Ganze müssen wir jetzt einfach vor die Klammer ziehen und sagen: Ok wir gehen mit dieser flächenhaften Entwicklung rein. Der Bebauungsplan zeichnet oder setzt ja flächenhaft Nutzungen fest für bestimmte Bereiche. So führen wir das fort und würden dann eben zur Abwägung dieser Anregungen die gekommen sind in aller Ruhe eine Ausbauplanung erarbeiten um dann abschließend zum Satzungsbeschluss des gesamten Plans dann eben darauf auch reagieren zu können. Insofern liegt Ihnen jetzt hier der Beschluss zur Offenlage vor, dass wir jetzt schnell diese Offenlage durchführen können und dann die Rettungswache abschließend baurechtlich genehmigen können.“

 

Vorsitzender Jansen:

„Danke Herr Bartel. Ich fasse mal zusammen: Wir stellen Baurecht her nach 33, damit wir die Rettungswache weiter ausführen können. Wir machen hier und heute keine Abwägung der Eingaben für den zweiten Teil, ich nenne ihn mal B, wie es in der Vorlage angegeben worden ist, für den eventuellen Bereich des Parkens. Das sind zwei verschiedene Dinge. Hier und heute werden wir abstimmen, um nach 33 Baurecht zu schaffen, um die Rettungswache in Gänze abschließen zu können und in Gänze das Baurecht herstellen für den Antragsteller. Jetzt habe ich die Wortmeldungen Herr Leypoldt, dann Herr Baars, dann Herr Reintjes.“

 

Mitglied Leypoldt:

„Vielen Dank Herr Vorsitzender. Herr Bartel, was die BGE-Fraktion in der Vorlage stört, ist, dass lediglich die Hinweise als Hinweise aufgenommen sind und im Beschlussvorschlag sich so nicht unbedingt wiederfinden. Wir würden daher den Beschlussvorschlag zu Erstens dann ändern wollen und dann im Nachhinein diese Punkte die eben dann abgewogen werden sollen dahinter fassen und ich würde dann gerne auch bei diesem Tagesordnungspunkt um Wortprotokoll bitten, dass das aufgenommen wird und würde den geänderten Beschlussvorschlag jetzt auch gerne verlesen.“

 

Vorsitzender Jansen:

„Vielleicht direkt dazu Herr Dr. Wachs. Er zeigte auf.“

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs:

„Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren. Herr Leypoldt Sie hatten gerade die Anmerkung gemacht nach dem Motto, der Hinweis ist nicht, oder den sehen wir da nicht im Beschluss drin. Ich möchte dazu eine grundsätzliche Anmerkung machen. Wir werden das nachher in der Ratssitzung dann auch nochmal in Sachen verkaufsoffene Sonntage aus einer anderen Warte uns anschauen. Die Frage dessen, was hier beschlossen wird, ist nicht nur der Beschussvorschlag, sondern dieser Beschlussvorschlag und das sehen Sie an den anderen Gesichtspunkten, ergibt sich inhaltlich immer aus dem was in der Sachverhaltsdarstellung mit drin ist. Also würde beispielsweise ein Bebauungsplan in einer Normkontrolle vor dem Oberverwaltungsgericht landen, würde sich der entsprechende Senat auch immer die Sachdarstellung anschauen. Nicht nur die, sondern letztendlich auch das Protokoll zu der entsprechenden Sitzung, um sich ein Bild darüber zu machen, was Entscheidungsgrundlage des gesamten Geschehens gegeben ist. Also die Hinweise, die auf das Verfahren in der Sachverhaltsdarstellung abgebildet sind, sind verbindlicher Teil des gesamten Geschehens.“

 

Vorsitzender Jansen:

„Eine Zusatzfrage oder Anregung Herr Leypoldt.“

 

Mitglied Leypoldt:

„In den Hinweisen steht dort `Teilfläche B den Parkplatz´. Dann steht `Teilfläche B betreffend Erfolg spätestens zum Satzungsbeschluss die Abwägung der Anregung´ und so weiter. Und das sind für uns Punkte, die wir so nicht mittragen würden. Wir würden die anders formulieren, vielleicht darf ich es mal vorlesen, vielleicht sagen Sie, ok im Ergebnis sehen Sie da vielleicht das gleiche, für uns ist das vielleicht Feintuning, wenn Sie so wollen, aber für uns ist unser Sachverhalt, den wir da sehen wollen, ist eigentlich da in dem dann widergegeben.“

