Beschlussvorschlag:

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan EL 19/2 –Eltener Feld- dahingehend zu ändern, dass in dem nordöstlichen unbebauten Bereich zwischen Beeker Straße und Eltener Feld veränderte überbaubare Flächen und Erschließungsflächen festgesetzt werden.

 

Das Bebauungsplanänderungsverfahren erhält die Bezeichnung: 3. Änderung des Bebauungsplanes EL 19/2 –Eltener Feld-.

 

Die Verfahrensgebietsgrenze ist im Anlageplan 2 mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungsplankonzeptes in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Herr Bartel erläutert die Vorlage.

 

Mitglied Spiertz gibt bei allem Verständnis nach dem Wunsch der Eltener Bürger zu bedenken, dass der Bereich „Eltener Feld“ sehr eng bebaut ist. Durch die Planung sollen 8 Wohneinheiten entstehen, wo man von je 2 zu parkenden Autos pro Wohneinheit ausgehen kann. Die Straße ist bereits jetzt sehr eng.

 

Mitglied Gerritschen erklärt, dass es sich um eine Verdichtung eines bestehenden Baugebietes handelt, dem man auch zustimmen wird.

Herr Bartel teilt auf Nachfrage mit, dass im Bebauungsplan Einzel- und Doppelhausbebauung festgesetzt wird. In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes wird festgelegt, dass Einzelhäuser über maximal 2 Wohneinheiten und Doppelhäuser über maximal 1 Wohneinheit verfügen dürfen, so dass eine größere Ausnutzung nicht möglich ist.

 

Mitglied Jörn Bartels weist auf den Umstand hin, dass die Anzahl der Stellplätze sehr gering bemessen ist. Der Öffentlichkeitsbeteiligung stimmt die Fraktion zu, hofft allerdings, dass die Bürger bei der Bürgerbeteiligung diesen Aspekt genauer betrachten und mögliche Bedenken vortragen werden.

 

Auf Wortäußerung von Mitglied ten Brink antwortet Herr Bartel, dass im Konzept vorgesehen ist, die Stellplätze von der Stichstraße aus zu erschließen. Im Vorgartenbereich (5 m Breite) ist ausreichend Fläche für einen Stellplatz vorhanden. Die Verwaltung wird dies nochmals überprüfen.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Kukulies, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.