Beschlussvorschlag:

 

Zu 1)

 

I.                    Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

 

1.1   Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben wurden.

 

II.                                 Ergebnisse der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB     

 

2.1   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Anregungen hinsichtlich des Naturschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

2.2   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Anregungen hinsichtlich des Artenschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

2.3   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung hinsichtlich der Entwässerung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

2.4   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes B220 / K 16 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt zudem, den beiliegenden Planentwurf entsprechend des Ablaufschemas in Kapitel 3 des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Emmerich am Rhein zu überprüfen und beauftragt die Verwaltung, ggf. die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes entsprechend des „Leitfadens zu Klimaschutz und Klimaanpassung in der kommunalen Planung“ des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen anzupassen.

 

 


Vorsitzende Siebers lässt über den gemeinsamen Antrag einiger Mitglieder, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.