Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Niederschrift der durchgeführten Bürgerunterrichtung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme einschließlich der dargestellten Änderungen, durchzuführen.

 


Herr Bartel erläutert eingehend die Vorlage.

 

Mitglied Jörn Bartels stellt für die BGE den Antrag, die Vorauszahlungen für diese Maßnahme für das Jahr 2021 auszusetzen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass die Stadt Emmerich eine entsprechende Gebührensatzung hat, hin der die Vorauszahlungen geregelt sind. Mit der Kämmerei haben Gespräche stattgefunden, in welcher Höhe die Vorauszahlungen erfolgen sollen. In der Vergangenheit wurde entsprechend der KAG-Satzung in der Regel 70 % des zu zahlenden Betrages als Vorauszahlung angesetzt. Man geht davon aus, dass die Maßnahme zu 50 % gefördert wird, so dass die Verwaltung auch nur die Hälfte an Beiträgen für die Vorausleistung ansetzen wird. Seines Erachtens würde en Verzicht auf die Vorausleistung der Satzung nicht gerecht werden. Es kann nicht durch Einzelbeschluss die Norm ausgehoben werden.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Kukulies sagt die Verwaltung zu, eine Information im Ausschuss zu bekommen, für welche Maßnahmen eine Förderung erfolgen wird.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Dr. Reintjes, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.