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs:

„Ich weise nur darauf hin, wir sind hier in rechtlichen Gegebenheiten. Da sind wir nicht in allgemeinen sprachlichen oder sonst wie literarischen Zusammenhängen, sondern das BauGB gibt uns Linien vor, die haben wir einzuhalten, sonst ist die Norm nachher in den Wicken.“

 

Mitglied Leypoldt:

„Aber in einem Planverfahren kann man in Abschnitt A und Abschnitt B teilen.“

 

Vorsitzender Jansen:

„Zusatzfrage haben Sie, Herr Leypoldt.“

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs:

„Sonst hätten wir es nicht gemacht.“

 

Mitglied Leypoldt:

„Ja, darf ich verlesen?“

 

Vorsitzender Jansen:

„Ja, Sie haben nochmal das Wort und tragen Sie nochmal vor bitte, Ihren Beschlussvorschlag.“

 

Mitglied Leypoldt:

„Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass das Planverfahren in zwei Abschnitte, A und B, zum Abschluss gebracht werden soll, der Teilbereich A für die im Bau befindliche Rettungswache mit dem Postgebäude, sowie Teilbereich B für die Restfläche. Da die Planungen für den Teilbereich A weit vorangeschritten sind, soll dieser Teil schnellstmöglich beschlossen werden. Der Rat beschließt, dass für den Teil B durch den jetzigen Offenlagebeschluss noch keine Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen stattfindet und eine Zweckbestimmung Parkplatz noch nicht erfolgt. Die Abwägung der Anregungen die den Teilbereich B betreffen erfolgen später. Die nachfolgend aufgeführten Abwägungsvorschläge der Verwaltung betreffen dezidiert nur den Teilbereich A mit der Post und der Rettungswache. Und dann würde man entsprechend die Abwägungsvorschläge, wie die Verwaltung Sie aufgeführt hat dann zur Kenntnis nehmen oder abwägen.“

 

Vorsitzender Jansen:

„Nein, abwägen tun wir heute nicht. Wir haben hier nun die Abwägung, haben wir gesagt, wir sind ja in der Sache glaube ich alle einig. Wir sind einig, dass wir hier beschließen, um die Rettungswache weiter zu Ende bringen zu können und da eben nach 33 das Baurecht herbringen. Jetzt geht es um die Formulierung des Beschlusses. Das ist ja ein Teil was Sie jetzt beantragt haben, wenn ich es jetzt mal so nehme, was ja auch in der Vorlage erörtert worden ist. So habe ich es zumindest verstanden, was Sie da reingebracht haben. Jetzt kommen wir in die Sache rein, wie ist es rechtlich zu bewerten. Wir haben die Aussage von Herrn Dr. Wachs, wir sehen das vielleicht anders als Nicht-Juristen. Herr Bartel wollte dazu noch was sagen und dann gehen wir weiter in den Wortmeldungen“

 

Herr Bartel:

„Ich wollte den Verfahrensstand, wo wir uns gerade befinden, nochmal formalrechtlich einordnen. Wir haben jetzt vor uns liegen einen Offenlagebeschluss, das heißt mit diesem Entwurf des Bebauungsplans gehen wir jetzt an die Öffentlichkeit. Da ist noch gar keine Entscheidung mit getroffen, sondern immer, wenn Ihnen ein Offenlagebeschluss vorliegt, so ist das die Richtung, in die die Verwaltung vorschlägt abzuwägen. Die abschließende Abwägung erfolgt immer erst zum Satzungsbeschluss durch den Rat, das heißt jetzt ist es eine Tendenz die wir Ihnen vorgeben mit der wir den Bebauungsplan weiterbearbeitet haben und weiterbearbeiten möchten. Es ist überhaupt noch nicht abgeschlossen, das kann nämlich nur der Rat tun. Insofern hat das auch noch keine formalrechtliche Wirkung, was jetzt hier in den Abwägungsvorschlägen steht.“

 

Vorsitzender Jansen:

„Danke, ich habe eine Wortmeldung von Herrn Baars. Sie haben das Wort.“

 

Mitglied Baars:

„Danke Herr Vorsitzender. Die SPD-Fraktion kann sich der Vorlage so anschließen. Wir haben allerdings noch zwei Fragen. In der Anlage 3 auf Seite 19 sind ja, ich sage mal, vorbelastete Fläche eingetragen. Das hat aber nichts mit dem Bauvorhaben oder ich sage mal mit dem Teilabschnitt A zu tun, das ist einfach nur gekennzeichnet, dass da früher mal Altlasten vorhanden gewesen sind?“

