Beschlussvorschlag

 

1.     Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1*) gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. §§ 32,33 KiBiz die in der Anlage 2* aufgelisteten Plätze/Kindpauschalen (KP) in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf für das Kindergartenjahr 2020/2021. Weiterhin beschließt der Jugendhilfeausschuss die Anzahl der Kindertagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen, für die ein Landeszuschuss für die Fachberatung nach § 47 KiBiz lt. Anlage 1* geleistet wird, sowie die Anzahl der Zuschüsse für die Kindertagespflege gemäß § 24 Abs. 2 KiBiz nach Anlage 2*.                                                                                                                                

 

2.    Die Regelung, Trägern für die Betreuung von Kindern mit Behinderung (KmB) grundsätzlich eine Platzreduzierung zu ermöglichen wird vom Jugendhilfeausschuss weiterhin befürwortet und bleibt somit für die kommenden Kindergartenjahre bestehen.

 

3.    Gem. § 55 Abs. 2 KiBiz werden die Träger der Kindertageseinrichtungen von allen Zweckbindungen für Plätze die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden und weiterhin für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen befreit, wobei der Grundsatz bestehen bleibt, dass die geschaffenen Plätze vorrangig mit U3 Kinder belegt werden sollen.

 

4.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorrangige Aufnahme von gemeinde-angehörigen Kindern und nur in Ausnahmefällen Plätze für wohnungsfremde Kinder zur Verfügung zu stellen. 

 

5.    – entfällt -

 

6.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich Angebote zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten zur Verfügung zu stellen und den Landeszuschuss sowie den erforderlichen Kommunalanteil gemäß § 48 KiBiz in Verbindung mit dem JHA-Beschluss vom 10.12.2020 entsprechend an die Träger zu bewilligen.

 

7.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 46 Abs. 4 KiBiz den Landeszuschuss für fünf Kindertagespflegepersonen, die die Qualifikation nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) absolviert haben zu beantragen.

 

8.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für alle investive Maßnahmen zum Ausbau, Erhalt oder Sanierung von U3 und Ü3 Plätze i.V.m. der Inanspruchnahme der Bundes- und Landesmitten, den 10 %-igen bzw. 30 %-igen Eigenanteil zu den Investitionsmitteln aus kommunalen Mitteln zu finanzieren.

 

9.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich eine Erweiterung des Familienzentrums Arche Noah um 2 Kita-Gruppen und beauftragt die Verwaltung hier die entsprechenden Gespräche zu führen und in die konkrete Planung und Umsetzung einzusteigen.  

 

10.  Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, eine weitere Ausweitung des Betreuungsangebotes in der Innenstadt als dauerhafte Lösung weiter zu verfolgen.

 

11. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Ausbau des Familienzentrums  St. Martinus um die Erweiterung einer Kita-Gruppe für die Betreuung von Ü3 und U3 Kindern. Der Ausbau ist abhängig von der Zustimmung des Bistums Münster und der Kirchengemeinde St. Vitus.

 

12.  Der freiwillige Kommunalzuschuss für die Übernahme des Trägeranteils für die Zusatzplätze der halben Übergangsgruppe in der Kindertageseinrichtung St. Martinus wird für das Kindergartenjahr 2021/2022 verlängert bzw. ergibt sich durch die bestehende Überhanggruppenfinanzierung, die mit den Kirchengemeinden grundsätzlich vereinbart ist.

 

13. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung eine mögliche räumliche Erweiterung der Kita Rappelkiste im Bezirk Elten für die dauerhafte Einrichtung einer halben Kita-Gruppe zu prüfen.

 

14.  Für die Fortführung der halben Überhanggruppe in der Kita Rappelkiste wird ein freiwilliger Stadtzuschuss zu den Betriebskosten in Aussicht gestellt. Die Höhe der Finanzierung wird noch von der Elterninitiative Rappelkiste beantragt und in einer der nächsten JHA-Sitzungen beschlossen. 

 

15.  Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Kirchengemeinde  St. Johannes der Täufer die konkreten Planungen für den Neubau/Sanierung und eine mögliche Erweiterung der Kita-Plätze für die Kindertageseinrichtung  St. Johannes aufzunehmen. Einer möglichen Erweiterung auf 3 Gruppen wird grundsätzlich zugestimmt, ist jedoch abhängig von den weiteren Planungen und Gesprächen.    

