Beschlussvorschlag:

 

Zu 1)

 

I.                    Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

 

1.1   Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben wurden.

 

II.                                 Ergebnisse der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB     

 

2.1   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Anregungen hinsichtlich des Naturschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

2.2   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Anregungen hinsichtlich des Artenschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

2.3   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung hinsichtlich der Entwässerung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

2.4   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes B220 / K 16 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt zudem, den beiliegenden Planentwurf entsprechend des Ablaufschemas in Kapitel 3 des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Emmerich am Rhein zu überprüfen und beauftragt die Verwaltung, ggf. die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes entsprechend des „Leitfadens zu Klimaschutz und Klimaanpassung in der kommunalen Planung“ des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen anzupassen.

 

 

 


Vorsitzender Jansen regt an, die Tagesordnungspunkte 5 und 6 gemeinsamen zu beraten; die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Herr Bartel erläutert die Hintergründe zur Änderung des Bebauungsplans des Kasernengeländes. Das ursprünglich geplante „Wohnen mit Pferd“ kann leider nicht realisiert werden. Allerdings hat sich ein örtliches Bankinstitut gefunden, welches ein gewöhnliches Wohngebiet anstrebt. Weiter erklärt Herr Bartel, dass vor dem Beschluss des Plans, ökologische Aspekte im Bebauungsplan berücksichtigt werden soll, um die Grundlage für innovative Konzepte zu legen.

 

Mitglied ten Brink bekundet seinen Unmut über den Bebauungsplan. Es sei zu wenig Grün im Wohngebiet eingeplant. Darüber hinaus seien die Grundstücksabmessungen fraglich. Im Zuge dessen erkundigt er sich, ob es sich um Einzelhausgrundstücke oder Reihenhäusergrundstücke handeln soll.

 

Herr Bartel erklärt, dass es sich grundsätzlich um Einzelhausgrundstücke handelt, die eine Größe um 400 m² haben. Diese sind aber auch für die Bebauung mit Doppelhäusern zugelassen.

 

Mitglied ten Brink versichert sich, ob bei der Bebauung mit Doppelhäusern auch noch die Abstandsflächen eingehalten werden müssen.

Dies wird von Herrn Bartel und dem Vorsitzenden bejaht.

 

Ferner äußert Mitglied ten Brink seine Bedenken bezüglich der Überplanung mit Bebauung der Grundstücke. Er zitiert die Anlage und kritisiert die geplanten Gründachflächen, da die Dächer in diesem Wohngebiet Neigungen von 40-45 Grad haben. Er kann sich nicht erklären, wie der Bebauungsplan mit dem Klimaschutzkonzept zu vereinbaren ist, außer man würde extern Flächen begrünen.

 

Vorsitzender Jansen ergreift das Wort und führt aus, dass man sich angewöhnen müsse, dass der Bedarf an großen Grundstücken nicht mehr da und nicht mehr bezahlbar ist. Aus den Bundes- und Landesvorgaben geht hervor, dass gewollt ist, dass künftig vermehrt in die Höhe gebaut wird, da kein Bauland mehr vorhanden ist.

 

Mitglied Dr. Reintjes erhält das Wort und bittet Herrn Bartel um Klarstellung. Bei einer Maximalbebauung von 0,4 handle es sich nicht um eine Betonwüste. Es sei außerdem zu erwarten gewesen, dass die Grundstücke kleiner sind, als bei einer Realisierung des Projekts „Wohnen mit Pferd“. Darüber hinaus erwähnt noch einmal, dass sich heutzutage kaum noch jemand Grundstücke mit vierstelligen Quadratmeterzahlen leisten kann.

 

Mitglied Kaiser wundert sich über die Flächenbilanz. Er fragt, wie die Erhöhung der Wald- und Grünflächen zustande kommt.

 

Herr Bartel erklärt, dass der Wald vergrößert wurde, da an der Moritz-von-Nassau-Straße Wald entfernt werden musste, um die Errichtung eines Trafo-Häuschens zu ermöglichen.

Er führt weiter aus, dass sich die Angaben zur Grünfläche auf das Sondergebiet „Wohnen mit Pferd“ beziehen.

 

Mitglied ten Brink erhält das Wort und erfragt die geplanten Abstände von Hausfront bis zur Straße.

Herr Bartel antwortet, dass an den schmalen Stellen der Straße 5 m vorgesehen sind, an den normal breiten Stellen sind 3 m geplant. Die Vorgärten sind außerdem zu begrünen, sodass nur die Zufahrt zur Garage gepflastert wird.

 

Mitglied ten Brink erkundigt sich über die Parksituation und äußert die Sorge, dass auf der B220 geparkt wird.

Herr Bartel berichtet, dass ausdrücklich festgelegt wurde, dass pro Wohneinheit zwei Stellplätze herzustellen sind. Akzeptiert wird die Garage als Stellplatz, sowie die Fläche vor der Garage.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Dr. Reintjes, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.