 

Vorsitzender Jansen:

„Herr Bartel direkt dazu.“

 

Herr Bartel:

„Ja das ist so.“

 

Mitglied Baars:

„Ok, dann zur Anlage 5. Aber da habe ich glaube ich rausgehört, die Anlage 5, das ist die Eingabe wegen dem Wegerecht, das kommt erst zum Tragen, wenn wir den Teil B besprechen?“

 

Vorsitzender Jansen:

„Herr Bartel dazu.“

 

Herr Bartel:

„Ja, das ist auch richtig.“

 

Mitglied Baars:

„Dann stelle ich den Antrag nach Vorlage zu beschließen.“

 

Vorsitzender Jansen:

„Danke. Dann habe ich noch eine weitere Meldung von Herrn Dr. Reintjes. Bitte, Sie haben das Wort.“

 

Mitglied Dr. Reintjes:

„Ja, ich glaube wir sind uns hier am Tisch glaube ich eigentlich alle einig, dass es mit der Rettungswache schnell weitergehen muss und ich will mich da auch nochmal bei der Verwaltung bedanken, da wir ja hier einen eher ungewöhnlichen Weg gegangen sind, ein B-Plan-Verfahren in zwei Teile zu teilen. Ist ja auch, so wie ich Sie verstanden habe, Herr Dr. Wachs, auch juristisch etwas heikler, das so zu tun, aber ich glaube, dass das auch einfach praktisch und zweckdienlich ist, dass wir da jetzt möglichst schnell weiterkommen und ich glaube über den Teil A brauchen wir hier auch nicht mehr wirklich diskutieren. Es wurde ja auch schon gesagt der Teil B steht heute ja auch nicht wirklich zur Diskussion, vielleicht wäre es dann wirklich auch eine Möglichkeit den Vorschlag der BGE dann als Beschlussvorschlag mit aufzunehmen, sodass wir dann auch eine Einstimmigkeit in der Sache hier im Ausschuss hinbekommen, weil ich glaube eigentlich wollen wir alle in die gleiche Richtung, sprich die Rettungswache soll schnell gebaut werden und was mit dem Teil B passiert, da muss man ja auch Stand heute mal ein Fragezeichen dran machen, weil wir kennen alle hier am Tisch den Eigentümer und welche Ideen der hat und ich gehe mal davon aus, dass das auch nachher noch zu Diskussionen oder gegebenenfalls zum Klageverfahren führen könnte, ich sage das extra im Konjunktiv. Von daher ist glaube ich diese Aufteilung in Planabschnitt A und B hier eine sehr gute Lösung und mein Appell nur, wenn die Klarstellung der BGE dann da Klarheit schafft, würden wir dem so zustimmen, aber vielleicht können die Kollegen der SPD das ja auch an dieser Stelle.“

 

Vorsitzender Jansen:

„Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Oder die Verwaltung? Herr ten Brink.“

 

Mitglied ten Brink:

„Ich habe nur eine informelle Frage zum Teil B. Der Kreisverkehr, wer muss den planen? Der ist ja jetzt nicht Thema, aber wer muss den planen? Die Stadt, wenn wir sie fordern, oder das Land?“

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs:

„Das Land wird da keinen Kreisverkehr planen. Wenn, muss das Bestandteil des Bebauungsplanes aller Voraussicht nach sein. Das ist eine verkehrliche Anlage und möglicherweise dann zur Erschließung dieses Teilstückes notwendig. Aber auch das ist eben ein Punkt, den wir aufgrund der Zeit eben jetzt nicht hinkriegen können.“

 

Mitglied ten Brink:

„Nein, nein. Das ist mir klar, aber wird Bestandteil des Bebauungsplanes dann.“

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs:

„Davon gehe ich momentan aus, ja.“

 

Mitglied ten Brink:

„Danke“

 

Vorsitzender Jansen:

„Anregung ist in der Vorlage genommen worden. So, was haben wir jetzt, 63. Sitzungen haben wir immer pragmatische Lösungen gefunden, finden wir die heute auch? Ich gucke mal rechts. Können wir mit dem Beschlussvorschlag von Herrn Leypoldt leben? Sie haben eine rechtliche Grenze.“

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs:

