Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß §4a Abs. 3 BauGB den vorliegenden Entwurf zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans erneut gemäß § 3 Abs 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die erneute Einholung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB soll zeitgleich erfolgen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf zwei Wochen verkürzt. 

 


Mitglied Baars stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.