 

16. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Kirchengemeinde St. Christophorus eine mögliche räumliche Erweiterung und Sanierung der Kindertageseinrichtung St. Josef zur pädagogischen Verbesserung und Anpassung an das vorgeschriebene Raumprogramm zu entwickeln.

 

      17. Die Einrichtung von 2 Überhanggruppen in Trägerschaft der Kath.

Waisenhausstiftung bzw. der evangelischen Kirchengemeinde wird genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit der Kath. Waisenhausstiftung für die Überhanggruppe als auch der evangelischen Kirchengemeinde für eine Überhanglösung bzw. einer dauerhaften Einrichtung aufzunehmen.

 

17.  Der Jugendhilfeausschuss genehmigt den Wechsel der Trägerschaft für die Kita

      Sterntaler von der Vereinigten Hoppen-  und Hompheus Stiftung zur Kath.   

      Waisenhausstiftung mit allen vertraglichen Regelungen und Beschlüssen i. R. d.

      Rechtsfolge

 


 

Als Tischvorlage liegen der Kindergartenbedarfsplan 2021/2022 bis 2023/2024 (Anlage 1), die Meldung der Kindpauschalen für das Kindergartenjahr 2021/2022 (Anlage 2) sowie der Text der Erweiterung des Beschlussvorschlages der Verwaltung um Punkt 17 und Punkt 18 vor. (Die Anlagen sind dem Ratsinformationssystem zu entnehmen)

 

Frau Sluyter teilt mit, dass die Beschlussvorlage um die als Tischvorlage vorliegenden Punkte 17 und 18 erweitert wird und erläutert diese.

 

Anschließend erläutert sie ausführlich den Kindergartenbedarfsplan anhand der Präsentation, die als og. Anlage 1 den Mitgliedern vorliegt und geht auf die darin genannten Bedarfs- und Ausbauplanungen im Bereich Kindertagesbetreuung ein.

 

Zur Meldung der Kindpauschalen lt. Anlage 2 stellt Frau Sluyter fest, dass der unter Punkt 5 der Vorlage aufgeführte Teil des Beschlussvorschlages entfällt. Eine Genehmigung der Überschreitung des Prozentsatzes gem. § 33 Abs. 3 KiBiz ist nicht erforderlich. Dies sei bei Vorlagenerstellung noch nicht absehbar gewesen. 

 

Mitglied Weicht erkundigt sich zu Pkt.10 des Beschlussvorschlages danach, ob mit der weiteren Ausweitung des Betreuungsangebotes in der Innenstadt als dauerhafte Lösung die Kita Hansastraße gemeint ist. Frau Sluyter bestätigt dies als eine weitere Möglichkeit für den Bereich Innenstadt. Über eine evtl. noch andere Möglichkeit sei noch mit der Kirchengemeinde zu sprechen. Die Verwaltung benötige vor weiteren Gesprächen mit der Kirchengemeinde den Beschluss des Ausschusses, einen weiteren Ausbau zu verfolgen. Finanzielle Auswirkungen seien mit dem Beschluss noch nicht verbunden. Sie verweist darüber hinaus auf den bestehenden Rechtsanspruch der Eltern.

 

Vorsitzender Ludwig dankt Frau Sluyter für die ausführliche Erläuterung der Vorlage und stellt fest, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung ohne Punkt 5 jedoch einschließlich der Ergänzung um

 

17. Die Einrichtung von 2 Überhanggruppen in Trägerschaft der Kath.

Waisenhausstiftung bzw. der evangelischen Kirchengemeinde wird genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit der Kath. Waisenhausstiftung für die Überhanggruppe als auch der evangelischen Kirchengemeinde für eine Überhanglösung bzw. einer dauerhaften Einrichtung aufzunehmen.

 

18. Der Jugendhilfeausschuss genehmigt den Wechsel der Trägerschaft für die Kita Sterntaler von der Vereinigten Hoppen-  und Hompheus Stiftung zur Kath. Waisenhausstiftung mit allen vertraglichen Regelungen und Beschlüssen i.R.d. Rechtsfolge

 

zur Abstimmung steht.