„Vielleicht eine grundsätzliche Anmerkung, mal zu der Frage, nach dem Motto, es kommt so plötzlich ein Beschlussvorschlag, zwei Textabschnitte der wird vorgelesen und dann guckt der Vorsitzende nach rechts zu mir und sagt, können wir damit leben, rechtlich. Das kann sein, das kann aber auch nicht sein. Das ist ähnlich, wie wenn ich meinen Hausarzt heute Abend auf dem Parkplatz treffe und sage, ich habe hier so ein drücken im Bauch ist das vielleicht eine Blinddarmentzündung, dann guckt er mich auch mit großen Augen an und sagt, ja dann komm morgen mal vorbei. Also ich hätte folgende Anregung. Wenn solche Fragestellungen bei Ihnen in den Fraktionen auftauchen, was ja durchaus berechtigt ist, ist es ja doch auch eine Möglichkeit, insbesondere, weil ja auch die Vorlagefristen bei uns vorverlegt worden sind nach dem Motto, damit man sich rechtzeitig darauf vorbereitet, dann vorher mal zu uns zu kommen und zu sagen: Ist das eine Sache, die wir da miteinbauen können? Dann sind wir die letzten, die sagen, wenn es ohne weiteres möglich ist, dass wir das machen, aber mir fällt es an der ein oder anderen Stelle durchaus schwer, hier aus dem Handgelenk dann abschließend etwas dazu zu sagen, insbesondere, wenn wir im Normgebungsverfahren sind. Wie gesagt das sieht man nachher dann bei den verkaufsoffenen Sonntagen nochmal, das ist nicht mal so easy-going, das ist Hochreckturnen, was dort zu tun ist und da ist es mit einem einfachen Purzelbaum eben nicht getan. Da möchte ich nur drauf hinweisen. Also ich kann Ihnen das jetzt nicht abschließend beantworten, ob das nicht das ganze nachher in die Wicken reitet oder nicht. Ich kann Ihnen lediglich sagen, dass das was Sie dort vorgelesen haben, aus meinem ersten Eindruck in dieser Vorlage mit abgebildet ist. Sie haben als Rat die letzte Entscheidung im Sinne einer Abwägung. Das ist gesetzlich auch so vorgesehen, sonst ist der Bebauungsplan als Norm nicht wirksam. Das heißt die Frage von Abwägung insgesamt, Teil A und Teil B, und Teil B dann im Detail später noch im gesamten Detail betrachtet, die muss noch stattfinden. Die hat noch nicht stattgefunden und die muss zwingend stattfinden.“

 

Vorsitzender Jansen:

„Gut, ich habe zwei Wortmeldungen. Ich hatte vorher auf der linken Seite Herrn Mölder.“

 

Mitglied Mölder:

„Ja, vielen Dank Herr Vorsitzender. Meine Damen und Herren die SPD-Fraktion bleibt natürlich bei dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, weil der aus unserer Ansicht im Moment der rechtssichere, darstellbare Vorgang ist. Ich finde auch den BGE-Vorschlag da jetzt wenig hilfreich, weil der ja eigentlich schon abgebildet in den Erläuterungen der Vorlage ist. Wir haben jetzt keinen Abwägungsprozess über den Teil B darzustellen und wie Herr Reintjes jetzt auch ganz deutlich gesagt hat, wird nach der Offenlage damit zu rechnen sein, dass ganz viele Einsprüche auf die Verwaltung runterhageln werden, die deren Parkplatzgelüste auf andere Bahnen lenken werden. Davon gehen wir jetzt in dem Moment aus, aber da wir jetzt gar nicht über den Teil B sprechen, sondern wirklich vehement Baurecht und Bausicherheit für die Rettungswache schaffen wollen, werden die Mitglieder der SPD-Fraktion beim Beschlussvorschlag der Verwaltung bleiben.“

 

Vorsitzender Jansen:

„Herr Leypoldt. Darf ich nochmal eben eine Frage stellen, bevor ich Ihnen jetzt das Wort gebe. Sie hatten Wortprotokoll beantragt für diese Sache. Vielleicht finden Sie sich dann wieder. Aber gut, Sie sind frei in Ihren Entscheidungen. Sie haben jetzt das Wort. Bitte.“

 

Mitglied Leypoldt:

„Bis jetzt ist der erste Teil, der als Baugenehmigung erteilt ist, für die Rettungswache nach 34 erteilt, der jetzige.“

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs:

