Sitzung: 11.03.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 17 0153/2021
Beschlussvorschlag
1. Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt entsprechend der
Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1*) gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. §§ 32,33 KiBiz die in der Anlage 2* aufgelisteten
Plätze/Kindpauschalen (KP) in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach
Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf für das
Kindergartenjahr 2020/2021. Weiterhin beschließt der Jugendhilfeausschuss die
Anzahl der Kindertagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen, für die ein
Landeszuschuss für die Fachberatung nach § 47 KiBiz lt. Anlage 1* geleistet wird, sowie die Anzahl der Zuschüsse für die
Kindertagespflege gemäß § 24 Abs. 2 KiBiz nach Anlage 2*.
2. Die Regelung,
Trägern für die Betreuung von Kindern mit Behinderung (KmB) grundsätzlich eine
Platzreduzierung zu ermöglichen wird vom Jugendhilfeausschuss weiterhin
befürwortet und bleibt somit für die kommenden Kindergartenjahre bestehen.
3. Gem. § 55 Abs.
2 KiBiz werden die Träger der Kindertageseinrichtungen von allen Zweckbindungen
für Plätze die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen
wurden und weiterhin für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen befreit,
wobei der Grundsatz bestehen bleibt, dass die geschaffenen Plätze vorrangig mit
U3 Kinder belegt werden sollen.
4. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die vorrangige Aufnahme von gemeinde-angehörigen
Kindern und nur in Ausnahmefällen Plätze für wohnungsfremde Kinder zur
Verfügung zu stellen.
5. – entfällt -
6.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich
Angebote zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten zur Verfügung zu stellen und
den Landeszuschuss sowie den erforderlichen Kommunalanteil gemäß § 48 KiBiz in
Verbindung mit dem JHA-Beschluss vom 10.12.2020 entsprechend an die Träger zu
bewilligen.
7. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 46 Abs. 4 KiBiz den Landeszuschuss für
fünf Kindertagespflegepersonen, die die Qualifikation nach dem
kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)
absolviert haben zu beantragen.
8.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für alle
investive Maßnahmen zum Ausbau, Erhalt oder Sanierung von U3 und Ü3 Plätze
i.V.m. der Inanspruchnahme der Bundes- und Landesmitten, den 10 %-igen bzw. 30
%-igen Eigenanteil zu den Investitionsmitteln aus kommunalen Mitteln zu
finanzieren.
9. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich eine Erweiterung des
Familienzentrums Arche Noah um 2 Kita-Gruppen und beauftragt die Verwaltung
hier die entsprechenden Gespräche zu führen und in die konkrete Planung und
Umsetzung einzusteigen.
10. Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, eine weitere Ausweitung des
Betreuungsangebotes in der Innenstadt als dauerhafte Lösung weiter zu
verfolgen.
11. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, den Ausbau des Familienzentrums St. Martinus um die Erweiterung einer
Kita-Gruppe für die Betreuung von Ü3 und U3 Kindern. Der Ausbau ist abhängig
von der Zustimmung des Bistums Münster und der Kirchengemeinde St. Vitus.
12. Der
freiwillige Kommunalzuschuss für die Übernahme des Trägeranteils für die
Zusatzplätze der halben Übergangsgruppe in der Kindertageseinrichtung St.
Martinus wird für das Kindergartenjahr 2021/2022 verlängert bzw. ergibt sich
durch die bestehende Überhanggruppenfinanzierung, die mit den Kirchengemeinden
grundsätzlich vereinbart ist.
13. Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung eine mögliche räumliche
Erweiterung der Kita Rappelkiste im Bezirk Elten für die dauerhafte Einrichtung
einer halben Kita-Gruppe zu prüfen.
14. Für die
Fortführung der halben Überhanggruppe in der Kita Rappelkiste wird ein freiwilliger
Stadtzuschuss zu den Betriebskosten in Aussicht gestellt. Die Höhe der
Finanzierung wird noch von der Elterninitiative Rappelkiste beantragt und in
einer der nächsten JHA-Sitzungen beschlossen.
15. Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer die konkreten
Planungen für den Neubau/Sanierung und eine mögliche Erweiterung der
Kita-Plätze für die Kindertageseinrichtung
St. Johannes aufzunehmen. Einer möglichen Erweiterung auf 3 Gruppen wird
grundsätzlich zugestimmt, ist jedoch abhängig von den weiteren Planungen und
Gesprächen.
16. Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Kirchengemeinde St.
Christophorus eine mögliche räumliche Erweiterung und Sanierung der
Kindertageseinrichtung St. Josef zur pädagogischen Verbesserung und Anpassung
an das vorgeschriebene Raumprogramm zu entwickeln.
17. Die
Einrichtung von 2 Überhanggruppen in Trägerschaft der Kath.
Waisenhausstiftung bzw. der evangelischen
Kirchengemeinde wird genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen
mit der Kath. Waisenhausstiftung für die Überhanggruppe als auch der
evangelischen Kirchengemeinde für eine Überhanglösung bzw. einer dauerhaften
Einrichtung aufzunehmen.
17. Der
Jugendhilfeausschuss genehmigt den Wechsel der Trägerschaft für die Kita
Sterntaler von der Vereinigten
Hoppen- und Hompheus Stiftung zur Kath.
Waisenhausstiftung mit allen
vertraglichen Regelungen und Beschlüssen i. R. d.
Rechtsfolge
Als Tischvorlage liegen der Kindergartenbedarfsplan
2021/2022 bis 2023/2024 (Anlage 1),
die Meldung der Kindpauschalen für das Kindergartenjahr 2021/2022 (Anlage 2) sowie der Text der
Erweiterung des Beschlussvorschlages der Verwaltung um Punkt 17 und Punkt 18
vor. (Die Anlagen sind dem
Ratsinformationssystem zu entnehmen)
Frau Sluyter teilt mit, dass die Beschlussvorlage um die als Tischvorlage vorliegenden Punkte 17 und 18 erweitert wird und erläutert diese.
Anschließend
erläutert sie ausführlich den Kindergartenbedarfsplan anhand der Präsentation,
die als og. Anlage 1 den Mitgliedern vorliegt und geht auf die darin genannten
Bedarfs- und Ausbauplanungen im Bereich Kindertagesbetreuung ein.
Zur Meldung der
Kindpauschalen lt. Anlage 2 stellt Frau Sluyter fest, dass der unter Punkt 5
der Vorlage aufgeführte Teil des Beschlussvorschlages entfällt. Eine
Genehmigung der Überschreitung des Prozentsatzes gem. § 33 Abs. 3 KiBiz ist
nicht erforderlich. Dies sei bei Vorlagenerstellung noch nicht absehbar
gewesen.
Mitglied Weicht erkundigt sich zu Pkt.10 des Beschlussvorschlages danach, ob mit der weiteren Ausweitung des Betreuungsangebotes in der Innenstadt als dauerhafte Lösung die Kita Hansastraße gemeint ist. Frau Sluyter bestätigt dies als eine weitere Möglichkeit für den Bereich Innenstadt. Über eine evtl. noch andere Möglichkeit sei noch mit der Kirchengemeinde zu sprechen. Die Verwaltung benötige vor weiteren Gesprächen mit der Kirchengemeinde den Beschluss des Ausschusses, einen weiteren Ausbau zu verfolgen. Finanzielle Auswirkungen seien mit dem Beschluss noch nicht verbunden. Sie verweist darüber hinaus auf den bestehenden Rechtsanspruch der Eltern.
Vorsitzender Ludwig dankt Frau Sluyter für die ausführliche Erläuterung der Vorlage und stellt fest, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung ohne Punkt 5 jedoch einschließlich der Ergänzung um
17. Die Einrichtung von 2 Überhanggruppen in
Trägerschaft der Kath.
Waisenhausstiftung bzw. der evangelischen Kirchengemeinde wird genehmigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit der Kath. Waisenhausstiftung
für die Überhanggruppe als auch der evangelischen Kirchengemeinde für eine
Überhanglösung bzw. einer dauerhaften Einrichtung aufzunehmen.
18. Der Jugendhilfeausschuss genehmigt den Wechsel der Trägerschaft für die Kita Sterntaler von der Vereinigten Hoppen- und Hompheus Stiftung zur Kath. Waisenhausstiftung mit allen vertraglichen Regelungen und Beschlüssen i.R.d. Rechtsfolge
zur Abstimmung steht.