Sitzung: 08.06.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 17 0250/2021
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Anwohnerbeteiligung mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen wurde.
Zu I.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Anwohnerbeteiligung mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen wurde.
Zu
II.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung der straßenbaulichen Anforderungen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen wurde.
Zu
II.b.1) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Naturschutz mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen und entsprochen wurde.
Zu
II.b.2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zum Artenschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.b.3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.b.4) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zu Gesundheitsangelegenheiten mit den Ausführungen
der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen zum Abfluss von Schutz- und Regenwasser mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.
Zu II.d.1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen zum Verkehr mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurden.
Zu
II.d.2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt,
dass die Anregungen zum Luftverkehr mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurden.
Zu
II.d.3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt,
dass die Anregungen zur ländlichen Entwicklung und dem Umgang mit dem Boden mit
den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.
Zu
II.d.4) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt,
dass die Anregung zur Beteiligung der Denkmalämter mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.d.5) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt,
dass die Anregung zum Landschafts- und Naturschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.d.6) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt,
dass die Anregung zur Beteiligung der Abfallwirtschaft mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.d.7) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt,
dass die Anregungen zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurden.
Zu
II.d.8) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt,
dass die Anregung zum Gewässerschutz mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu
II.e) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen zu Telekommunikationsleitungen mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.
Zu
II.f) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen zur Gas-, Wasser- und Stromversorgung mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.g) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen zur Kampfmittelbeseitigung mit den Ausführungen
der Verwaltung entsprochen wurden.
Zu
II.h) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen zum Straßenbau mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurden.
Zu
II.i) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen zur Gas-, Wasser- und Stromversorgung mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.j) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen zur Gasfernleitung mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurden.
Zu
II.k) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zu Telekommunikationsleitungen mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.l) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen zur Breitband-Glasfaserinfrastruktur mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.
Zu
II.m) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zu Telekommunikationsleitungen mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.n1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt,
dass die Anregung zu Abgrenzungen von öffentlichen und privaten Flächen mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.n2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Geschossigkeit mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen und entsprochen.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf
der 3. Änderung des Bebauungsplans E19/2 –Eltener Feld- als Offenlegungsentwurf
und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Mitglied
Kaiser begrüßt die Anregung von Bürgern, dass das Baugebiet von der Beeker
Straße aus anfahrbar werden soll. Verwaltungsseitig wird dies abgelehnt, da
eine Abbiegespur auf der Beeker Straße eingerichtet werden müsste. Seiner
Meinung nach, wäre dies aufgrund der Straßenbreite durchaus machbar, zumal es
auf der Beeker Straße kurz vorher bereits gemacht wurde.
Vorsitzender
Jansen erklärt, dass die bereits vorhandene Abbiegespur die Erschließung in das
ganze Gebiet (ca. 70-80 Häuser) sicherstellt. Der Vorschlag der Bürger zielt
jedoch nur auf ca. 8-10 Häuser ab.
Herr
Bartel erläutert auf Anfrage von Mitglied Gerritschen, dass der
Bebauungsplanentwurf (Anlage 3 der Vorlage) gültig ist. In den Unterlagen der
StadtUmBau ist ein städtebauliches Konzept mit einem Bebauungsvorschlag
aufgeführt, dort sind 4 Einzelhäuser vorgeschlagen. In Bebauungsplänen wird es
grundsätzlich so gehandhabt, dass für solche Bautypen ein breites Baufenster
festgesetzt wird; das ist in dem Fall Eltener Feld auch so passiert, vor dem
Hintergrund, dass sich Grundstückszuschnitte verschieben können. Durch das Maß
der baulichen Nutzung wird die Bauqualität eingeschränkt, so dass durch die
Festsetzung der offenen Bauweise und von Einzel- und Doppelhäusern keine
Hausreihen realisiert werden.
Erster Beigeordneter
Dr. Wachs ergänzt, dass über einen Vorhaben- und Erschließungsplan das Konkrete
und tatsächlich zu bebauende Gebäude beschlossen wird. Hierin entgegen wird ein
Angebot für eine mögliche Bebauung gemacht.
Mitglied
Bartels merkt an, dass durch diese Planungsabsicht ein dicht besiedeltes Gebiet
entsteht und regt daher an, dass das Ortseingangsschild entsprechend versetzt
werden sollte.
Vorsitzender
Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.