Beschlussvorschlag

 

Zu 1)              

Zu I.a)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Anwohnerbeteiligung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen wurde.

Zu I.b)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Anwohnerbeteiligung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen wurde.

 

Zu II.a)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung der straßenbaulichen Anforderungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen wurde.

 

Zu II.b.1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen und entsprochen wurde.

 

Zu II.b.2)  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.b.3)  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.b.4)  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Gesundheitsangelegenheiten mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.c)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Abfluss von Schutz- und Regenwasser mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.

 

Zu II.d.1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Verkehr mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.

 

Zu II.d.2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Luftverkehr mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.

 

Zu II.d.3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur ländlichen Entwicklung und dem Umgang mit dem Boden mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.

 

Zu II.d.4) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der Denkmalämter mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.d.5) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Landschafts- und Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.d.6) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der Abfallwirtschaft mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.d.7)  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.

 

Zu II.d.8) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Gewässerschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

 

Zu II.e)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zu Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.

 

Zu II.f)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Gas-, Wasser- und Stromversorgung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.g)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Kampfmittelbeseitigung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.

 

Zu II.h)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Straßenbau mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.

 

Zu II.i)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Gas-, Wasser- und Stromversorgung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.j)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Gasfernleitung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.

 

Zu II.k)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.l)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Breitband-Glasfaserinfrastruktur mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurden.

 

Zu II.m)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.n1)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Abgrenzungen von öffentlichen und privaten Flächen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.n2)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Geschossigkeit mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen und entsprochen.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans E19/2 –Eltener Feld- als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Mitglied Kaiser begrüßt die Anregung von Bürgern, dass das Baugebiet von der Beeker Straße aus anfahrbar werden soll. Verwaltungsseitig wird dies abgelehnt, da eine Abbiegespur auf der Beeker Straße eingerichtet werden müsste. Seiner Meinung nach, wäre dies aufgrund der Straßenbreite durchaus machbar, zumal es auf der Beeker Straße kurz vorher bereits gemacht wurde.

Vorsitzender Jansen erklärt, dass die bereits vorhandene Abbiegespur die Erschließung in das ganze Gebiet (ca. 70-80 Häuser) sicherstellt. Der Vorschlag der Bürger zielt jedoch nur auf ca. 8-10 Häuser ab.

 

Herr Bartel erläutert auf Anfrage von Mitglied Gerritschen, dass der Bebauungsplanentwurf (Anlage 3 der Vorlage) gültig ist. In den Unterlagen der StadtUmBau ist ein städtebauliches Konzept mit einem Bebauungsvorschlag aufgeführt, dort sind 4 Einzelhäuser vorgeschlagen. In Bebauungsplänen wird es grundsätzlich so gehandhabt, dass für solche Bautypen ein breites Baufenster festgesetzt wird; das ist in dem Fall Eltener Feld auch so passiert, vor dem Hintergrund, dass sich Grundstückszuschnitte verschieben können. Durch das Maß der baulichen Nutzung wird die Bauqualität eingeschränkt, so dass durch die Festsetzung der offenen Bauweise und von Einzel- und Doppelhäusern keine Hausreihen realisiert werden.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs ergänzt, dass über einen Vorhaben- und Erschließungsplan das Konkrete und tatsächlich zu bebauende Gebäude beschlossen wird. Hierin entgegen wird ein Angebot für eine mögliche Bebauung gemacht.

 

Mitglied Bartels merkt an, dass durch diese Planungsabsicht ein dicht besiedeltes Gebiet entsteht und regt daher an, dass das Ortseingangsschild entsprechend versetzt werden sollte.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.