Beschlussvorschlag:

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan EL 7/3 –Beeker Str./ Stokkumer Str.- dahingehend zu ändern, dass in dem östlichen unbebauten Bereich zwischen Beeker Straße und öffentlicher Grünfläche unterhalb der „Gerritzen Mühle“ überbaubare Flächen, Erschließungsflächen sowie Wasserwirtschaftliche Flächen festgesetzt werden.

 

Das Bebauungsplanänderungsverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes EL 7/3 –Beeker Str./ Stokkumer Str.-.

 

Die Verfahrensgebietsgrenze ist im Anlageplan 2 mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren nicht durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB nicht zu veranlassen.

 

Zu 3)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 


Mitglied Dr. Reintjes stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.