„Der Jetzige

Richtig. Das heißt das B-Plan-Verfahren ist bezüglich dieser Baugenehmigung gar nicht ausschlaggebend. Der zweite Teil der Rettungswache, der jetzt genehmigt werden soll und die Baugenehmigung erteilt werden soll, ist jetzt nach 33 vorgesehen, hat Herr Bartel ja vorhin so berichtet. Nach 33 heißt ja, es kann jetzt schon eine Baugenehmigung eigentlich erteilt werden, vor Offenlage, kann eine Baugenehmigung erteilt werden. Das steht ja im 33.“

 

Vorsitzender Jansen:

„Darf Herr Dr. Wachs direkt dazu? Dann können wir vielleicht…“

 

Mitglied Leypoldt:

„Ich würde das gerne eben zu Ende bringen. Da steht unter 33 Absatz 2, dass vor der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ein Vorhaben zugelassen werden kann. Wir können ja die Offenlage beschließen, wir wollen das ja auch, wir wollen ja jetzt diese Offenlage beschließen, aber hier steht, der Offenlegungsentwurf als Bebauungsplan E 25/1, nichts mit Teilflächen oder sowas genannt, sondern damit ist der gesamte genannt. Da ist Teilfläche A, da ist Teilfläche B mit genannt. Das ist doch nur das, was wir da eventuell noch, wenn Sie eine Idee haben das wir diesen Satz noch ergänzen können und sagen, ein Teil von unserem Beschlussvorschlag, den bauen wir das jetzt ein, damit es klarer wird im Beschlussvorschlag für uns. Dann können wir damit auch leben, aber im Moment beschließen wir die Offenlage des Bebauungsplanes E 25/1 Steintorgelände als Offenlegungsentwurf, so wie er da steht. Das heißt Teilfläche A und Teilfläche B komplett. Wir wollen gerne, dass im Grunde genommen Teil A offengelegt wird und Teil B im Grunde genommen später nochmal eine Offenlegung erfahren muss.“

 

Vorsitzender Jansen:

„Ok, vielleicht direkt dazu Herr Dr. Wachs.“

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs:

„33 hat die Aufgabe, dass man als Verwaltung, in dem Falle wir, feststellen können, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Ich habe jetzt kein Gesetzestext dabei, aber das steht da so sinngemäß drin. Quasi eine grundsätzliche Vorprüfung vor Satzungsbeschluss, der ja dann noch ein formeller Akt ist, wenn man die Abwägung insgesamt getätigt hat, das haben wir ja in dem Falle nicht, um dann eben die Baugenehmigung schon erteilen zu können, um nicht diesen formalen Akt der Bekanntgabe und der Fristen etc. dann einzuhalten. Wichtig ist aber, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Das kann ich erst nach Offenlage feststellen. Das heißt heute kann ich dem Kreis Kleve keine Baugenehmigung für den zweiten Teil Rettungswache erteilen, weil dazu zwingend notwendig ist, dass die Offenlage stattgefunden hat. Das ist so und das steht auch nicht anders in dem Gesetz drin. Die Frage, dass man Teile eines Bebauungsplanes durchaus dann nochmal betrachtet, das ist doch keine neue Frage. Wenn ich den Bebauungsplan, beispielsweise Budberger Straße, Ost 4, zweiter Teil im Auge habe, dann haben wir mindestens zweimal Offengelegt, weil wir nach der ersten Offenlage beispielsweise die Einwendung der Landwirtschaftskammer und eines Landwirtes gehabt haben, die gesagt haben, da habt ihr etwas nicht betrachtet, das tragen wir nochmal vor und dann haben wir uns das das nochmal detaillierter angeschaut und sind da in die abermalige Offenlage gegangen. Ich gehe mal davon aus, dass das hier auch in die Richtung gehen wird. Das wird genauso sein und dann legen wir das nochmal offen und dann wird das Ganze nochmal betrachtet und der Teil dann eben auch betrachtet und dann kommt erst Ihr Abwägungsvorgang. Und Sie entscheiden am Ende des Tages, Bebauungsplan, Ja oder Bebauungsplan, Nein. Wichtig ist uns das Verfahren weiter zu bringen, damit die Frage der Rettungswache gelöst werden kann, die im Übrigen ja auch von dem Eigentümer des Teiles B mitgetragen worden ist weil das Grundstück ja auch verkauft  hat für die Feuerwache.“

 

Vorsitzender Jansen:

„Ok, ich gehe weiter in den Wortmeldungen. Herr Baars.“

 

Mitglied Baars:

„Ich hatte vorhin schon mal den Antrag gestellt nach Vorlage zu beschließen und ich stelle den Antrag jetzt nochmal. Ich weiß nicht warum das nicht durchgeführt worden ist.“

 

Vorsitzender Jansen:

„Weil wir noch in der Diskussion sind.“

 

Mitglied Baars:

„Antrag ist Antrag“

 

Vorsitzender Jansen:

„Antrag ist nicht Antrag. Da müssen Sie nach Gemeindeordnung gehen. Dann müssen Sie einen Antrag stellen auf Diskussion. Dann ist eine Für und eine Wider, aber Antrag ist nicht Antrag. Wir sind in der Meinungsbildung und somit kann ich die Wortmeldungen zulassen. Das gibt die Gemeindeordnung vor. Ich habe weiter Herrn Reintjes und dann Herrn Bartels.“

 

Mitglied Dr. Reintjes:

„Halten wir mal fest, ich bin da auch etwas drüber gestolpert, wie das weitere Verfahren ist und wurde ja jetzt von Dr. Wachs auf der Tonspur, und wird ja auch so im Wortprotokoll stehen, hinreichend erläutert. Dass das erst auf Seite 3 unter den Hinweisen steht, hat auch bei uns in der Fraktion, da bin ich ganz ehrlich, zu der ein oder anderen anfänglichen Verwirrung geführt und auch zu der ein oder anderen Diskussion. Nichts desto trotz ein Vorschlag zur Güte, auch an die Kollegen der BGE. Wir haben jetzt ein Wortprotokoll, Herr Gebbing sitzt mit am Tisch, alle haben mitgehört, die Sache ist ja jetzt mehrfach erläutert worden, dass es eigentlich so läuft, wie auch der geänderte Beschlussvorschlag, zumindest so wie ich ihn verstanden habe, auch vorgetragen worden ist, ob man dann nicht nach Verwaltungsvorlage auch beschließen kann, muss jeder selber wissen. Aber vielleicht, ich meine wir werden es auch im Protokoll drinstehen haben, ist glaube ich jetzt alles dazu gesagt worden.“

 

Vorsitzender Jansen:

„So ich habe noch eine Wortmeldung. Herr Bartels.“

 

Mitglied Bartels:

„Ich beantrage Sitzungsunterbrechung zur Beratung, intern. Weil dieses Thema ist für mich jetzt in der Form nicht abschließend geklärt und da würde ich gerne nochmal in Ruhe kurz drüber sprechen. Das kann ja jede Fraktion dann auch für sich eben tun und ich halte das hier für sinnvoll.“

 

Vorsitzender Jansen:

„Ich denke, ich gucke mal links und rechts, können wir damit einiggehen? Rechts nickt. Links nickt auch. Wie viel Zeit brauchen Sie Herr Bartels? Fünf Minuten?“

 

Mitglied Bartels:

„Fünf Minuten würden reichen“

 

Vorsitzender Jansen:

„Fünf Minuten. Dann sehen wir uns in fünf Minuten wieder, wenn Sie hier raus gehen bitte eben die Masken aufziehen. Ich sehe schon, alle haben Corona verstanden.

 

---------Sitzungsunterbrechung---------

 

Vorsitzender Jansen:

„Auf ein Neues gehen wir jetzt weiter mit der ASE-Sitzung. Herr Leypoldt, Sie haben das Wort.“

 

Mitglied Leypoldt:

„Vielen Dank Herr Vorsitzender. Nach Beratung und kurzer Sitzungsunterbrechung sind wir zu dem Punkt gekommen, dass uns die Beschlussfassung in Teilbereich A und B so wichtig ist, dass wir sagen würden, wir würden die Offenlage Teilbereich A mit der Rettungswache so oder so durchwinken, also da sind wir uns alle hier am Tisch einig, wir wollen die Rettungswache hier haben, da haben wir lange für gekämpft. Teilbereich B können wir nicht mit leben, dass da eine Zweckbestimmung Parkplatz entsprechend drin ist. Ich hatte darum gebeten, dass Dr. Wachs eine Ergänzung im Beschlussvorschlag macht, die so wohl nicht erfolgen kann. Also den Beschlussvorschlag, wenn der so von der Verwaltung bestehen bleibt, würden wir nicht zustimmen.“